STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12964 Thema: Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde in Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Überschwemmungsgebiet der Mulde in Grimma gegenüber des Fußballstadions an der B 107 sind Baumaterialien abgelagert und ein Fundament gegossen. Das deutet auf ein baldiges Umsetzen eines Bauvorhabens hin." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Bauvorhaben soll an dieser Stelle realisiert werden? Bitte auch um Angabe, aus welchen Gründen dieses Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde realisiert wird. Sofern hiermit das Areal zwischen der Bundesstraße 107 und der Mulde auf Höhe des Stadions der Freundschaft, Flurstück Nr. 965/8 der Gemarkung Grimma, gemeint sein sollte, ist auf diesem die Errichtung eines REWE- Lebensmittelsupermarktes sowie eines Drogeriefachmarktes geplant. Aus welchen Gründen ein privater Bauherr einen bestimmten Standort für sein Bauvorhaben auswählt, obliegt der Entscheidung des Bauherrn und entzieht sich einer Beurteilung der Bauaufsichtsbehörde. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen, ob das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben an dem geplanten Standort den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Sofern dies der Fall ist, ist die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-1053/47/17 Dresden, 2. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ..,11M11 121 Freistaat SACHSEN Frage 2: Durch wen wurden dieses Vorhaben wann eingereicht und durch wen wann genehmigt ? Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für das zuvor bezeichnete Bauvorhaben wurde am 30. März 2017 beim Landratsamt Landkreis Leipzig eingereicht. Als Bauherr ist im Antragsformular eine Privatperson aus Naunhof benannt. Das Landratsamt Landkreis Leipzig erteilte — als sachlich und örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde — mit Bescheid vom 17. August 2017 die beantragte Baugenehmigung. Frage 3: Ist dieses Vorhaben in Übereinstimmung mit dem Landesplanungsrecht geplant worden? Bitte um Erläuterung. Die Planung des Vorhabens obliegt dem Bauherrn bzw. dem von ihm beauftragten Entwurfsverfasser. Die Frage, ob bereits bei der Planung des Vorhabens durch den Bauherrn bzw. seinen Entwurfsverfasser die Vorschriften des Landesplanungsrechts Beachtung fanden, kann daher nicht von der Staatsregierung beantwortet werden. Sofern mit dieser Frage gemeint sein sollte, ob die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch eine Übereinstimmung des Vorhabens mit den landesplanungsrechtlichen Vorschriften geprüft hat, ist zu berücksichtigen, dass das Bauvorhaben nach § 64 der Sächsischen Bauordnung zu beurteilen war. Danach gehört das Landesplanungsrecht nicht zu den von den Bauaufsichtsbehörden im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Stadt Grimma im Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 als Mittelzentrum eingestuft ist. Als Mittelzentrum gehört Grimma zu den zentralen Orten, in denen die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen grundsätzlich zulässig ist. Frage 4: Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zur Kompensation des Vorhabens vorgesehen? Bitte um genaue Benennung des Ortes und Angabe der Flächengröße und Maßnahme. Aus dem Baugenehmigungsbescheid vom 17. August 2017 des Landratsamtes Leipzig ergeben sich unmittelbar keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation des Vorhabens. Das Bauvorhaben liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Neue Muldenbrücke" der Stadt Grimma in der Fassung der 1. Teiländerung. Dort sind in der Begründung zum Bauleitplan Kompensationsmaßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege aufgeführt. Weiterhin sind im Umweltbericht Maßnahmen zur Kompensation angegeben . Im Plangebiet sind ca. 125 m2 an versiegelten Straßen- und Wegflächen zu entsiegeln. Auf den in der Planzeichnung (in östlicher Richtung) mit M2 gekennzeichneten Flächen sind insgesamt 580 m2 Baum- und Strauchgruppen zu entwickeln. Ferner ist die Fläche, die mit M3 bezeichnet wird, südlich des im Bebauungsplan festgesetzten sonstigen Sondergebietes „großflächiger Einzelhandel" auf einer Fläche von insgesamt 120 m2mit einer Heckenpflanzung zu versehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde wurden in den letzten fünf Jahren umgesetzt bzw. befinden sich aktuell in der Planungsphase? Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Im vorliegenden Fall ist eine Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht vollumfänglich möglich. Umgesetzte und/oder in Planung befindliche Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten werden von den Baubehörden nicht gesondert statistisch erfasst . Die vollständige Beantwortung der Frage hätte bedeutet, dass mehrere hundert Bauvorhaben vom Landratsamt Leipzig jeweils einzeln aus der Registrierung herausgezogen und umfassend hätten überprüft werden müssen. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Die verfügbaren Daten stützen sich auf Auszüge der Statistik des Landratsamtes Leipzig für die Jahre 2013 bis 2017. Danach sind in den letzten fünf Jahren beim Bauaufsichtsamt im Landratsamt Leipzig in der Gemarkung Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen, welche im Überschwemmungsgebiet der Mulde liegen, insgesamt ca. 400 Anträge - im Vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 63 der Sächsischen Bauordnung (SächsB0), - im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsB0 und - im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 SächsB0 eingereicht worden. Für das Jahr 2018 wurden bereits in den vorgenannten Gebieten 35 neue Bauanträge registriert, davon befindet sich ein Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mulde. undlichenprüßen u Pef( Dr. \'Zoland Wöller Seite 3 von 3 2018-05-02T16:13:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes