STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12872 Thema: Tiertransporte & Schlachtviehaufkommen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Schlachtviehaufkommen verzeichnete Sachsen in den Jahren 2015, 2016 und 2017? (Bitte nach Jahren und Tierart aufschlüsseln ) Die Tabelle in Anlage 1 verzeichnet das Schlachtviehaufkommen in Sachsen , soweit vom Statistischen Landesamt erfasst. Berücksichtigt sind die im Freistaat Sachsen geschlachteten Tiere aus dem ln- und Ausland. Die Angaben für 2017 sind vorläufig. Statistisch nicht erfasst wird die Anzahl an Tieren, die aus dem Freistaat Sachsen zum Zwecke der Schlachtung in andere Bundesländer transportiert werden. Frage 2: Wohin wurden die Tiere zum Schlachten transportiert? (Bitte detailliert nach deutschen und ausländischen Schlachthöfen aufschlüsseln ) Eine detaillierte Aufschlüsselung deutscher Schlachthöfe, zu denen Tiere zum Schlachten transportiert werden, entnehmen Sie bitte den auf der Hornepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aktuell gehaltenen Listen über gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassene Schlachtbetriebe (Link, letzter Zugriff 13. April 2018: http://apps2. bvl. bund .de/bltu/app/process/bvlbtl _p_ veroeffentlichung?execution=e1 s3). ln den Jahren 2015 bis 2017 wurden keine lebenden Tiere aus Sachsen zum direkten Zweck der Schlachtung in Drittländer transportiert. Transporte von Schlachttieren aus Sachsen in andere Mitgliedsstaaten wurden nach Polen, Tschechien, Italien und in die Niederlande registriert. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141-51-18/286 Dresden, ~~":3· April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie viele Kontrollen wurden seit 2015 bei Transit-Tiertransporten in Sachsen durchgeführt? (Bitte nach Jahren und Landkreisen gestaffelt aufschlüsseln ) Die Tabelle der Anlage 2 verzeichnet die Anzahl an Kontrollen, die durch die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen seit 2015 bei Transit-Tiertransporten durchgeführt wurden. Frage 4: Welche Beanstandungen wurden bei den Kontrollen von Transit- Tiertransporten festgestellt und wie wurden diese sanktioniert? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Beanstandung, Sanktionsart und ggf. -höhe) Bei den Kontrollen von Transit-Tiertransporten wurden insbesondere folgende Beanstandungen gegen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Bestimmungen festgestellt: Kontrolle und Aufrechterhaltung des Wohlbefindens der Tiere Grundsatz der Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden Melken laktierender Kühe Versorgung und Pflege der Tiere (z. B. Wasser, Einstreu, Verletzungen) Transportfähigkeit der Tiere Raumangebot (z. B. ausreichend Standhöhe, Bodenfläche) stabile Trennwände Beförderungsdauer Kennzeichnung Transportmittel Nachweispflichten (z. B. Befähigungsnachweis, Zulassungsnachweis) Abtrennung bestimmter Tiere (z. B. behornte von unbehornten Tieren, angebundene von nicht angebundenen Tieren) Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten (z. B. Temperatur, Fahrtenbuch) Handelsbestimmungen Reinigung und Desinfektion verzögerungsfreier Transport Notfallpläne Einsatz geschulter bzw. qualifizierter Personen allgemeine seuchenhygienische Absicherung. Die festgestellten Beanstandungen wurden je nach Ausgangssituation wie folgt sanktioniert : mündliche Belehrung schriftliche Belehrung Anhörung (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG) Verwarnung ohne Verwarngeld (OWIG) Anordnung Transport - Rücksendung Anordnung Transport- Schlachtung/Tötung Anordnung Transport - UnterbringungNersorgung Anordnung Transport - Wechsel des Fahrers oder Betreuers Anordnung Transport- Weiterbeförderung unter Ausnahmegenehmigung Einziehung (OWiG) Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ordnungsverfügung - Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz Verwarnung mit Verwarngeld (OWIG) Einleitung Bußgeldverfahren Einleitung Strafverfahren Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/12872 Jahr Rinder Schweine Schafe Ziegen Pferde 2015 18838 136925 16431 1262 303 2016 18755 135187 15727 1246 247 2017 18449 129099 15669 1146 207 Anlage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/12872 Kreisfreie Anzahl an Kontrollen bei Transit- Stadt, Tiertransporten _pro Jahr Landkreise 2015 2016 2017 Bautzen 1 1 Dresden 16 Görlitz 7 13 14 Mittelsachsen 14 43 48 Nordsachsen 1 Sächsische Schweiz- 6 OsterzQebirge 2018-04-24T09:22:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes