STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12903 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — I. Quartal 2018 und Aktualisierung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/11674 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll -/Ist -Personalstärke der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate Januar, Februar und März 2018 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten, Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen, Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen!) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Zudem wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10093 verwiesen. Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im I. Quartal 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet und wie viele der Beschwerden, Anfragen und Hinweise stammen von Bediensteten der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde, Anfrage, Hinweis —, Adressanten — Beamte/ Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger — sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten !) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/51/4 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im 1. Quartal 2018 wurden insgesamt 56 Beschwerden — davon zwei von Bediensteten der sächsischen Polizei — und 77 sonstige Anliegen (Bitten, Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate Januar Februar März Beschwerden 19 13 24 sonstige Anliegen 36 20 21 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E -Mail -Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus 2016 und 2017, die in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/7715, Drs. 6/10093, Drs. 10884 und Drs. 6/11674 noch nicht berücksichtigt werden konnten, und aus dem I. Quartal 2018 wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Eine aus dem Jahr 2016 noch offene Beschwerde wurde nunmehr abschließend bearbeitet . Alle im Jahr 2017 eingereichten Beschwerden wurden abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich 15 als begründet, 48 als teilweise begründet und 124 als unbegründet. Zu 15 Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen, zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden oder nicht aufklärbar waren. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei keine Entscheidungen . Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Darüber hinaus führten die im 1. Quartal 2018 eingereichten Beschwerden zu keinen mitgeteilten dienstrechtlichen Konsequenzen. Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei im I. Quartal 2018 bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Die im Jahr 2018 als sonstige Anliegen vorgetragenen 77 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Die mit Stand 31. März 2018 bearbeiteten 67 Anliegen enthielten keine Hinweise, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Bitten um polizeiliche Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen und Bitten um Auskunft zur Bearbeitung von Strafanzeigen in konkreten Einzelfällen sowie Hinweise auf vermeintliche örtliche Kriminalitätsschwerpunkte und Hinweise auf örtliche Schwerpunkte für eine polizeiliche Verkehrsüberwachung . Frage 5: Welche Straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen erfolgten bisher aus den Beschwerden in 2017 und dem I. Quartal 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei? Die im Jahr 2017 und im I. Quartal 2018 bei der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei eingereichten Beschwerden führten bislang zu keinen mitgeteilten strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Sanktionen. IV?,it undlicht n Grüßeni Di L.L ID‘o . r. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-05-02T13:14:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes