STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50-60/1288/4 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1288 Thema: Vorbereitungsklassen an Berufsschulzentren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Vorbereitungsklassen gibt es an den Berufsschulzentren in Sachsen? (bitte nach Bildungsagenturstandorten auflisten) Die Amtliche Schulstatistik für den Freistaat Sachsen weist für das Schuljahr 2014/2015 insgesamt 29 Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten an den öffentlichen Beruflichen Schulzentren aus, davon drei Klassen im Regionalstellenbereich Bautzen, fünf Klassen im Regionalstellenbereich Chemnitz, elf Klassen im Regionalstellenbereich Dresden, acht Klassen im Regionalstellenbereich Leipzig und zwei Klassen im Regionalstellenbereich Zwickau. Frage 2: Welche Zugangskriterien gibt es bezüglich Alter und Vorbildung? (bitte nach Bildungsagenturstandorten auflisten) Es gibt neben den Regelungen der Schulordnungen der einzelnen Schularten keine festgelegten Zugangskriterien, da gemäß dem schulischen Integrationskonzept im Freistaat Sachsen alle Integrationsmaßnahmen reguläre Bestandteile des Regelsystems sind und für jeden Einzelnen der individuell bestmögliche Bildungsweg angestrebt wird. Entsprechend der sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten stellt der Übergang Schule/Beruf und die Erlangung höherer Bildungsabschlüsse einen zentralen Schwerpunkt für eine erfolgreiche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund dar. Im Freistaat Sachsen gelten deshalb die o. g. Rahmenbedingungen für Migranten bis zum 27. Lebensjahr. An Beruflichen Schulzentren werden entsprechend § 11 Schulordnung Berufsschule für Schüler mit Migrationshintergrund Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten eingerichtet, die auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder/und den Erwerb Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 0109? Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS SACHSEN Freistaat eines höheren Bildungsabschlusses sprachlich vorbereiten. Im Rahmen der Vorbereitungsklasse nehmen die Schüler entsprechend der individuell angestrebten beruflichen Ausbildung für zwei Monate am Regelunterricht einer berufsbildenden Schulart teil. Dies gilt für alle Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur. Frage 3: Wer führt die besondere Schullaufbahnberatung durch? (bitte nach Bildungsagenturstandorten aufiisten) In allen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur wird die besondere Bildungsberatung durch den zuständigen Ansprechpartner für Migration/Integration des schulfachlichen Referates 24 abgesichert, der vom jeweiligen Koordinator für Migration/Integration unterstützt wird. Frage 4: Welche Zuständigkeit haben die Jugendmigrationsdienste bei der Begleitung der Schülerinnen unter 27 Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis und wie gestaltet sich die örtliche Kooperation mit der Bildungsagentur? (bitte nach Bildungsagenturstandorten auflisten) Die Jugendmigrationsdienste werden vom Bund gefördert. Trägergruppen sind im Freistaat Sachsen die Wohlfahrtsverbände. Jugendmigrationsdienste sind Beratungsstellen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres betreuen. Sie unterliegen nicht der Zuständigkeit der Sächsischen Staatsregierung. Es wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage, Drs. 5/8655, hier zu Frage 46 verwiesen. Frage 5: Welche Möglichkeiten gibt es für Lehrpersonal mit Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen an den jeweils anderen Schulform zu unterrichten? Ein fachgerechter Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern mit der Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache ist in allen Schularten möglich. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2