SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 101 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten Drs. 6/12971 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Nichtvergabe von Noten auf Halbjahresinformationen bzw. Zeugnissen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden im vergangenen Schulhalbjahr 2017/2018 in einzelnen Fächern auf den Halbjahresinformationen bzw. Halbjahreszeugnissen keine Noten vergeben? Frage 2: Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird: Aus welchen Gründen wurden in den benannten Fächern keine Noten vergeben? Frage 3: An welchen Schulen und in welchen Fächern wurden keine Noten vergeben (bitte jeweilige Schule, Klasse bzw. Klassenstufe und Anzahl der betroffenen Schüler benennen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus und von den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung werden zur Nichterteilung von Noten auf Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen, Jahreszeugnissen und Abschlusszeugnissen im Schuljahr 2017/2018 keine statistischen Erhebungen geführt. Eine umfassende und vollständige Aussage zu nichterteilten Noten auf den Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen, Jahreszeugnissen und Abschlusszeugnissen wäre nur durch eine Abfrage und Auswertung bei allen 1.355 Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Sachsen zu realisieren. Eine entsprechende Abfrage müsste erstellt, den Schulen via Schulportal zugeleitet und dort verarbeitet werden. Dies umfasst die auf alle einzelnen Klassen bezogene Auswertung der Zeugnisse zum Schulhalbjahr sowie zum Schul- Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 5. April 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/92 Dresden, ;{[) . April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN jahresende, dort differenziert nach Abschlussklassen/nicht Abschlussklassen . Die entsprechenden Daten wären durch den Schulleiter sowie ggf. weitere Bedienstete zusammenzustellen und weiterzuleiten. Geht man von einem minimal zu veranschlagenden Zeitaufwand von ca. 30 Minuten je Schule für diese Tätigkeiten aus, ergäbe sich ein Aufwand von 677,5 Stunden. Dies entspricht der Bindung eines Sachbearbeiters für ca. 17 Wochen. Neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft wären gemäß der Fragestellung auch die Schulen in freier Trägerschaft zu befragen. Gemäß § 8 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft haben auch anerkannte Ersatzschulen "das Recht, nach den für Schulen in öffentlicher Trägerschaft geltenden Vorschriften Zeugnisse zu erteilen". Der Aufwand je Schule wäre auf gleicher Basis wie bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu kalkulieren . Hinzu käme allerdings, dass die Angaben hier freiwillig und damit hinsichtlich Vollständigkeit und Aussagekraft nur eingeschränkt verwertbar wären. Eine Beantwortung der Fragen wäre somit auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig aufwändig und überschreitet den Rahmen des Zumutbaren. Im Übrigen verweisen wir auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/12863 der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE. Seite 2 von 2 2018-04-11T11:42:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes