STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12897 Thema: Bereitstellung regionaler Pflegebudgets Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf der Internetseite der Staatsregierung wird über »Regionale Pflegebudgets « informiert, die zur Unterstützung der Entwicklung effizienter und zukunftsfester regionaler Pflegestrukturen in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zur Verfügung gestellt werden ( https://www .staats reg ieru ng.sachen.de/soziales-4 737. html)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die konkreten inhaltlichen Ziele dieser Mittelbereitstellung ? Frage 2: Was kann im Rahmen der Pflegebudgets in den Landkreisen und kreisfreien Städten über welchen Zeitraum hinweg finanziert werden ? (Kriterien I Richtlinien?) Frage 3: Auf welche Bedarfsanforderungen und Problemeinschätzungen der kommunalen Ebene ist der Vorschlag für regionale Pflegebudgets zurückzuführen? Frage 4: ln welchem Verfahren sollen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss erfolgen und wie wird die kommunale Ebene über dieses Verfahren informiert? Frage 5: Wie werden Umsetzung und Wirksamkeit evaluiert? (Indikatoren , Ablauf der Evaluation, Schlussfolgerungen) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/296 ~sden, /4::April2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Der Landtag hat keine Befugnisse, in laufende Entscheidungsprozesse einzugreifen. Freistaat SACHSEN Die Bereitstellung regionaler Pflegebudgets ist in ihrer Planung noch nicht abgeschlossen . Die Staatsregierung beabsichtigt eine Kabinettsvorlage "Konzept zur Umsetzung der Kabinettsvorlage ,Zukunftspakt Sachsen, Ziffer VIII, Soziales Sachsen, Punkt 31 Regionale Pflegebudgets bereitstellen' durch das Sächsische Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz". Das Verfahren zur Ausgestaltung der Pflegebudgets ist noch nicht abgeschlossen. Dies bedarf noch eines Abstimmungs- und Willensbildungsprozesses sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung. Deshalb wird auf den Kernbereich verwiesen. Auch bisherige Veröffentlichungen zu den regionalen Pflegebudgets wurden bewusst vage gehalten, um der Konkretisierung durch die Kabinettsbefassung nicht vorzugreifen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-04-27T08:48:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes