STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12922 Thema: Freiwillige Abgabe von Schusswaffen in Sachsen im I. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schusswaffen wurden in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 und im I. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 2: Wie viel Munition wurde in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 und im I. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 3: Wie viele illegale Schusswaffen wurden 2009 und 2017 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 4: Wie viel illegale Munition wurde 2009 und 2017 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/5119 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die sächsischen Behörden sind nicht verpflichtet, Statistiken im Sinne der Fragestellungen zu führen. Soweit bei den Behörden auswertbare Daten vorlagen, werden diese wie folgt dargestellt: - Zur Anzahl der freiwillig abgegebenen Waffen wird auf die Anlage 1 verwiesen. - Zur Anzahl der freiwillig abgegebenen Munition wird auf die Anlage 2 verwiesen. - Zur Anzahl der im Rahmen der Amnestieregelung 2009 bei den Behörden abgegebenen Schusswaffen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage , Drs.-Nr. 5/2054 verwiesen. - Zu weiteren Ergebnissen der Amnestieregelung wird auf die Anlage 3 verwiesen. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zum 1. Januar 2013 wurde das Nationale Waffenregister in Betrieb genommen. Die dort gespeicherten Daten können zur Auswertung im Sinne der Fragestellungen nicht herangezogen werden, weil derzeit auf der Grundlage des Nationalen -Waffenregister- Gesetzes nur Daten zu Waffen gespeichert werden, die sich mit behördlicher Erlaubnis in privatem Besitz befinden. Die Waffenbehörden leiten freiwillig abgegebene Waffen und Munition regelmäßig zur Vernichtung an die Polizeidienststellen weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese legal oder illegal bzw. erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig erworben wurden. Eine elektronische Recherche im polizeilichen Datenbestand ist mangels hinreichender Recherchekriterien nicht möglich und würde aufgrund gesetzlicher Löschfristen keine validen Ergebnisse erbringen. Die bei den Polizeidienststellen abgegebenen Waffen und Munition werden in den Waffenkammern /Asservatenstellen mit einem jeweiligen Aktenzeichen registriert. Angaben zum konkreten Sachverhalt werden nicht erfasst. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die vollständige Beantwortung der Fragen bedarf daher einer Einzelauswertung aller Vorgänge, bei denen Waffen in den Waffenkammern/Asservatenstellen registriert wurden . Dabei ist auch der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven der Staatsanwaltschaften zu berücksichtigen. Allein in den VVaffenkammern /Asservatenstellen der Polizeidirektionen Dresden und Leipzig wurden zwischen 2013 und 2017 über 3.000 Waffen registriert. Bei einem angenommenen Aufwand von 30 Minuten pro Akte stünde ein Sachbearbeiter für mindestens 187 Arbeitstage für die Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden nicht zu leisten ist. Fe' r undlichen rüßen of. Dr. oland VVöller Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12922 Anzahl der freiwillig abgegebenen Schusswaffen Behörde 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 I. Quartal 2018 Landkreis (LK) Bautzen 22 17 12 30 25 44 24 17 2 Erzgebirgskreis k. A. k. A. k. A. 0 0 0 0 1 0 LK Görlitz k. A. k. A. k. A. 8 10 19 21 12 5 LK Leipzig 34 23 22 5 6 6 7 1 0 LK Meißen 0 0 0 0 0 0 0 5 0 LK Mittelsachsen 4 69 3 2 1 1 0 0 2 LK Nordsachsen k. A. k. A. k. A. 9 12 28 7 12 2 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k. A. k. A. k. A. 6 7 7 7 12 2 LK Zwickau 0 0 0 5 2 1 7 0 0 Stadt Dresden 16 20 6 1 2 2 26 0 16 Stadt Leipzig 6 21 13 38 46 47 53 31 12 Polizeidirektion Dresden k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 37 15 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12922 Anzahl der freiwillig abgegebenen Munition Behörde 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 I. Quartal 2018 Erzgebirgskreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LK Görlitz k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 1.076 127 LK Leipzig k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 26 LK Meißen 0 0 0 0 0 0 0 27 0 LK Mittelsachsen 0 100 0 0 117 2 0 0 0 LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 0 0 0 0 48 0 0 0 53 LK Zwickau 0 0 0 0 0 0 0 1 79 Stadt Chemnitz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Dresden 4 5 2 5 7 9 11 23 . 6 Stadt Leipzig 420 74 117 373 2.683 2.585 7.398 191 1.019 Polizeidirektion Dresden k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 636 150 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12922 Anzahl der im Rahmen der Amnestieregelung abgegebenen illegalen Schusswaffen und illegalen Munition Behörde 2009 illegale Munition 2017 illegale Schusswaffen 2017 illegale Munition LK Bautzen 0 0 0 Erzgebirgskreis 0 0 0 LK Görlitz k. A. 0 2 LK Leipzig 0 0 0 LK Meißen 0 1 0 LK Mittelsachsen 0 0 0 LK Nordsachsen k. A. 0 0 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k. A. 0 0 Vogtlandkreis k. A. 0 0 LK Zwickau 0 1 1 Stadt Chemnitz 0 0 0 Stadt Dresden k. A. 0 0 Stadt Leipzig 0 0 0 Polizeidirektion Chemnitz k. A. 1 7 Polizeidirektion Dresden k. A. 3 139 Polizeidirektion Görlitz k. A. 0 0 Polizeidirektion Leipzig k. A. 0 86 Polizeidirektion Zwickau k. A. 0 7 2018-05-02T15:17:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes