STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franz Sodann und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12890 Thema: Waffenverbotszone rund um die Eisenbahnstraße — Nachfrage zu Kleinen Anfrage zu Drs. 6/10434 und zu Drs. 6/11315 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt. „Das SMI plant laut Medienberichten für Anfang 2018 die Errichtung einer so genannten ,Waffenverbotszone` im Raum der Eisenbahnstraße in Leipzig Quele:http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker -Leipzig/Leipziger-Eisen bah nstrasse-soll-Sachsens-erste- Waffenverbotszone-werden, letzter Zugriff: 10.01.2018). Als juristische Grundlage bezieht sich das SMI auf den § 42 Absatz 5 Sätze 1, 4 Waffengesetz (WaffG) sowie als Verfahren zur Anwendung auf die Sächsische Waffengesetzdurchführungsverordnung vom 30. August 2017 (SächsGVBI. S. 502), so die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/10434". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist die Prüfung zur Mantelverordnung zur Waffenverbotszone gemäß Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1-4 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/11315 durch die Staatsregierung gediehen, welches Ergebnis hatte die Prüfung und wann wurde oder wird die Mantelverordnung mit welchem Wortlaut und Inhalt erlassen? Frage 2: Welche Bereiche der Eisenbahnstraße und der umliegenden Gebiete werden von der Waffenverbotszone umfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Straßenzügen!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/50/11315 Dresden, 26. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Wie viele Straftaten wurden im Bereich der Eisenbahnstraße und im umliegenden Gebiet, das von der Waffenverbotszone nach Frage 1umfasst ist, in den Jahren 2016 und 2017 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Straftatbestand !) Frage 5: Bei welchen von diesen in den Jahren 2016 und 2017 erfassten Straftaten wurden welche Waffen eingesetzt und wie viele dieser Waffen waren nach §40 Waffengesetz (WaffG) illegal? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: Wie in den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/10434 und 6/11315 bereits ausgeführt, wird zurzeit eine Mantelverordnung zu einer Waffenverbotszone im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße vorbereitet. Da die genaue Gebietsabgrenzung mit Stand 16. April 2018 noch nicht festgelegt ist, können die Fragen noch nicht beantwortet werden. Frage 3: Welche allgemeinen und erweiterten Befugnisse erhalten die Polizei und andere Behörden im Wirkungsbereich der Waffenverbotszone zu ihrer Durchsetzung? Der Polizeivollzugsdienst kann zur Durchsetzung der in der Mantelverordnung geregelten Verbote auf die dafür im Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in Frage kommenden polizeilichen Maßnahmen zurückgreifen. Insofern ist es nicht erforderlich, zusätzliche Befugnisse zu schaffen. frandlich Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-26T11:17:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes