STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12904 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsische Polizei — Verfolgung von Beschwerdeführenden, Anfragenden und Hinweisgebenden in 2016, 2017 und im 1. Quartal 2018 — Nachfrage und Aktualisierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10850 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen wurde während oder nach abschließend bearbeiteten Beschwerdevorgängen aus den Jahren 2016, 2017 und dem I. Quartal 2018 von Amts wegen oder von Bediensteten der sächsischen Polizei Anzeige gegen Beschwerdeführende wegen der beschwerdegegenständlichen Sachverhalte oder ihrer Umstände sowie wegen im Beschwerdeverfahren eingeführter Beweismittel erstattet? (Bitte aufstellen zu Beschwerdevorgängen aus den Jahren 2016, 2017 und dem I. Quartal 2018 auch wenn Anzeige erst in 2018 erstattet wurde!) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11673 wird verwiesen. Im 1. Quartal 2018 wurde keine Anzeige im Sinne der Fragestellung erstattet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/51/5 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN ffe eTT Frage 2: In wie vielen Fällen wurde während oder nach abschließend bearbeiteten Anfragen oder Hinweisen aus den Jahren 2016, 2017 und dem I. Quartal 2018von Amts wegen oder von Bediensteten der sächsischen Polizei Anzeige gegen Anfragende oder Hinweisgebende wegen der verfahrensgegenständlichen Sachverhalte der Anfragen und Hinweise oder ihrer Umstände sowie wegen durch die Anfragenden und Hinweisgebenden eingeführter Belege /Beweise erstattet? (Bitte aufstellen zu Beschwerdevorgängen aus den Jahren 2016, 2017 und dem I. Quartal 2018 auch wenn Anzeige erst in 2018 erstattet wurde!) Anzeigen im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt. Frage 3: In wie vielen Fällen aus Frage 1 und 2 wurden Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführenden, Anfragenden und Hinweisgebenden eingeleitet Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11673 wird verwiesen. Mittamdlichen Grüßen L/L P f. Dr. Roland Wöller - Freistaat SAC1-1 SEN Seite 2 von 2 2018-05-02T10:15:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes