STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12867 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen im Bereich Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0323 Titel 547 02 — Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen — im Haushaltsjahr 2017? Die Ausgaben beliefen sich auf 6.657.611,15€. Frage 2: Welchen Inhalt haben die Vergütungsvereinbarungen mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die der Abrechnung der SAB im Haushaltsjahr 2017 zugrunde lagen? Die SAB wurde gemäß § 2 Abs. 3 Förderbankgesetz (FörderbankG) mit der Wahrnehmung von Förderaufgaben betraut. Der Abrechnung der Vergütung lagen Vergütungsvereinbarungen mit folgendem Inhalt zugrunde: - Durchführung der Förderung von Maßnahmen der Integrierten Stadtentwicklung und der Integrierten Brachflächenentwicklung in der EFRE- Förderperiode 2014 bis 2020; für die Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle wurde für 2017 eine Vergütung in Höhe von 1.800.000,00 € vereinbart. - Durchführung der Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen im Freistaat Sachsen; für die Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle wurde für 2017 eine Vergütung in Höhe von 3,5 % der Bewilligungssumme vereinbart. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/45/55 Dresden, 25. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN - Durchführung der Förderung der Städtebaulichen Erneuerung (Bund -Länder- Programme); für die Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle wurde für 2017 eine Vergütung in Höhe von 4.500.000,00 € vereinbart. - Durchführung der Förderung im Rahmen des Stadtumbau -Ost (Bund -Länder- Programme); für die Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle wurde für 2017 eine Vergütung in Höhe von 1.600.000 € vereinbart. - Durchführung der Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen ; für die Wahrnehmung der Aufgabe als Bewilligungsstelle wurde für 2017 eine Vergütung in Höhe von 100.000,00€ vereinbart. - Durchführung der Förderung zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen; für die Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungsstelle wurde eine pauschalierte Vergütung von 700,00 € pro bewilligtem Antrag, mindestens jedoch 87.500,00 € im Jahr 2017, vereinbart. In den Vergütungsvereinbarungen wurden jeweils Regelungen zu den Aufgaben der SAB sowie insbesondere zur Mittelanforderung, Auszahlung und zur Berichterstattung getroffen. Frage 3: Welche Kalkulationen liegen den Vergütungsvereinbarungen mit der SAB zugrunde ? Gemäß § 2 Abs. 3 FörderbankG wird die Deckung der Aufwendungen der Bank, die im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem FörderbankG entstehen, einvernehmlich festgelegt. Kalkulatorisch lagen den Vergütungsvereinbarungen mit der SAB deren Angaben über den Zeitaufwand je Arbeitsschritt (Beratung, Antragsprüfung, Bescheiderstellung, Verwendungsnachweisprüfung usw.) sowie zum Kostensatz zugrunde. Erfasst wurden dabei auch Overheadkosten u. ä. sowie diskontierte Kostensätze für Aufwendungen in zukünftigen Jahren, die heutigen Bewilligungen zuzurechnen sind. M rel/nd lichen,Grüßen 1/_ Pof! Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-26T11:15:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes