Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12885 Thema: Breitbandförderung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchem Anteil der Haushalte in den Gebieten, für die Förderanträge bewilligt wurden, wird der Ausbau durch Weiterverwendung von Kupferkabel erfolgen und welcher Anteil der Haushalte wird Glasfaserleitungen bis an das Haus erhalten ? Die Auswertung der bereits bewilligten Förderanträge ergibt, dass mindestens 81 % der Haushalte mittels Glasfasertechnologie erschlossen werden sollen und etwa 19 % unter Verwendung des bestehenden kupferbasierten Netzes. Frage 2: Wie wird die Staatsregierung sicherstellen, dass ab sofort nur noch ein Ausbau mit 100% Glasfaser gefördert wird und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Landkreise und Kommunen, die sich bereits im Antragsverfahren befinden bzw. bereits konkrete Bau- und Kostenplanungen erstellt haben ? Die Zielvorgabe der Staatsregierung sind zukunftsfähige, also gigabitfähige Netze. Das dafür sicher geeignete Mittel ist paarige Glasfaser. Die Ausbaufähigkeit anderer Infrastrukturen kann aber nicht ausgeklammert werden . Insofern bleibt es bei einem technologieoffenen Ansatz in der Förderpolitik. Soweit eine Neuausrichtung der Bundesförderung erfolgt, würde dies bei einer Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen zu berücksichtigen sein. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 /42 Dresden, 2 6. 14PR. 2018 r- Zertlfl kat se it 2006 audll beru fundfa millc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WI RTSCl-lAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 3: Welcher Anteil der Haushalte in Sachsen kann nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit nicht von der weiteren Förderung des Breitbandausbaus für Geschwindigkeiten von 50MBit/s oder mehr profitieren , weil nach aktuellen Förderbedingungen Gebiete, in denen Anschlüsse mit mindestens 30 MBit/s vorliegen, als versorgt gelten? (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) Der Anteil der Verfügbarkeit mit mindestens 30 Mbit/s beträgt im Landkreis Bautzen 66,3 %, in der Stadt Chemnitz 78,4 %, in der Stadt Dresden 95,5 %, im Erzgebirgskreis 59,3 %, im Landkreis Görlitz 58, 7 %, im Landkreis Leipzig 53 %, in der Stadt Leipzig 96,6 %, im Landkreis Meißen 63,5 %, im Landkreis Mittelsachsen 49, 1 %, im Landkreis Nordsachsen 59 %, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 61,4 %, im Vogtlandkreis 63, 7 % und im Landkreis Zwickau 71,8 %. Frage 4: Durch welche Änderungen der Richtlinien und welche weiteren Maßnahmen will die Staatsregierung dafür Sorge tragen, dass ihr Zwischenziel , bis 2020 mehr als 50 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 MBit/s zu versorgen, und das Ziel, bis 2025 eine flächendeckende Breitbandverfügbarkeit von mindestens 100 MBit/s in Sachsen umzusetzen , erreicht wird und welche Schritte wurden dafür wann und durch wen in die Wege geleitet? Nach den aktuellen Angaben im Breitbandatlas mit Stand von Ende 2017 ist das erste Zwischenziel einer Versorgung von 50 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s inzwischen erreicht. Mit der Kombination von verstärktem Eigenausbau durch die dafür zuständigen Unternehmen und einem noch intensiveren, geförderten Ausbau setzt die Staatsregierung den Weg zum nächsten Zwischenziel, der flächendeckenden Verfügbarkeit von 100 Mbit/s genauso wie den zum übernächsten Ziel, der flächendeckenden Verfügbarkeit von Gbit/s fort. Zu diesem Zweck beabsichtigt Sachsen seine Förderung, wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage mit Drucksache 6/12884 bereits ausgeführt, attraktiver zu gestalten. Zudem ist nach den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung zur Bildung der aktuellen Bundesregierung auch vom Bund eine deutliche Intensivierung der Förderung und Ausrichtung auf eine gigabitfähige Glasfaserinfrastruktur zu erwarten. Da somit der geförderte Ausbau deutlich leistungsfähigere Netze schafft, geht die Staatsregierung zudem davon aus, dass durch deren steigende Verfügbarkeit auch ein Anreiz für die Unternehmen der Telekommunikation besteht, vermehrt in diese Infrastrukturen zu investieren. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-04-26T11:12:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes