SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/12972 Thema: Einsatz von Seiteneinsteigern in Leistungskursen und Abschlussklassen - Nachfrage zur kleinen Anfrage Drs. 6/12629 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aus der Antwort der Staatsregierung auf die Frage Nr. 4 der kleinen Anfrage Drs. 6/12629 geht hervor, dass die Staatsregierung grundsätzlich davon ausgeht, dass Seiteneinsteiger im Anschluss an die Einstiegsfortbildung weder im Leistungskurs noch in den Abschlussklassen eingesetzt werden . . [ ... ] Werden Seiteneinsteiger ausnahmsweise in Abschlussklassen eingesetzt, erfolgt durch die jeweilige Schulleitung und durch Fachberater eine intensive Begleitung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird derzeit erfasst, in welchen Leistungskursen und Abschlussklassen Seiteneinsteiger eingesetzt werden, wie und durch wen erfolgt die Erfassung? Grundsätzlich werden diese Angaben nicht statistisch erfasst. Im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden die Daten über die einzelnen Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung abgefragt. Frage 2: Gibt es für das Landesschulamt oder für die jeweiligen Schulleiter eine Anweisung, Seiteneinsteiger nicht in Leistungskursen und Abschlussklassen einzusetzen? Bei Gymnasien und berufsbildenden Schulen ergibt sich die Notwendigkeit des Einsatzes ausgebildeter Lehrkräfte in Abschlussklassen und Leistungskursen aus den gültigen Schulordnungen. Im § 53 Abs. 2 SOGYA ist z. B. festgelegt, dass die Mitglieder der Fachprüfungskommissionen die Lehrbefähigung in dem jeweils zu prüfenden Fach besitzen sollen. Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 5. April2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/93 Dresden, '2~ . April 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium ftir Kultus Carolapiatz 1 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS lj SACHsEN Eine generelle Anweisung, Seiteneinsteiger nicht in Abschlussklassen der Oberschulen einzusetzen, gibt es nicht. An den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung wurden die Schulleiter darauf hingewiesen, Seiteneinsteiger nur entsprechend ihrer persönlichen Eignung im Unterricht einzusetzen. Die Entscheidung über den Einsatz trifft der Schulleiter. Frage 3: An welchen Schulen in Sachsen, in welchen Klassenstufen und in welchen Fächern werden derzeit tatsächlich Seiteneinsteiger in Leistungskursen und/oder Abschlussklassen eingesetzt? Auf Grund der Bewerberlage und den erfolgten Einstellungen ist die Lehrerversorgung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung sehr differenziert, was auch einen Einsatz von Seiteneinsteigern in Abschlussklassen erforderlich machen kann. Als Anlage sind die vom Landesamt für Schule und Bildung ermittelten Schulen aufgeführt , an denen Seiteneinsteiger in Abschlussklassen eingesetzt werden. Frage 4: Wie umfangreich fällt derzeit die intensive Begleitung von in Leistungskursen und/oder Abschlussklassen eingesetzten Seiteneinsteigern durch die jeweilige Schulleitung und durch Fachberater aus (Bitte den durchschnittlichen Zeitaufwand in Stunden pro Woche angeben aufgeteilt nach Schulleitung und Fachberater)? Der notwendige zeitliche Umfang der Begleitung von Seiteneinsteigern wird nicht erfasst. Neben Schulleitung und Fachberatern begleiten auch Lehrkräfte der Schule die Seiteneinsteiger. Die Vorqualifizierung und die persönlichen Kompetenzen des Seiteneinsteigers spielen bei den Zeitaufwendungen auch eine entscheidende Rolle. Außerdem werden Seiteneinsteiger durch die dreimonatige Einstiegsfortbildung auf ihre Lehrtätigkeit vorbereitet. Frage 5: Wie und von wem werden die Eltern darüber informiert, dass ihre Kinder von Seiteneinsteigern unterrichtet werden und welche Möglichkeiten gibt es für die betroffenen Eltern, die Unterrichtung ihrer Kinder durch Seiteneinsteiger abzulehnen ? Eine explizite Information der Eltern erfolgt nicht. Seiteneinsteiger sichern den Regelunterricht mit denselben Rechten und Pflichten wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte ab. Darüber hinaus ist es Ziel, dass die Seiteneinsteiger schnellstmöglich so qualifiziert werden, dass sie eine Lehrbefähigung erhalten. Die Lehrauftragsverteilung liegt in der Verantwortung des Schulleiters. Eltern haben keinen Rechtsanspruch auf Unterrichtung ihrer Kinder durch eine bestimmte Lehrkraft, deshalb kann auch der Unterricht durch Seiteneinsteiger nicht abgelehnt werden. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Im Übrigen zeigt sich in verschiedenen Rückmeldungen, dass Seiteneinsteiger aufgrund ihrer beruflichen Vorbildung den Unterricht an den Schulen sehr bereichern können. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12972 Oberschule Fächer (Kurzzeichen) Adorf INF Auerbach, Seminarschule SPO, INF Bad Gottleuba SPO Gossebaude MA Crimmitschau, K.-Kollwitz-OS MU Dresden, 32. OS ETH Dresden, 35. OS INF Dresden, 46. OS ETH Dresden, 64. OS INF Dresden, 82. OS FRZ Dresden, 101 . OS GK Dresden, 107. OS INF Dresden, 138. OS CH Glauchau, Lehngrundschule ETH Heidenau GK Klingenberg SPO Königstein MU Kötitz INF Limbach-Oberfrohna, Geschwister-Scholl-OS GE, FRA Lichtentanne BIO Lommatzsch MU Meerane, Tännichtschule SPO,KU Netzschkau, F.-Mauersberger-OS INF Oelsnitz CH, OE, ENG Plauen, Hufeland SPO, CH, BIO Plauen, Kemmlerschule MU, SPO Wilsdruff PH 2018-05-02T15:23:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes