STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12864 Thema: Ausgaben für die Abwicklung der Sportförderung im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0322 Titel 547 02 — Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen — im Haushaltsjahr 2017? Die Ausgaben beliefen sich auf 530.187,39€. Frage 2: Welchen Inhalt hat die Vergütungsvereinbarung mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die der Abrechnung der SAB im Haushaltsjahr 2017 zugrunde lag? Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank — ist die Durchführung von Maßnahmen zur Finanzierung von investiven Maßnahmen der Sportstätten im Freistaat Sachsen gemäß § 2 Abs. 3 Förderbankgesetz (FörderbankG). Dabei wurde die SAB mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle beauftragt. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhält die SAB eine Vergütung in Höhe von 3 % des Bewilligungsvolumens, mindestens jedoch 450.000,00 €/pro Jahr. Frage 3: Welche Kalkulation liegt der Vergütungsvereinbarung mit der SAB zugrunde ? Was die Kalkulation anbelangt wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8734 verwiesen. An der Auffassung der Staatsregierung hat sich insoweit nichts geändert. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/45/58 Dresden, 25. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN IRL O M I . 11 . O M ffe C ! Frage 4: Welche Nachweise wurden von der SAB als Grundlage der konkreten Abrechnung der Vergütung vorgelegt? Die SAB legte die Bewilligungsbescheide vor. ndlichen ßrüßen of.'Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-25T12:20:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes