STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanka Kliese, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12929 Thema: Gebärdensprach-Eiternkurse Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eitern gehörloser Kinder haben laut einer juristischen Einschätzung für Jugendämter ein Recht auf Bewilligung eines individuellen Gebärdensprach -Eiternkurses nach SGB VIII§ 27." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge wurden hierzu in den letzten fünf Jahren gestellt? ln den letzten fünf Jahren wurden insgesamt neun Anträge (einschließlich dreier Folgeanträge) gestellt. Frage 2: Wie viele wurden davon bewilligt und mit welchen Begründungen wurden die anderen abgelehnt? Einer der Anträge wurde wegen fehlenden erzieherischen Bedarfs abgelehnt . Ein weiterer Antrag wurde abgelehnt, da er für ein volljähriges Familienmitglied gestellt war. Den übrigen Anträgen wurde entsprochen. Frage 3: ln welchen Jugendamtsbezirken lief und läuft dies? Anträge wurden gestellt bei den Jugendämtern der Landeshauptstadt Dresden und der Landkreise Meißen, Görlitz, Bautzen, Zwickau, Sächsische Schweiz I Osterzgebirge und Erzgebirgskreis. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/305 Dresden, /J-April2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele Gerichtsverfahren laufen hierzu aktuell und an welchen Gerichten? Aktuell läuft hierzu ein Gerichtsverfahren. Es ist beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig . Frage 5: Welche Rahmenvorgaben fehlen, um eine eindeutige Umsetzung zu erzielen, die nicht abhängig ist vom einzelnen Sachbearbeiter bzw. Jugendamt? Rahmenvorgaben sind nicht erforderlich. Die Jugendämter setzen § 27 SGB VIII um und bewilligen bei Vorliegen der Voraussetzungen individuelle Gebärdensprach- Eiternkurse. Der Vollzug von § 27 SGB VIII durch die Jugendämter ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Mit freundlichen Grüßen I I \ '~ t{ffli{ ~)! I \ Barbara Klepsch '\...__., __ _ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-04-30T11:49:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes