STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12921 Thema: Personalsituation der Waffenbehörden Ende I. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellte sich die (Soll -)Ist -Personalstärke der sächsischen Waffenbehörde zum Stichtag 31.03.2018 dar? (Bitte aufschlüsseln nach Waffenbehörde ) Zur Ist -Personalstärke in den Waffenbehörden zum Stichtag 31. März 2018 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Soll -Personalausstattung der Waffenbehörden gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landkreise und Kreisfreien Städte. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Frage richtet sich ausschließlich auf die Erhebung statistischer Daten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/51/18 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage 2: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen jeweils zum Stichtag 31.03.2018 nach EU-Feuerwaffenrichtlinie dar? (Bitte aufschlüsseln nach Stichtag, Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Waffenart entsprechend der Kategorisierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie!) Zur Anzahl der registrierten erlaubnispflichtigen Waffen und Waffenteile im Privatbesitz nach EU -Kategorien zum Stichtag 31. März 2018 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Waffenstatistik, die das Bundesverwaltungsamt den Ländern monatlich zur Verfügung stellt, weist eine Differenzierung nach EU -Kategorien nur für Waffen und Waffenteile aus, die sich aktuell in privatem Besitz befinden. Für die Gesamtzahl aller registrierten Schusswaffen, also auch derjenigen Waffen, die zwischenzeitlich beispielsweise an Händler überlassen, ausgeführt oder vernichtet wurden, wird eine solche Differenzierung nicht vorgenommen. frandlichen Grüßen Profi Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12921 Personalsituation in den Waffenbehörden in Vollzeitäquivalenten Landkreis/ Kreisfreie Stadt 31. März 2018 Chemnitz, Stadt 1,7 Erzgebirgskreis 2,2875 Mittelsachsen 3,0 Zwickau 1,8 Vogtlandkreis 4,0 Dresden, Stadt 3,81 Görlitz 1,85 Meißen 2,0 Sächsische Schweiz—Osterzgebirge 2,2 Bautzen 1,5 Leipzig, Stadt 4,0 Leipzig 3,2 Nordsachsen 2,5 Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als untere Waffenbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt vier Planstellen zur Verfügung. Eine dieser vier Planstellen enthält jedoch zusätzlich Aufgaben zur Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12921 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand März 2018) Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Chennnitz, Stadt 0 2.665 1.618 509 Erzgebirgskreis 1 7.775 8.160 2.002 Mittelsachsen 0 5.307 5.317 1.596 Zwickau 1 5.263 4.858 1.461 Vogtlandkreis 0 4.984 5.882 1.445 Dresden, Stadt 8 5.980 3.344 996 Görlitz 0 3.630 4.648 1.401 Meißen 0 3.928 4.152 1.397 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 0 6.380 5.327 1.536 Bautzen 0 5.486 6.412 2.281 Leipzig, Stadt 0 4.371 3.041 1.027 Leipzig 0 4.935 5.448 1.900 Nordsachsen 2 4.242 5.541 1.815 2018-05-02T12:51:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes