STAATSMINISTER]UI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/694 - KLR Dresden, þ. Aptit2018 Hausanschr¡fti S¿ichsisches Staatsmlnlster¡um der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Doutsche Post 01095 Dresden www.justiz,sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßênbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie f ür vsrschlüsselte ðlektronische Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Verwallungspostfach; nåhere lnlormationên unter w.egvp.de W SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/12980 Thema¡ Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im 1. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wíe folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen ¡m 1. Quartal 2018 ein Betrug zrrr Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte , Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete festgestellt und zur Anzeige gebracht? Frage 2: Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, subs¡d¡är Schutzbedürftige und Geduldete? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENMw Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Polizeidirektionen im ersten Quartal 2018 17 Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu den 17 Straftaten wurden im PASS 15 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: Die Frage, ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Da der Umstand , dass ein Betrug gemäß S 263 Strafgesetzbuch (StGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschatten nicht erfasst wird, können die Fragen auch nicht aufgrund einer Datenbankauswertung beantwortet werden. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 3 Angola 1 Libyen 2 Pakistan 1 Russische Föderation 1 Syrien, Arabische Republik 5 Tadschikistan 1 Venezuela 1 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñaf-\ìHffi\{!DY Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im ersten Quartal 2018 gegen 1.139 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur Beantwortung müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1.139 Beschuldigte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 71 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 3 von 5 STAMSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñar-\HÈ\årlw Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im 1. Quartal 2018, wegen welcher Delikte, se¡tens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen Menschen e¡ngeleitet , die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität e¡nen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen $ 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), S 267 SIGB oder S 271 StGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten. Mit diesen vier Tatvorwürfen wurden im ersten Quartal 2018 bei der Polizei 719 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im ersten Quartal 2018 1.101 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvorwürfen erfasst. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 45 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschatten anfallende Aufwand auf mindestens 69 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher, unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes , bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIN ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-05-02T14:07:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes