STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12962 Thema: Folgen der Havarie eines Gefahrgut -LKW auf dem Netto- Parkplatz in Weinböhla vom 27. März 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Presseberichterstattung von LausitzNews.de hinsichtlich der unmittelbaren Folgen der Havarie eines Gefahrgut -LKW am 27. März 2018 auf dem Parkplatz des Netto -Marktes an der Moritzburger Straße in Weinböhla zu entnehmen: ,10 Mitarbeiter des Supermarktes und der LKW -Fahrer hatten die ätzenden Dämpfe eingeatmet und klagten über Reizungen. Sie wurden durch den Rettungsdienst behandelt.' (vgl. dazu: https://lausitznews.de/artike1/16/weinboehla-gefahrgut-aus-lkwausgetreten -greosseinsatz?red=1)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen waren zum Havariezeitpunkt und sind derzeitig noch mit welchen konkreten Symptomen und gesundheitlichen Folgen von dem Austritt von ätzenden Flüssigkeiten aus dem havarierten Behälter eines Gefahrgut -LKW auf dem Netto -Parkplatz in Weinböhla am 27. März 2018 betroffen? Insgesamt wurden elf Personen wegen Reizungen der Atemwege und der Augen ambulant behandelt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/51/40 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Personen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und anderen Behörden sowie welche konkrete Feuerwehren und welche Technik kamen bei dem Großeinsatz im Zusammenhang mit der o. g. Havarie des Gefahrgut -LKW in Weinböhla zum Einsatz? Der Freistaat Sachsen hat insgesamt 18 Polizeibeamte an der bzw. im Umfeld der Gefahrenstelle eingesetzt. Durch die Polizeidirektion Dresden wurden fünf Funkstreifenwagen sowie ein Gefahrgut -Kontrollfahrzeug eingesetzt. Zudem waren zwei Halbgruppenfahrzeuge des Präsidiums der Bereitschaftspolizei vor Ort. Im Übrigen wird von einer weiteren Beantwortung der Frage abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft im Hinblick auf den Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde und dem Landkreis als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Das hier begehrte allgemeine Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde zum Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz bei der Havarie des Gefahrgut -Lkw in Weinböhla ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 3: In welcher Weise und durch wen wurden die bei der Havarie ausgetretenen Stoffe rückstandslos aufgenommen und in welcher Weise und in welcher Einrichtung fachgerecht entsorgt bzw. beseitigt? Frage 4: Welche konkreten Folgen hatten die bei der Havarie ausgetretenen Stoffe für die betroffenen öffentlichen (Entsorgungs)Einrichtungen und welche Maßnahmen zu deren Beseitigung sind durch wen zu welchem Zeitpunkt veranlasst und mit welchem Ergebnis realisiert worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Soweit von den im Einsatz gewesenen Feuerwehren Maßnahmen z. B. zum Aufnehmen der Stoffe veranlasst wurden, wird auf den zweiten Teil der Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Die Angelegenheit liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung, da die Frage ausschließlich Tätigkeiten betrifft, die von Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Private nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt . Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Welche Konsequenzen sind durch welche Behörden für künftige Gefahrgut -Transporte vom und zum Betriebsstandort Wacker Chemie in Nünchritz gezogen und in welcher Form festgelegt bzw. förmlich angeordnet? Konsequenzen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen und auf den zweiten Teil der Antwort auf die Frage 2 und auf den zweiten Teil der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 3 und 4 verwiesen. i 7M ndlich,n Grüßen 11‘ 4 4 L . L . Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-05-02T11:12:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes