Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 0 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12884 Thema: Übernahme der Eigenanteile der Kommunen bei der Breitbandförderung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann legt die Staatsregierung die Förderrichtlinie vor, in der die angekündigte Übernahme des Eigenanteils der Antragsteller durch den Freistaat umgesetzt wird und wann werden die Kommunen über wesentliche Änderungen informiert? Frage 2: Bestehen noch rechtliche Hürden zur Umsetzung dieser Ankündigung , wenn ja welche und wie ist der Stand der Klärung ? Frage 3: Wie können Landkreise oder Kommunen verfahren, die jetzt bereits Anträge auf Basis der bislang geltenden Richtlinie gestellt haben bzw. sich auf Grundlage konkreter Ausbauplanungen in Beratung zu ihren Anträgen befinden, um die Übernahme ihres Eigenanteils nicht zu gefährden? Frage 4: Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass alle Kommunen und Landkreise, die bereits einen Ausbau mit einer Förderung des Freistaates durchgeführt haben oder die jetzt bereits mit dem Ausbau begonnen haben, ihre bereits geleisteten Eigenanteile rückwirkend erhalten und welche Stichtage sind in diesem Zusammenhang geplant? Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 /42 Dresden , 2 6. APR. 2018 , r- Zertiflkat seit 2006 audlt bcrufundfamll ic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: STAATSM1NISTER1UM FÜR W1RTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Der Freistaat hat sich mit dem Bund darauf verständigt, dass den Landkreisen über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG) Bedarfszuweisungen für „Digitales" bereitgestellt werden können, die der Summe der Eigenanteile der kreisangehörigen Kommunen entsprechen. Entsprechendes gilt für die kreisfreien Städte. Diese Kompensation wird sowohl für nachhaltige Glasfaserprojekte als auch für die bestehenden kupferbasierten Projekte bereitgestellt werden. Der Freistaat wird zusätzliche Landesmittel über das FAG zur Verfügung stellen. Über das weitere Verfahren bedarf es noch einer Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dieses Verfahren erfordert die Änderung von Verwaltungsvorschriften und des FAG. Insoweit sind die üblichen Verfahrensschritte einer Gesetzesänderung zu durchlaufen. Die Umsetzung soll zum 1. Quartal 2019 erfolgen. Die Landkreise, Städte und Gemeinden, welche bereits Anträge gestellt haben bzw. sich in Beratungen zu ihren Anträgen befinden, können und sollen ihre Verfahren fortsetzen . Die Kompensation wird hiervon nicht beeinflusst. Dies gilt auch, wenn ein Ausbau bereits begonnen oder durchgeführt wurde. üßen Seite 2 von 2 2018-04-26T11:10:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes