STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbachn Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/12858 Thema: Höhe der Arbeitsvergütung in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Höhe hatte die Arbeitsvergütung je Stunde für die Arbeit der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen jeweils in den Jahren 2016 und 2017? Die jeweiligen Arbeitsvergütungen der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen stellten sich in den Jahren 2016 und 2017 wie folgt dar: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/991 Dresden, 9. April2018 Hausanschrlft: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hosp¡talstraße 7 *Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie lür verschlüssslte elektronische Doku. mente nur i¡ber das Elektronische Gerichts- und Vemaltungspostfach; nåhere lnformationen unter www.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi\rJY Jahr Vergütungsstufe Stundensatz in EUR 2016 I il ilr IV V 1 1 1 1 1 ,38 ,57 ,76 ,96 81 2017 I il ilt IV V VI 0,96 1,20 1,41 1,61 1,80 2,01 Zum 1. Oktober 2016 trat die Sächsische Justizvollzugsvergütungsverordnung in Kraft. ln einer Übergangsphase bis zum 91.12.2016 wurden die Eingruppierungen überprüft und angepasst. Für die zum Zeitpunkt des lnkratttretens dieser Verordnung bestehenden Beschäftigungsverhältnisse galten die Regelungen der Strafvollzugsvergütungsordnung bis zur Beendigung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses fort, soweit die danach zu gewährende Vergütung im Ergebnis eine Besserstellung bedeutete. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2018-04-10T10:41:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes