STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/12939 Thema: „Kontrollstellen", „Kontrollbereiche" und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" in Leipzig/ 1. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2018 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Kontrollbereiche in Leipzig im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG wurden im 1. Quartal 2018 nicht eingerichtet. Im Zusammenhang mit der Verhütung von Straftaten zum Jahreswechsel 2017/2018 in Leipzig — für den Zeitraum vom 31. Dezember 2017, 21:00 Uhr bis zum Neujahrstag, 1. Januar 2018, 06:00 Uhr — wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11640 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/51/32 Dresden, 25. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2018 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG, welche nicht im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum standen, wurden nicht eingerichtet. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2018 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS - Nur für den Dienstgebrauch", da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Kontrollzweck zuwiderlaufen würde. Aufgrund dieser Einstufung der ausgewiesenen Straßen und der für die Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse wurde die Beantwortung der Frage 3 an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 4: Sind gegen im Jahr 2016, 2017 und im 1. Quartal 2018 vorgenomme verdachtsunabhängige Kontrollen in Kontrollbereichen, an Kontrollstellen oder auf Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität Rechtsmittel eingelegt worden? (bitte auch Verfahrensstand angeben) Im Jahr 2017 wurde gegen die Durchführung einer Identitätsfeststellung im eingerichteten Kontrollbereich anlässlich einer Demonstration am 18. März 2017 (vgl. zur Einrichtung des Kontrollbereiches die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8915) Rechtsmittel eingereicht. Die entsprechende Klage ist seit dem 26. Juni 2017 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig in erster Instanz anhängig, die mündliche Verhandlung findet am 26. April 2018 statt. Mit_freundlichen Grüßen ( öller Ljt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-04-25T12:25:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes