STAATSMIN1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12981 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im 1. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth" wurde im 1. Quartal 2018 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/46 Dresden, 4. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen stehen zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung. Eine automatisierte Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) ist aufgrund fehlender Erfassungsfelder nicht möglich. Die Registrierung von Sicherstellungsmengen erfolgte bis zum Abschluss des Berichtsjahres 2017 auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zentral in der Falldatei Rauschgift (FDR). Seit dem 1. Januar 2018 erfolgt keine Erfassung in der FDR. Im Zuge der Einführung der Übergangslösung Rauschgift (ÜGL-RG-SN) im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund und der damit verbundenen Umstellung der Datensysteme stehen Daten im Sinne der Fragestellung zurzeit nicht zur Verfügung. Die Aufnahme des Wirkbetriebes für die ÜGL-RG-SN ist für den 1. Juni 2018 geplant. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist insofern keine automatisierte Datenerhebung zur Beantwortung der Frage möglich. Zur Beantwortung müssten alle 848 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 212 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über fünf Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 I BtMG in Bezug „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des § 29 I BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr- „Handel treiben” und „Einfuhrschmuggel", können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit „Crystal" nach Tatbestand sind nachfolgend dargestellt: Tatbestand Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubte Ein -/Ausfuhr von Be- 6 täubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubter Erwerb, sich verschaf- 237 fen von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatbestand Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubter Handel mit Betäu- 74 bungsmitteln - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubte Herstellung von Be- 3 täubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubte Veräußerung, Abgabe, 23 in Verkehr bringen von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - unerlaubter Besitz von Betäu- 505 bungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Gesamt 848 Straftaten nach § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit „Crystal" nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sind nachfolgend dargestellt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Chemnitz, Stadt 77 Erzgebirgskreis 82 Mittelsachsen 57 Vogtlandkreis 25 Zwickau 66 Dresden, Stadt 109 Bautzen 87 Görlitz 68 Meißen 24 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 48 Leipzig, Stadt 104 Leipzig 48 Nordsachsen 52 Sachsen (ohne genauere Tatortangabe) 1 Gesamt 848 Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Mä. ffe Freistaat SACHSEN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und § 30 Abs.1 Nr. 4 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von „Crystal" nach Tatbestand und betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten sind nachfolgend dargestellt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Chemnitz, Stadt 1 0 2 1 Erzgebirgskreis 1 2 2 2 Zwickau 1 1 2 0 Bautzen 1 0 2 1 Meißen 1 1 2 0 Gesamt 1 4 2 4 Tatbestand*: 1 =§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubte Ein-/ Ausfuhr von Betäubungsmitteln - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 =§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG - unerlaubte Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des „Handel Treibens" von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubten Handel von „Crystal" nach Tatbestand und betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten sind nachfolgend dargestellt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Chemnitz, Stadt 1 6 2 4 Erzgebirgskreis 1 3 2 1 Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-1 SEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Mittelsachsen 1 3 2 0 Vogtland kreis 1 4 2 0 Zwickau 1 5 2 4 Dresden, Stadt 1 14 2 8 Bautzen 1 12 2 1 Görlitz 1 5 2 6 Meißen 1 3 2 2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 1 2 1 Leipzig, Stadt 1 6 2 1 Leipzig 1 4 2 1 Nordsachsen 1 9 2 0 Sachsen (ohne genauere Tatortangabe ) 1 1 2 0 Gesamt 1 76 2 29 Tatbestand*: 1 =§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 =§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge — von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand ; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Im PASS werden keine Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Angaben zu Verstößen gegen § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurden dem Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem entnommen. Straftaten gemäß §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) wurden im PASS erhoben. Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER11J1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Erfasste Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24a Abs. 2 StVG und Straftaten gemäß §§ 315c und 316 StGB sowie die vorliegenden Erkenntnisse zur Spezifizierung des „berauschenden Mittels" („Crystal") sind für das 1. Quartal 2018 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tatbestand Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 1 § 24a Abs. 2 StVG - berauschende Mittel Anzahl der Vorgänge 417 darunter Vorgänge mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel " 13 Vorgänge ohne Eintrag von Tatmitteln 371 2 § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs Anzahl der Fälle 441 darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 1 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 150 3 § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr Anzahl der Fälle 628 darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 2 Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 106 Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24a Abs. 2 StVG (berauschende Mittel), Straftaten gemäß § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und gemäß § 316 StGB (Trunkenheit ) im Verkehr mit dem erfassten Tatmittel „Crystal" nach Tatbestand und aufgeschlüsselt nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sind nachfolgend dargestellt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Mittelsachsen 1 1 2 0 3 1 Zwickau 1 4 2 0 3 0 Dresden, Stadt 1 2 2 0 3 0 Bautzen 1 0 2 1 3 0 Görlitz 1 1 2 0 3 1 Meißen 1 3 2 0 3 0 Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES 11\11\1ERN Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2018 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 1 2 0 3 0 Leipzig 1 1 2 0 3 0 Gesamt 1 13 2 1 3 2 Tatbestand*: 1 = § 24a Abs. 2 StVG berauschende Mittel 2 = § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs 3 = § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr 7 . undliche Grüßen 4 .4 P of.(Dr. oland Wöller ( I P cf.(tr4Zoland vvöller Seite 7 von 7 2018-05-04T14:02:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes