STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12924 Thema: Kosten des Freistaates Sachsen in der Verwaltungsstreitsache über den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden — Nachfrage zur Drucksache 6/11893 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt und dem Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Vor diesem Hintergrund richtete der Unterzeichner am 08. Januar 2018 (Drucksache 6/11893) eine Kleine Anfrage zu den Kosten des Verfahrens an die Sächsische Staatsregierung. In deren Antwort vom 06. Februar 2018 wurden die Gerichtskosten mit 1.142,18 Euro und die Kosten des Beklagten mit 18.104,24 Euro angegeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie strukturieren sich die in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 06. Februar 2018 (Drucksache 6/11893) angegebenen Gerichtskosten in Höhe von 1.142,18 Euro (bitte Art und Höhe der jeweiligen Kosten mitteilen)? Die Landesdirektion Sachsen hat dem Grüne Liga Sachsen e. V. aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 20. Juli 2017 für die Verfahren der ersten beiden Instanzen Gerichtskosten i. H. v. 1.142,18€ erstattet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/45/59 Dresden, 2. M 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www. smi.sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie strukturieren sich die in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 06. Februar 2018 (Drucksache 6/11893) angegebenen Kosten des Beklagten in Höhe von 18.104,24 Euro (bitte Art und Höhe der jeweiligen Kosten mitteilen)? Der Freistaat Sachsen wurde in dem Verfahren des Grüne Liga e. V. (Kläger) gegen den Freistaat Sachsen (Beklagter) zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Über diese Kosten erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Juli 2017. Hierin sind enthalten die von dem Grüne Liga Sachsen e. V. geltend gemachten Aufwendungen i. H. v. 15.521,43€ (Gebühren und Auslagen des beauftragten Rechtsanwalts), die zu erstattenden Gerichtskosten i. H. v. 1.142,18€ (vgl. Antwort auf die Frage 1) und Zinsen i. H. v. 533,97 €. Des Weiteren wurden zwei Zahlungen i. H. v. jeweils 453,33 € an den Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e. V. und an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e. V. berücksichtigt, da der Freistaat Sachsen zur Tragung der Verfahrenskosten vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht verpflichtet wurde. of.i / Mi undlichen rüßen (3%) ,«I e P Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-05-02T15:16:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes