STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12941 Thema: Offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Fragestellerin nimmt Bezug auf die Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage, Drs. 6/11793, wobei mitgeteilt wurde: ,Entsprechend den Abstimmungen in den polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern werden offene Haftbefehle (nachfolgend HB) politisch motivierter Straftäter durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt (LKA) halbjährlich, grundsätzlich jeweils zum 30. März bzw. 30. September, erhoben.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele politisch motivierte Straftäter aus welchem jeweiligen Phänomenbereich der PMK wurden zum Stichtag 30.03.2018 aufgrund welcher Tatvorwürfe mit welcher Deliktsqualität (Priorität) mit Haftbefehl gesucht oder waren zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben? (Bitte fallweise aufschlüsseln unter Angabe, ob dem jeweiligen Haftbefehl ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt und ob es sich um ein Gewaltdelikt handelt.) Die Ergebnisse der Erhebung vom März 2018 liegen noch nicht vor. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/31 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemäß den Abstimmungen in den polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern ist die Vorlage der Ergebnisse durch das Bundeskriminalamt an die zuständigen Stellen von Bund und Ländern grundsätzlich nicht vor Mitte Mai (Stichtag 30. März) bzw. nicht vor Mitte November (Stichtag 30. September) eines jeden Jahres vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11793 verwiesen. if frek dli ch e Grüßen Dr.noland VVöller Seite 2 von 2 2018-05-02T14:05:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes