SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6112927 Thema: Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre eigene Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, vgl. S 56 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO). Die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage beziehen sich teilweise oder dem Grunde nach auf Abläufe und Entscheidungsprozesse der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und des Deutschlandradios. Unabhängig von der Frage, ob die Staatsregierung rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen alle aufgelisteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geltend machen könnte, können lnformationen im Bereich der Rechtsaufsicht nur angefordert werden, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom lnstitut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung, die die Rechtsaufsichtsbefugnisse der Staatsregierung betreffen, sind vorliegend nicht erkennbar. Um dem lnformationsersuch dennoch Rechnung zu tragen, hat die Sächsische Staatsregierung über die o. g. Möglichkeiten hinaus den MDR, das ZDF, den Bayerischen Rundfunk (BR) in seiner Funktion als ARD- Vorsitz und das Deutschlandradio um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus verfügt die Staatsregierung über keine weiteren lnformationen. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-'1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 051 t32t1104- 2018167396 Dresden, )ø . Aptil2018 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 9 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage l: In welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio derzeit mit Google, Facebook, YouTube, Netflix, Amazon und sonstigen globalen Anbietern zusammen? Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf Drittplattformen im Sinne sozialer Netzwerke ist $ 11 d Rundfunkstaatsvertrag in Verbindung mit dem nach S 11 f Rundfunkstaatsvertrag von den zuständigen Gremien beschlossenen Telemedienkonzepten. So wird z. B. im Telemedienkonzept von ARD.de ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lnhalte auch über Drittplattformen zielgruppengerecht zugänglich gemacht werden (3.2 Formate, Technik und Darstellungsformen unter dem Stichwort Ausspielung). ln den SS 11 bis 11 f Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist der Auftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschlandradios festgeschrieben. $$ 11 a, 11 c und '11 d bis 11 f RStV haben die Beauftragung der Anstalten mit journalistischredaktionell veranlassten und journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten (Telemedien) zum Gegenstand. Danach dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage sendungsbezogene Telemedien bis zu sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstrahlung der Sendung zum Abruf angeboten werden, ohne das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitere Vorgaben zu beachten haben. lm Übrigen normiert der sogenannte Drei-Stufen-Test in $ 11 f Abs. 4 RStV die Voraussetzungen, die bei der Konkretisierung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der Telemedien anzuwenden sind, sofern die Rundfunkanstalten nicht bereits kraft Gesetzes zur Veranstaltung des Telemedienangebots beauftragt sind. Dies bedeutet zum einen, dass Telemedienangebote, die den Drei-Stufen-Test durchlaufen haben, nicht thematisch und inhaltlich das lineare Rundfunkangebot vertiefen und begleiten müssen. Vielmehr sind diese Angebote in diesem Fall eigenständig legitimiert. Zum anderen haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Ausgestaltung der Modalitäten der Venveildauer einen weitreichenden Gestaltungsspielraum. S 11 d Abs. 2 Nr. 3 und S 11 d Abs. 5 RStV enthält in Verbindung mit einer Negativliste im Anhang zum Rundfunkstaatsvertrag die abschließend aufgelisteten Verbote für öffentlich-rechtliche Telemedien. Hieraus ergeben sich beispielweise das Verbot, angekaufte Spielfilme und Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, auf Abruf anzubieten. Ein Verbot, lnhalte auf Drittplattformen wie YouTube oder Facebook anzubieten, gibt es nicht. Für den MDR wurde das Telemedienkonzept ,,MDR-Telemedien" vom Rundfunkrat des MDR in der Fassung vom 26.05.2016 nach Maßgabe des $ 11 f Rundfunkstaatsvertrag genehmigt. Die vom MDR produzierten lnhalte dürfen danach auf allen relevanten Plattformen angeboten werden. Auch die Zusammenarbeit mit Dritten ist mit Blick auf die Distributionsstrategie des MDR von dem genehmigten Telemedienkonzept erfasst. So können zum Beispiel ausgewählte lnhalte zusätzlich oder originär über Drittplattformen (2. B. YouTube, Facebook) und Kommunikationsdienste (2. B. Twitter) zugänglich gemacht werden. Seite 2 von 9 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Zur Verbreitung von lnhalten betreibt der MDR derzeit Kanäle auf den Plattformen Facebook, YouTube, Twitter, tumblr, WhatsApp, Daily.Me, Soundcloud, lnstagram, Giphy und Snapchat. Auf Facebook präsentieren die Landesrundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD (wie z. B. Das Erste, Tagesschau, Sportschau) ausgewählte, redaktionell geprüfte und kuratierte lnformationen und lnhalte. Dies erfolgt überwiegend in Form von Verlinkungen auf eigene Angebote (wie z. B. DasErste.de, ARDMediathek.de, tagesschau.de) und in Form von Bildern sowie kurzen Videos. Auf YouTube zeigen die offiziellen YouTube-Kanäle der ARD ausgewählte lnhalte aus den Bereichen Wissen, lnformation, Bildung, Unterhaltung und Musik. Die Videos und die Kanäle weisen mit Links bzw. Textinformation auf die Programmangebote der ARD in Hörfunk, Fernsehen und Telemedien hin. Durch einen ARD-weiten Vertrag mit GoogleiYouTube sind alle YouTube Kanäle der ARD und von funk frei von Werbung und lnhalte werden nicht monetarisiert. Die Apps der ARD für Smartphones und Tablets werden in den App-Stores u. a. von Apple und Google angeboten. Auch diese Apps greifen inhaltlich auf die Telemedienangebote der Landesrundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen zurück und basieren auf deren Telemedienkonzepten. Das ZDF veröffentlicht ausgewählte redaktionelle lnhalte auf den Drittplattformen YouTube, Facebook, Twitter und lnstagram. Die lnhalte haben die Funktion, diejüngere Zielgruppe der Drittplattformen auf die Portale des ZDF aufmerksam zu machen und im besten Fall dorthin zu leiten. funk, das junge Angebot von ARD & ZDF, veröffentlicht auf ca. 60 verschiedenen Kanälen unterhaltende, informierende und bildende Videos. funk hat den Auftrag Menschen zwischen 14 und 29zu erreichen. Die spezielle Beauftragung von funk und die mögliche Nutzung von Drittplattformen ist in $ 11 g Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Alle Videos gibt es nicht nur auf Drittplattformen, sondern auch auf der Website https://www.funk.net. Für die Verbreitung der lnhalte von funk auf Drittplattformen gelten übereinstimmende Richtlinien von ARD und ZDF. Deutschlandradio hat mit Google für den Assistant und den Play Store, mit Amazon für den Echo und mit Apple für die Streams bei Apple Music, den Homepod und den Applestore Vereinbarungen geschlossen, die die Bereithaltung der lnhalte dort festlegen. Entsprechendes gilt für Spotify und Tuneln. Seite 3 von 9 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Deutschlandradio hält auf diesem Wege seine Sendungen zum Abruf bereit. Es handelt sich um sendungsbezogene Telemedien nach den $$ I 1 d Abs. 2 Satz2 Nr. 2 bzw. Nr. 3, 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV, sie sind Teil des Auftrags an Deutschlandradio. Bei der Fragestellung ist im Übrigen zwischen Drittplattformen im Sinne von sozialen Netzwerken (Facebook, YouTube etc.) und Streamingdiensten (Amazon Prime, Netflix usw.) zu unterscheiden. Die Zusammenarbeit mit Streamingdiensten findet auf der Grundlage von Lizenzierungen als Venvertungsaktivität der kommerziellen Tochtergesellschaften statt. Denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nach S 16 a Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, kommerzielle Tätigkeiten durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Venruertungen der Telepool GmbH im Auftrag des MDR finden derzeit bei Amazon, Yabla, iTunes, Maxdome, Google, Flimmit, NetleihA/ideobuster statt. Vereinzelt können teilfinanzierte Auftragsproduktionen oder Produktionen des MDR auch über die Degeto venruertet werden. Über Amazon FireTV ist z. B. die App der ARD Mediathek auffindbar. Diese Präsenz basiert auf einer Verlinkung in das SmartTV-Angebot der ARD Mediathek, das unabhängig von Amazon betrieben wird. Weitere Präsenzen in Form reiner Verlinkungen gibt es auf verschiedenen SmartTV-Plattformen und Geräten, u. a. auch bei EntertainTV der Deutschen Telekom. Eine Zusammenarbeit zwischen Netflix und den ARD-Mitgliedsanstalten im Auftragsbereich existiert bislang nicht. Frage 2: Wie hoch waren die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit 2ü5 für die Verwertung ihrer Produktionen bei Streaming-Dienste-Anbietern wie Netflix und Amazon und wie hoch waren die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 2015 für die Verwertung von Produktionen von Streaming- Dienste-Anbietern wie Netflix und Amazon? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren, Einnahmen und Ausgaben sowie verwertete Produktionen und Produzenten) Eine Verwertung der Produktion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt gemäß $ 16 a Rundfunkstaatsvertrag als kommerzielle Tätigkeit durch eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft. Entsprechend der Vorgabe des $ 16 a Abs. 1 Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag wird diese kommerzielle Tätigkeit unter Marktbedingungen erbracht. Entsprechend der Marktgepflogenheiten wurden mit den Streaming-Dienste- Anbietern Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen, sodass die konkrete Nennung von Erlösen aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Für das Deutschlandradio gilt die Besonderheit, dass dort eine kommerzielle Veruvertung der Angebote über Streamingdienste ohnehin nicht stattfindet. Seite 4 von 9 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche konkreten lnhalte bieten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (insbesondere ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio) derzeit auf Facebook an, um die Aufmerksamkeit einer jüngeren Zielgruppe zu erreichen? Der MDR ist derzeit mit 40 Profilen auf Facebook vertreten. Grundsätzlich wird mit diesen Profilen eine im Durchschnitt jüngere, internetaffine Zielgruppe als mit den linearen Programmen des MDR erreicht. Die lnhalte reichen von Hinweisen auf Sendungen und Verlinkung von lnhalten auf die Websites des MDR bis hin zu originären lnhalten wie Facebook-Videos, Graphiken und Umfragen. Neben der Verbreitung von konkreten lnhalten steht vor allem der Dialog bzw. die Nutzung von Facebook als direkter Kommunikationsweg mit den Nutzerinnen und Nutzern des MDR-Sendegebiets im Fokus. MDR SPUTNIK als junge Marke des MDR mit der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist mit den beiden Profilen @mdrsputnik und @Sputnik.SPRlNGBREAK.Festival auf Facebook vertreten. Grundsätzlich wird mit den Profilen eine multimediale Verlängerung der Marke MDR SPUTNIK angestrebt, mit dem Ziel, aktiv mit der SPUïNlK Community in lnteraktion zu treten. Die Kanäle sind entlang der lnteressen der jungen Zielgruppe inhaltlich breit gefächert und umfassen Angebote bzw. Themen wie: Musik und Künstler, Festivalkultur, Jugendkultur, SPUTNIK SPRING BREAK, Konzerte, Politik, Serien, Kino, Wissen, Poetry Slam, Humor, Hinweise auf Radioprogramm, Radio begleitende Facebook Specials wie Aktionen, Live-Streamings und Umfragen, Abbildung des Tagesgefühls. Dazu werden verschiedene Formate auf Facebook gewählt: Umfragen, Memos, Videos, User Generated Content, Video-Live-Streamings von Konzerten, Poetry Slams, Radio-Aktionen, Bereitstellung von Augmented Reality Filtern, Facebook Stories. Mit Videos, Bildern und Bildtafeln sprechen die Programmangebote der ARD alle Zielgruppen auf Facebook an, regen zur Diskussion und zum Austausch an. Die Tagesschau zum Beispiel präsentiert das Weltgeschehen und politische Meldungen plattformgerecht, die Sportschau informiert über das Sportgeschehen und junge Hörfunkwellen wie bspw. Sputnik vom MDR oder DASDING vom SWR stellen z. B. Trends vor oder präsentieren auf Facebook lnterviews mit Musikerinnen und Musikern. Auf der Drittplattform Facebook wird sowohl übergreifend für die Sendermarke ZDF als auch für einzelne ausgewählte Sendungen eine sogenannte Fanpage vorgehalten. Dort werden med iumsgerecht Prog ram maussch nitte und Marketing material veröffentl icht. Entsprechende der Konzeption der Drittplattform Facebook als soziales Netzwerk findet auf den Facebook-Seiten des ZDF ein kommunikativer Austausch zu den lnhalten der ZDF-Angebote in moderierter Form statt. Deutschlandradio bietet die lnhalte seiner drei Programme bei Facebook plattformgerecht an. Deutschlandradio stellt dort nicht nur Beiträge aus den Programmen zum Abruf bereit, sondern bemüht sich auch um den Dialog und Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern. Seite 5 von 9 SACHSISCHE STAATSKANZI,EI Freistaat SACHSEN r.t Frage 4: Was veranlassen ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio derzeit darüber hinaus, um eine jüngere Zielgruppe zu erreichen und wie erfolgreich sind die gewählten Maßnahmen? lm Zuge des Veränderungsprozesses ,,MDR 2017" hat der MDR im Jahr 2016 zur Stärkung der Ansprache jüngerer Zielgruppen (14- bis 29-Jährige) eine spezialisierte Hauptredaktion Junge Angebote rund um die Marke MDR SPUTNIK etabliert. ln Umsetzung des Entwicklungsplans des MDR für die Jahre 2018 - 2021 (siehe Anlage) werden auch Fortentwicklungen der Angebote für die junge Zielgruppe stattfinden. Mit folgenden Aktivitäten im MDR SPUTNIK Radioprogramm konnten laut MA Audio 2018 I in der Tagesreichweite von Montag bis Freitag 168.000 Hörer in der jungen Zielgruppe erreicht werden : zielgruppengerechte Musik-Programmierung auf Basis von regelmäßigen Musiktests, Auswahl von Moderatorenpersönlichkeiten aus der Zielgruppe, Kampagnen zur Hörerbindung (Dein SPUTNIK-Moment, Deine Lieblingsmusik/Deine Entscheid u n g/S P UTN I K-Konzerte ), Public Value-Aktionen wie z.B. ,,SPUTNIK dreht am Rad" mit dem Ziel, die Hörer über Sicherheit im Straßenverkehr zu informieren und für die Nutzung des Fahrradhelms zu werben, Umsetzung von Themenschwerpunkten mit zielgruppengerechten Ansatz (Features z.B. ,,Stalking me, Stalking you - eine Liebe in den Zeilen von Big Datal Glaubenssache - von der Atheistin zur Christin/Metoo - was geht mich das eigentlich an - Protagonisten entstammen der und repräsentieren die Zielgruppe). Darüber hinaus ist MDR SPUTNIK auch mit seinen zahlreichen Online-, Social Mediaund Bewegtbild-Aktivitäten in der jungen Zielgruppe erfolgreich. Zudem stoßen die Aktivitäten von MDR SPUTNIK im Off-Air-Bereich (SPUTNIK SPRINGBREAK, SPUTNIK LitPop und die SPUTNIK Heimattour) gerade in der jungen Zielgruppe auf große Resonanz. Neben den MDR-Formaten und der Hörfunkwelle MDR SPUTNIK werden in der Hauptredaktion Junge Angebote auch die MDR-Zulieferungen für funk, das Content- Netzwerk von ARD und ZDF, verantwortet. Mit diesen Zulieferungen an funk beteiligt sich der MDR an einem eigenständig für die Bedürfnisse der jungen Zielgruppe entwickelten Angebot des öffentl ich-rechtl ichen Ru ndfunks. Landesrundfunkanstalten, Gemeinschaftseinrichtungen und funk zeigen auch Präsenz auf den bei der jungen Zielgruppe beliebten Plattformen YouTube, lnstagram, Whatsapp, Snapchat und twitch.tv. Außerdem sprechen die jungen Hörfunkwellen ihre a a a a Seite 6 von 9 SÃCHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Zielgruppen im Rahmen jugendgerechter Veranstaltungen an und informieren dort über ihre Programmangebote. ZDF und ARD veranstalten gemeinsam Funk, das Angebot für 14- bis 29-Jährige. Nach gut einem Jahr hat Funk sich erfolgreich positioniert und auf Drittplattformen nicht-kommerzielle Angebote von Relevanz geschaffen, die es vorher nicht gab. Das ZDF operiert mit einer ausdifferenzierten Strategie, um auch zukünftig jüngere Mediennutzer-Gruppen zu erreichen. lm linearen Fernsehen bedeutet dies die spartenund zielgruppenorientierte Publikumsansprache innerhalb der ZDF-Senderfamilie. Der Erfolg zeigt sich u.a. darin, dass 2017 der hohe Marktanteil von 2016 in der Gruppe der 14-49-jàhrigen trotz weiterer Marktfragmentierung gehalten werden konnte und dabei Sender wie ZDFneo und ZDFinfo die leichten Verluste des Hauptprogramms kompensieren konnten. lm Hauptprogramm werden die Formate kontinuierlich weiterentwickelt auch im Hinblick auf Attraktionsmuster für ein jüngeres Publikum. Darüber hinaus bietet das ZDF mit der Mediathek eine Plattform für ein jüngeres Publikum, das linearen TV-Nutzungsgewohnheiten entwachsen ist. Die Mediatheks- Nutzung ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. So konnte sich das Onlineangebot 2017 gegenüber 2016 um +17 o/o verbessern, obwohl 2016 von stark genutzten Sportveranstaltungen geprägt wurde. lmmer wieder finden in der Mediathek Pro.¡ekte statt, die gezielt ein jüngeres Publikum ansprechen: ln diesem Herbst wird z. B. das Projekt ,,history360" starten, das Geschichte im virtuellen Raum und mit 360-Grad- Videos erlebbar macht. Das Programm Deutschlandfunk Nova wendet sich gemäß dem Rundfunk- und dem Deutschlandradio-Staatsvertrag vorrangig an junge En¡vachsene. Es enthält neben ausgesuchter Popmusik und altersentsprechender Moderation teils lange Wortstrecken, die Themen jüngerer Hörerinnen und Hörer aufgreifen oder ihnen ein adäquates lnformations- und Bildungsangebot machen. Deutschlandfunk Nova hat es 2015 als erstes und einziges rein digital verbreitetes Radioprogramm ohne eine UKW- Verbreitung in die offizielle MA Radio geschafft und konnte in der Folge deutliche Re ichweitenstei ge run gen verze ich ne n. Die Beiträge und Sendungen von Deutschlandfunk Nova sind auch als Podcasts abrufbar, und a tar auf der eigenen Webseite, in der Dlf-Audiothek und auf Drittplattformen. Zu nennen wäre hier beispielhaft die Deutschlandfunk Nova-Sendung ,,Eine Stunde History", die sich seit Anbeginn an der Spitze der iTunes-Charts hält, oder das Reportageformat ,,Einhundert", das 2016 mit dem Deutschen Radiopreis ausgezeichnet wurde. Die beiden Programme Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur wenden sich an Menschen jedes Alters, sind also nicht eigens auf jüngere Hörerinnen und Hörer zugeschnitten. Deutschlandradio bietet die Angebote all seiner drei Programme, also auch von Deutschlandfunk und von Deutschlandfunk Kultur, jedoch auf verschiedenen Wegen auf Abruf an, wo besonders jüngere Menschen sie en¡varten und nutzen. Seite 7 von 9 Frage 5: Auf welchen Gebieten, Grundlage kooperieren Verlagen? in welchem Umfang und die öffentlich-rechtlichen SACHSISCHE STAATSKANZLEì auf welcher rechtlichen Medien mit deutschen Freistaat SACHSEN Nach $ 11 a Absatz I Satz 2 RSIV darf der öffentlich-rechtlichen Rundfunk Druckwerke anbieten und sich damit auf dem Gebiet der Presse betätigen, wenn es sich um programmbegleitende Druckwerke mit programmbezogenem lnhalt handelt. Nach $ 13 Satz 2 Halbsatz 2 RSIV ist es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausdrücklich gestattet, derartige Begleitmaterialien gegen besonderes Entgelt anzubieten. Soweit diese Befugnis reicht, sind die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio nach $ 16 a Absatz 1 RStV berechtigt, kommerzielle Leistungen unter Marktbedingungen im Wettbewerb anzubieten und durch rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Darüber hinaus dürfen Verlage den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gem. $ 15 Nr. 2 RStV Produktionshilfen und Gewinnspielpreise unentgeltlich zur Verfügung stellen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Anbieter des Druckwerkes ist. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes der Pressefreiheit ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für den Begriff des ,,Anbietens" im Sinne von $ 11 a Absatz 1 Satz2 RStV allein maßgeblich, ob die Rundfunkanstalt aus objektiver Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers in prägender Weise auf lnhalt, Konzept und Gestaltung der Zeitschrift Einfluss nehme und hierdurch eine publizistische (Mit- )Verantwortung trägt (vgl. BGH, GRUR 2017,422tf .). Als Teil seiner im Telemedienkonzept bestätigten Distributionsstrategie kooperiert der MDR derzeit mit sechs Verlagen, die auf lnternetangebote des MDR (ausgewählte Videos, Nachrichten) verlinken. Einige ausgewählte Beispiele von Kooperationen von Landesrundfunkanstalten der ARD: . Der NDR íst eine Recherchekooperation mit dem WDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) eingegangen. Dabei handelt es sich um eine punktuelle, anlassund themenbezogene Zusammenarbeit. NDR, WDR und SZ behalten jeweils die volle finanzielle, redaktionelle und personelle Verantwortung. Der NDR kooperiert weiterhin mit der Plattform Spiegel.TV, die themenbezogen ausgewählte Dokumentationen übernimmt. o Seit 2018 kooperieren Radio Bremen und die Bremer Tageszeitung ,,Weser Kurier" bei Videos im lnternet. Die Nutzer von weser-kurier.de können dort auch Videos aus dem Regionalmagazin,,buten un binnen" ansehen. Radio Bremen erreicht so mit seinen journalistischen Beiträgen weitere Zuschauerinnen und Zuschauer. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Kooperationen gleichen lnhalts zwischen den jeweiligen Tageszeitungen und den Landesrundfunkanstalten im a Seite 8 von 9 SACHsISCHE STAATSKANZLEI lÐ FreistaatSACHSEN jeweiligen Sendegebiet. Gegenstand ist im Kern die Verlinkung Videoinhalten. von Das ZDF arbeitet vor allem bei investigativen Recherchen immer wieder punktuell mit verschiedenen Print-Partnern zusammen, beispielsweise mit der ,,Wirtschaftswoche", dem ,,Handelsblatt", dem ,,Spiegel", der ,,ZE|T" und der ,,Welt". Ein dauerhafter Recherche-Verbund ist nicht geplant. Deutschlandradio unterhält mit einzelnen Verlagshäusern wie die Magdeburger Volksstimme Kooperationen. Sie beziehen sich auf einzelne Sendungen. Manche Programminhalte erstellt Deutschlandradio in publizistischer Zusammenarbeit mit Verlagen, so etwa die Krimibestenliste bei Deutschlandfunk Kultur - sie entsteht gemeinsam mit der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung - und die dort ebenfalls ausgestrahlte Sachbuchbestenliste, eine Kooperation mit der Zeit. Ein weiteres Beispiel einer Zusammenarbeit ist eine gemeinsam mit der Westdeutsche Allgemeine Zeitung veranstaltete Diskussion, die im Essener Grillo-Theater vor Publikum stattfindet. Deutschlandradio strahlt diese gemeinsame Veranstaltung anschließend regelmäßig als Aufzeichnung in seinem Programm Deutschlandfunk Kultur aus. Mit freundlichen Grüßen 0b"- úl"l Oliver Schenk Seite 9 von 9 2018-04-30T14:33:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes