SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Bartl und Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12886 Thema: Bodenreformland in Staatshand - Bestandsaufnahme Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchen Gesamtbetrag beziffert sich mit Stand vom 1. März 2018 die Gesamtfläche an Boden im Eigentum des Freistaates Sachsen (Grundstückseigentum, die/das aus der Geltendmachung von Ansprüchen des Freistaates Sachsen aus der Bodenreform erlangt worden ist? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bodennutzungsarten: Ackerland, Waldflächen, Grünland, Bauland und sonstige Flächen darstellen .) Aus datenbanktechnischen Gründen werden im Folgenden als aktueller Flächenbestand die Daten zum Stichtag 3. Januar 2018 angegeben. Da Ackerland und Grünland in der Datenbank nicht getrennt erfasst werden, werden sie in der folgenden Tabelle gemeinsam ausgewiesen. Die Wertangaben basieren auf Daten der Vermögensrechnung. Dementsprechend liegen der Aufstellung Durchschnittswerte für die jeweilige Nutzungsart (Clusterbewertung ) zu Grunde. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-W2000/20/27/1 75- 2018/16281 Dresden, J5. April 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Nutzungsarten Acker- und Grünland Waldflächen Bauland Sonstioe Flächen Fläche in ha 5.080 124 10 156 5.370 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Wert in Euro 19.304.000 161.200 7.942.000 780.000 28.187.200 Unter der Nutzungsart „sonstige Flächen" sind unterschiedliche Flächenarten zusammengefasst (z. B. Wasserflächen, Erholungsflächen). Aus Vereinfachungsgründen wurde hier ein prognostizierter Durchschnittswert von 5.000 Euro/ha berücksichtigt. Frage 2: Auf der Grundlage welcher konkreten gesetzlichen Regelungen hat der Freistaat Sachsen diese Bodenflächen in welchem Gesamtumfang erlangt ? (Bitte die Größe der Gesamtbodenflächen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen deren Erlangung darstellen.) Der Freistaat Sachsen hat die Flächen auf der Grundlage von Artikel 233 §§ 11 - 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) erlangt. In diesem Zusammenhang werden zwei Fallgruppen unterschieden (Zuteilung eines Grundstücks als Hauswirtschaft oder zu Zwecken der Land- und Forstwirtschaft - vgl. Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB). Die in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Nutzungsarten Ackerund Grünland sowie Waldflächen mit insgesamt 5.204 ha sind der Fallgruppe „Landund Forstwirtschaft" zuzuordnen und die Nutzungsarten Bauland und sonstige Flächen mit insgesamt 166 ha der Fallgruppe „Hauswirtschaft". Frage 3: Auf welchen Gesamtwert beziffert sich der Wert der/des in Frage 1 benannten Bodenflächen/Grundstückseigentums des Freistaates Sachsen insgesamt? Es wird auf die letzte Spalte der Tabelle aus der Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 4: In welchem Umfang sind mit Stand vom 1. März 2018 durch den Freistaat Sachsen Bodenflächen im Eigentum des Freistaates Sachsen (Grundstückseigentum), die/das aus der Geltendmachung von Ansprüchen des Freistaates Sachsen aus der Bodenreform erlangt wurde/n, an Dritte weiter veräußert worden und welcher Veräußerungserlös wurde dabei durch den Freistaat Sachsen erzielt? Bis auf rechtsanhängige Einzelfälle hat der Freistaat Sachsen die Bodenreformgrundstücke bis zum Jahr 2002 erlangt (Verjährungsbeginn). Danach gab es eine aufwändige Erhebung über die wieder veräußerten Bodenreformflächen. Die Erhebung endete im Jahr 2005 und umfasste nur die Flächenangabe und keine sonstigen Veräußerungsdaten . Der Freistaat Sachsen hat Bodenreformflächen im Umfang von 941 ha veräußert. In der Veräußerungsstatistik des Staatsbetriebs Zentrales Flächenmanagement (ZFM) (vormals Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Unternehmensbereich Finanzvermögen und Portfoliosteuerung) wird die „Herkunft" des Veräußerungsgegenstandes nicht erfasst, sodass es im Zusammenhang mit Bodenreformgrundstücken keine Auswertungsmöglichkeit hinsichtlich der Veräußerungserlöse gibt. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998,Vf. 14-1-97). Seite 3 von 4 STAATSMINlSTERlUM DER FlNANZEN Im vorliegenden Fall wäre durch die vollständige Beantwortung in Bezug auf eine Aussage zu den Verkaufserlösen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die Analysebögen, in denen die Verkäufe erfasst werden, differenzieren nicht nach dem Kriterium Bodenreform. Zur Ermittlung müsste in den vorhandenen Akten manuell recherchiert werden. Bei der o. g. Angabe der Fläche von verkauften Bodenreformstücken kann von ca. 950 Verkaufsakten ausgegangen werden. Bei einem geschätzten Aufwand von 30 Minuten Recherche pro Akte wäre ein Bediensteter in Vollzeit über 11 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Frage 5: In welchem Umfang stehen dem Freistaat Sachsen mit Stand vom 1. März 2018 insgesamt Bodenflächen in seinem Eigentum (Grundstückseigentum ), die/das aus der Geltendmachung von Ansprüchen des Freistaates Sachsen aus der Bodenreform erlangt wurde/n, zu Verfügung , die künftig tatsächlich weiterveräußert oder anderweitig auf Dritte übertragen werden können? An den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Flächen zu den Nutzungsarten „Ackerund Grünland" sowie „Waldflächen" hat der Freistaat Sachsen ein strategisches Interesse . Diese Flächen werden grundsätzlich für die Erfüllung staatlicher Aufgaben zukünftig benötigt. Die Flächen sind demnach nicht entbehrlich und können unter Berücksichtigung staatlicher Interessen grundsätzlich nicht weiterveräußert werden. Bei den Flächen zu den Nutzungsarten „Bauland" und „sonstige Flächen" muss differenziert werden. überwiegend handelt es sich auch hier um Flächen, die nicht entbehrlich sind und nicht weiterveräußert werden können (z. B. Wasserflächen). Nach einer Prognose des ZFM könnten bei den Nutzungsarten „Bauland" und „sonstige Flächen" nur Flächen von weniger als 30 ha ohne Beeinträchtigung staatlicher Interessen weiterveräußert werden. Mit freundlichen Grüßen f'wat-~ 1'/6 Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-04-26T11:13:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes