STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12919 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, I. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde insofern im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität mit Stand 10. April 2018 abgeglichen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich häufig um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Ein Abgleich mit den Antworten der Staatsregierung auf die jeweiligen Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086, 6/10071, 6/10899 und 6/11681, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren, ist nicht mehr möglich. Wie bereits in Absatz 1 der Vorbemerkung sowie in den Vorbemerkungen zu den Antworten der Staatsregierung auf die o. g. Kleinen Anfragen erläutert, haben die Angaben vorläufigen Charakter. Es wurden sowohl Straftaten nachträglich erfasst als auch zum Teil aufgrund neuer Erkenntnisse gelöscht (z. B. keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz [SprengG]) oder neu klassifiziert. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/23 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Um dem Anspruch des Fragestellers zu genügen, das Jahr 2017 sowie das 1. Quartal 2018 mit aktuellen Daten abzubilden, musste für den kompletten Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2018 neu recherchiert werden (Stand: 10. April 2018). Insofern ergeben sich entsprechende Änderungen für das Jahr 2017 sowie das 1. Quartal 2018 gegenüber den Antworten der Staatsregierung auf die jeweiligen Fragen 1 und 2 der o. g. Kleinen Anfragen. Frage 1: Wie oft kam es im I. Quartal 2018 und im Jahr 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086, Drs. 6/10071, Drs. 6/10899 und Drs. 6/11681 enthalten) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten gern. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz. Insgesamt wurden 823 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate: Freistaat SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2017 67 53 Februar 2017 35 15 März 2017 30 10 April 2017 18 17 Mai 2017 32 20 Juni 2017 31 17 Juli 2017 24 22 August 2017 19 21 September 2017 25 10 Oktober 2017 29 7 November 2017 22 10 Dezember 2017 72 53 Januar 2018 63 54 Februar 2018 17 9 März 2018 15 6 Seite 2 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB AdorfNogtl. - 2 Lauta 1 2 Annaberg-Buchholz 1 - Leipzig 107 67 Arnsdorf - 1 Liebstadt 1 - Arzberg - 1 Limbach-Oberfrohna - 3 Aue 12 - Löbau 3 1 Auerbach/Vogtl. 1 - Löbnitz 1 - Bad Brambach - 1 Lohsa 1 1 Bad Düben 2 - Lößnitz 1 - Bad Gottleuba- Berggießhübel - 1 Lugau/Erzgeb. 1 - Bad Lausick 2 1 Lunzenau 1 2 Bad Muskau 4 1 Machern - 3 Bad Schandau 5 - Markersdorf 1 - Bad Schlema 1 - Markkleeberg 1 6 Bärenstein 1 - Markneukirchen - 2 Bautzen 7 1 Markranstädt 4 - Beilrode 1 1 Meerane 2 1 Bernsdorf (Bautzen) - 2 Meißen 11 2 Bernsdorf (Zwickau) - 1 Mittweida - 2 Bertsdorf-Hörnitz 1 - Moritzburg - 2 Bischofswerda 6 - Mücka - 1 Bockau 1 - Mügeln 1 - Böhlen 1 2 Mülsen - 3 Borna - 2 Naunhof - 1 Borsdorf 2 3 Neukirch/Lausitz 2 1 Bösenbrunn - 2 Niederfrohna - 1 Boxberg/O.L. - 1 Niederwürschnitz 1 - Brandis 1 - Niesky 1 1 Breitenbrunn/Erzgeb. 1 - Nünchritz - 2 Burkau 1 - Obergurig - 1 Burkhardtsdorf 1 - Oberlungwitz - 1 Callenberg - 5 Oberwiesenthal 1 1 Chemnitz 25 24 Oelsnitz/Vogtl. - 3 Colditz 4 4 Oschatz 9 1 Coswig 3 2 Otterwisch - 1 Crimmitschau - 1 Parthenstein - 1 Crottendorf 1 - Pegau 1 - Cunewalde 2 - Penig - 3 Seite 3 von 10 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Dahlen - 2 Pirna 11 2 Delitzsch 3 1 Plauen 9 5 Dippoldiswalde 2 - Pulsnitz - 1 Döbeln 1 2 Rackwitz 1 - Doberschütz 1 - Radeberg - 1 Dohma 1 - Radebeul 4 1 Dohna - 1 Raschau-Markersbach 1 - Dresden 59 43 Rechenberg- Bienenmühle 1 - Dürrhennersdorf 1 1 Reinhardtsdorf-Schöna 1 - Dürrröhrsdorf- Dittersbach 1 - Reinsdorf - 1 Ebersbach- Neugersdorf 6 3 Riesa 10 1 Eibenstock 1 - Rietschen - 2 Eilenburg 5 - Rossau 1 - Flöha 1 - Rötha - 2 Frankenberg/Sa. 2 4 Scheibenberg 2 - Frauenstein - 1 Schkeuditz - 2 Freiberg 8 - Schneeberg - 1 Freital 10 1 Schönfeld 1 1 Frohburg - 3 Schwarzenberg/Erzgeb. 3 - Geithain - 1 Sebnitz 3 - Gelenau/Erzgeb. 2 - Seelitz - 1 Gersdorf - 1 Sehmatal 4 - Glauchau 3 2 Sohland a. d. Spree 2 1 Görlitz 12 4 St. Egidien 1 - Grimma 2 - Stollberg/Erzgeb. 2 1 Groitzsch 3 - Stolpen - 1 Großenhain 2 5 Taucha 1 2 Großolbersdorf 1 - Thalheim/Erzgeb. 1 1 Großpostwitz/O.L. 1 - Thum - 1 Großröhrsdorf 1 1 Tirpersdorf - 1 Grünhain-Beierfeld - 1 Torgau 2 1 Hartha - 1 Trebsen/Mulde 1 - Hartmannsdorf 1 - Waldheim 1 - Heidenau 1 - Weinböhla 3 1 Herrnhut 1 2 Weischlitz - 4 Hirschstein - 1 Weißenberg 2 - Hoyerswerda 5 - Weißwasser/O.L. 14 1 Seite 4 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB, Gemeinde SprengG § 308 StGB Johanngeorgenstadt 2 - Wermsdorf - 1 Käbschütztal - 1 Wiedemar 2 - Kamenz 2 1 Wilsdruff 1 - Kirchberg 1 - Wurzen 6 10 Kitzscher 1 1 Zeithain 1 2 Klipphausen - 1 Zittau 5 3 Kottmar - 1 Zschepplin 1 1 Kubschütz 1 - Zschopau 1 - Laußig 2 - Zwickau 15 10 Zu den Tatörtlichkeiten liegen Angaben zu 742 Fällen vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Wohngebiet /Siedlung 44 77 Bahngleis 2 - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 72 47 Gartenlaube 2 - Tatörtlichkeit im Freien 58 58 Sonstiges Wohngebäude /Unterkunft 2 - Gemeindestraße 46 55 Polizeidienststelle 2 - Mehrfamilienhaus 79 22 Staatsgrenze 2 - Wohnraum/Zimmer 76 1 Bar 1 1 Parkplatz 13 12 Tankstelle 2 - Wohngebäude/ Unterkünfte 20 5 Schulhof 2 - Land -/Staatsstraße 16 2 Campingplatz - 2 Sonstige Verkehrsfläche 7 9 See/Gewässer 1 1 Bahnhof 5 11 Kleingartenanlage 1 1 Stadion 14 1 Handels-/Dienstleistungseinrich - tungen - 2 Einfamilienhaus 9 4 Krankenhaus 2 - Fußgängerzone/ Ladenpassage 9 3 Wirtschaftseinrichtungen /Unternehmen - 1 Verkehrsflächen 8 3 Lager/Lagerhalle/ Lagerraum 1 - Haltestelle/Taxistand 1 10 Toilette - 1 Park 8 2 Elektrogeschäft 1 - Hof 5 4 Grundschule - 1 Seite 5 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bundesstraße 6 2 Handwerksbetrieb - 1 Grenzübergang 8 - Bahnanlagen 1 Geldinstitut/Bank - 7 BAB- Parkplatz/Raststätte 1 PKW 7 - Reihenhaus - 1 Sportanlage 6 1 Autobahn (BAB) 1 Wiese/Brachland 5 1 Vereinsgebäude/ Parteizentrale - 1 Markt 3 3 Cafe - 1 Wald 4 1 Weide/Koppel 1 Wohnblock 4 1 Sonstiges Fahrzeug /Verkehrsmittel 1 - Markt -/Kaufhalle 2 3 Privatstraße 1 Gaststätte 1 3 Bauernhaus/-gehöft - 1 Balkon/Terrasse - 4 Tiefgarage öffentlich - 1 Privater Garten 3 1 Pension 1 Imbissstand 1 3 Tresorraum - 1 Öffentliche Grünanlage 3 1 Spielhalle/Casino 1 - Supermarkt 3 - Außenwand - 1 Sonstiges öffentliche Gebäude/Einrichtung 1 2 Brücke/Überführung - 1 Vereinsheim - 3 Veranstaltungs-/ Vergnügungsgelände 1 Hausflur/-eingang - 3 Freizeitobjekte - 1 Stadionumfeld 3 - Sonstige Bahnanlage - 1 Kinderspielplatz 3 - Baumarkt 1 - Ufer/Strand 2 1 Gymnasium - 1 Ladengeschäft 1 2 Kaufhaus 1 Garage 3 - Hafengelände - 1 Sonstige gastronomische Einrichtung 1 2 Straßenbahn 1 - Büroraum 2 - Industriebetrieb - 1 Industriegelände - 2 Keller 1 Unbewohntes Gebäude 1 1 Sonstige Wirtschaftseinrichtung / Unternehmen - 1 Fahrzeuge/ Verkehrsmittel 2 - Wohnheim/Internat 1 Seite 6 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gleisanlage im öffentlichen Verkehrsraum - 2 Sonstige Handels-/ Dienstleistungseinrichtung - 1 Nebengelass /Schuppen 2 - Sonstige Schule 1 - Tunnel/Unterführung 1 1 Nahverkehrsbahn - 1 Garagenhof 1 1 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind sieben Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -links- acht Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen - eine Straftat. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten alle 823 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies rund 411 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über zehn Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 7 von 10 STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN MIM' OMI 2i3 Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im I. Quartal 2018 und im Jahr 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086, Drs. 6/10071, Drs. 6/10899 und Drs. 6/11681 enthalten) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat, sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe" enthalten sind. Diese Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: Hiebwaffe Stichwaffe Hiebwaffe (allg.) Stichwaffe (allg.) Kette Ahle Knüppel Messer Schlagring Springmesser Stahlrute Dolch Totschläger Stilett Hiebwaffe Stichwaffe Baseballschläger Schusswaffe Faustfeuerwaffe (allg.) Pistole Vorderladerpistole Feuerzeugpistole Pistolennachbildung Getarnte Kurzwaffe Pfeifenpistole Leuchtpistole Revolvernachbildung Schussapparat Luftpistole Schreckschussrevolver Bolzenschussapparat Schreckschusspistole Schießkugelschreiber Böller Revolver Schießstift Faustfeuerwaffe Schusswaffe Kriegswaffe (allg.) Flammenwerfer Granatgewehr Kampfrakete Maschinengewehr Panzerabwehrwaffe ABC-Waffe Maschinenkarabiner Artilleriewaffe Kriegswaffe Maschinenpistole Granatwerfer Karabiner Raketenwerfer Schusswaffe Langwaffe (allg.) Gewehr Jagdgewehr Spazierstockgewehr Schnellfeuergewehr Luftgewehr Stockschirmgewehr Revolvergewehr Langwaffennachbildung Langwaffe Gewehr/abgesägter Lauf Getarnte Langwaffe Der Wert „Waffe" ist ohne nähere Beschreibung enthalten. Seite 8 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum im Freistaat Sachsen 4.737 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte auf: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1. Januar bis 31. Dezember 2017 1. Januar bis 31. März 2018 Bautzen 237 30 Chemnitz, Stadt 327 55 Dresden, Stadt 565 128 Erzgebirgskreis 255 48 Görlitz 304 44 Leipzig 216 37 Leipzig, Stadt 811 128 Meißen 172 23 Mittelsachsen 219 32 Nordsachsen 216 50 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 161 43 Vogtlandkreis 217 66 Zwickau 300 53 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 1. Januar bis 31. März 2018 Straftaten gegen das Leben 46 8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 16 2 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.772 267 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 23 2 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 261 82 Sonstige Straftatbestände (StGB) 646 124 Strafrechtliche Nebengesetze 1.236 252 Seite 9 von 10 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 1. Januar bis 31. März 2018 Hiebwaffen 610 94 Stichwaffen 2.041 344 Schusswaffen 1.274 265 Waffe ohne nähere Bezeichnung 263 45 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind 28 Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -links- sieben Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- sieben Straftaten , dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- eine Straftat und dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- sechs Straftaten zuzuordnen. Mitnundliche9 Grüßen 12 rot. Dr Roland Wöller Seite 10 von 10 2018-05-02T13:17:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes