SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanka Kliese, Fraktion der SPD Drs.-Nr.: 6/12930 Thema: Gehörlose Kinder und Jugendliche an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder an Schulen gibt es aktuell in Sachsen (Aufschlüsselung nach Grundschule , Oberschule und Gymnasium)? ln der Amtlichen Schulstatistik wird die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf getrennt nach Förderschwerpunkten (FSP), z. B. zum FSP Hören, anonym erfasst. Die Unterrichtung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im FSP Hören kann einerseits an Förderschulen (Schulen für Hörgeschädigte, ab 1. August 2018: Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören) oder andererseits inklusiv an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien erfolgen. Im Schuljahr 2017/2018 werden insgesamt 823 Schüler mit dem FSP Hören an sächsischen Schulen unterrichtet, darunter 310 an Förderschulen und 513 inklusiv in den anderen allgemeinbildenden Schulen. Nur ein Teil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im FSP Hören ist gehörlos oder hochgradig schwerhörig . Bei der statistischen Erfassung der Schüler mit dem FSP Hören erfolgt jedoch keine Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Beeinträchtigungen des peripheren oder zentralen Hörvermögens. Frage 2: Welche Förderangebote bzw. Nachteilsausgleiche bekommen diese Kinder und welche Gebärdensprachangebote (vollständige Gebärdensprache ) in welcher Intensität (Stunden pro Woche) erhalten diese Kinder? Seite 1 von 3 lj SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 3. April 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/88 Dresden, 6t . April2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dres.den www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im FSP Hören werden grundsätzlich nach den Lehrplänen der Grundschule, der Oberschule oder des Gymnasiums unterrichtet . Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 13 Schulordnung Förderschulen (SOFS) wird für jeden Schüler individuell ein förderpädagogisches Gutachten erstellt, das u. a. den sonderpädagogischen Förderbedarf und die Fördervorschläge benennt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang enthält. Dieses förderpädagogische Gutachten, eine regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des jeweiligen Schülers einschließlich der Arbeit mit dem Förderplan gemäß § 17 SOFS sind wesentliche Grundlagen für die Entscheidung über spezielle, individuelle Förderangebote und ggf. gebotenen Nachteilsausgleich . Wichtige Grundlagen für die Arbeit im FSP Hören sind neben den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Hören u. a. auch die Veröffentlichungen /Broschüren "Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht. Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen " (https:llpublikationen. sachsen. de/bdb/artike/125461 ) und "Gestaltung von schulischen Lehr- und Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören" (https:llpublikationen. sachsen. de/bdb/artike//22093). Ob und in welchem Umfang Angebote in Gebärdensprache erfolgen, ist immer vom konkreten Einzelfall, u. a. dem individuellen Förderbedarf des Schülers und den Rahmenbedingungen vor Ort abhängig. Frage 3: Welche und wie viele Anträge auch Gebärdensprachunterstützung und Förderung für Kinder und Jugendliche werden bei welchen Ämtern gestellt? Frage 4: Wie viele Anträge aus Frage 3 wurden bewilligt bzw. abgelehnt und mit welchen Begründungen erfolgten die Ablehnungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Geschäftsbereich des SMK besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscherleistungen für hörgeschädigte Eitern, deren hörende oder hörgeschädigte Kinder an der Schule unterrichtet werden, um im Bedarfsfall ihre gesetzlich verankerten Rechte im Interesse ihrer minderjährigen Kinder wahrnehmen zu können. Da diese Fälle nicht Gegenstand statistischer Erhebungen sind, hat das Landesamt für Schule und Bildung kurzfristig die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache, durch die in der Regel solche Gebärdensprachdolmetscherleistungen erbracht werden, um Information gebeten. Hiernach wurden im Haushaltsjahr 2017 22 Einsätze für Gespräche bzw. Veranstaltungen an Schulen abgerechnet. Weitergehende Informationen zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 liegen nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 5: Welche Schulabschlüsse erreichen gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Kinder in Sachsen (bitte auch im Verhältnis zur Gesamtzahl) und wie viele gehen ohne Abschluss ab? Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im FSP Hören werden nach den Lehrplänen der Grundschulen, der Oberschulen und der Gymnasien unterrichtet. Sie können somit je nach individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen sowie Lernort grundsätzlich alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen - an Förderschulen mit Ausnahme des Abiturs- erwerben. Im Rahmen der Amtlichen Schulstatistik werden keine personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet. Die Erfassung der Anzahl der Abgänger und Absolventen erfolgt auf Schulebene und dabei nicht nach Förderschwerpunkten. An den Schulen für Hörgeschädigte haben am Ende des Schuljahres 2016/2017 elf Schüler den Hauptschulabschluss und 14 Schüler den Realschulabschluss erworben. 14 Schüler haben die Schule mit Abgangszeugnis verlassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-04-24T13:43:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes