STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12942 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zu- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3311 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN dem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 03.03.2018 Plauen Partei „Der Dritte Selbstverteidigungskurs Weg" Stützpunkt für Kinder Vogtland Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 03.03.2018 Plauen Partei „Der Dritte ca. 20 Rednerveranstaltung Weg" Stützpunkt zum Thema „Zuzugs- Vogtland stopp", Redner: Tony GENTSCH 03.03.2018 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 4 sogenannte „Nationale Weg" Stützpunkt Streife" Westsachsen 04.03.2018 Chemnitz JN Chemnitz * Kranzniederlegung 08.03.2018 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 4 sogenannte „Nationale Weg" Stützpunkt Streife" Westsachsen 09.03.2018 Pirna NPD -KV Sächsi- mind. 8 Vortragsveranstaltung, sche Schweiz- Redner: Sascha Osterzgebirge ROßMÜLLER (Bayern) 10.03.2018 Chemnitz Rechtsextremisten 174 Zeitzeugenvortrag, Redner : Udo WALENDY 10.03.2018 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 15 Rechtsschulung und Weg" Stützpunkt anschließender Lieder- Westsachsen abend mit dem Liedermacher „Hermunduren" (Thüringen) 10.03.2018 Hoyerswerda Rechtsextremisten ca. 100 rechtsextremistisches Konzert, angekündigte rechtsextremistische Bands: „THOYTONIA" Sachsen (SN), „Sturmrebellen ", „Unbeugsam" Brandenburg (BB), „Fylgien " (BB), aufgetretene Band: „Randgruppe Deutsch" (Freie Hansestadt Bremen) 14.03.2018 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 5 sog. „Nationale Streife" Weg" Stützpunkt Westsachsen 15.- Leipzig ldentitäre Bewe- mind. 6 Protestaktion in Burkas 18.03.2018 gung (IB) während der Buchmesse Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 17.03.2018 Annaberg- Partei „Der Dritte ca. 10 Infostand und Verteilak- Buchholz Weg" Stützpunkt tion von Flyern Westsachsen 17.03.2018 Stollberg Partei „Der Dritte ca. 10 Infostand und Verteilak- Weg" Stützpunkt tion von Flyern Westsachsen 18.03.2018 Leipzig Rechtsextremisten mind. 2 Banneraktion anlässlich des „Tages der politischen Gefangenen" 21.03.2018 Ostrau und JN Mittelsachsen mind. 3 „Soziale Aktion" im Döbeln Rahmen der JN- Kampagne „Jugend packt an" 23.03.2018 Plauen Partei „Der Dritte * sogenannter „Offener Weg" Stützpunkt Abend" unter dem Motto Vogtland „raus aus der Einsamkeit und rein in die Gemeinschaft " 24.03.2018 Zwickau Partei „Der Dritte * Kundgebung „Kein Ap- Weg" Stützpunkt plaus für Tierquälerei!" Westsachsen 24.03.2018 Meerane Partei „Der Dritte * Infostand Weg" Stützpunkt Westsachsen 25.03.2018 Plauen Partei „Der Dritte 2. Selbstverteidigungs- Weg" Stützpunkt kurs für Kinder Vogtland vor dem Aue 16 -Ortsgruppe Erz- * Klebeaktion „Verteidige 26.03.2018 gebirge mit uns Sachsen!" 30.03.2018 Bannewitz, Rechtsextremisten ca. 50 rechtsextremistische OT Possen- Party dorf Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 31.03.2018 Torgau, Rechtsextremisten ca. 230 rechtsextremistisches OT Staupitz Konzert, angekündigte Bands: FLAK (Nordrhein -Westfalen), Volksnah (SN), Confident of Victory (BB), Jogos Önvedelem (Ungarn) 31.03.2018 Aue und Partei „Der Dritte mind. 4 Infostand und Verteilak- Schneeberg Weg" Stützpunkt tion von Flyern Westsachsen 31.03.2018 Plauen Partei „Der Dritte ca. 20 sogenanntes „Frühlings- Weg" Stützpunkt fest" Vogtland 31.03.2018 Wurzen Partei „Der Dritte mind. 3 Infostand Weg" Stützpunkt Mittelland " Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat März 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteili- Anzahl der rechtsgung /Funktion, ggf. Bands, Lie- extremistischen dermacher, Redner Teilnehmer 05.03.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration Seite 5 von 6 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 15.03.— Leipzig Beteiligung des „Deutsche Stimme 18.03.2018 Verlages" sowie Teilnahme von Mitgliedern der IB an der Leipziger Buchmesse, Redeauftritt von Martin SELLNER (IB Österreich) 17.03.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer Kundgebung von PEGIDA- München 19.03.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGI DA -Demonstration 24.03.2018 Zwickau Beteiligung von Rechtsextremisten * an der Kundgebung „Fehlpolitik Deutschland" 26.03.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat März 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. :1Mit unj lic en Grüßen P o. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 2018-05-02T13:12:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes