STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12982 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber ) 1. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wurden die Definition „MITA" sowie die Kriterien zur Vergabe des personengebundenen Hinweises (PHVV) „MITA" angepasst. Danach gilt weiterhin, dass „Zuwanderer", die innerhalb der letzten zwölf Monate mit mehr als fünf Straftaten in Erscheinung getreten sind, den PHVV „MITA" bekommen. Dabei werden jedoch seit 1. Januar 2018 absolute Antragsdelikte sowie Straftaten gem. § 265a Strafgesetzbuch (StGB) (Erschleichen von Leistungen) nicht mehr berücksichtigt. Darüber hinaus werden seit 1. Januar 2018 Personen als „MITA" erfasst, welche in den letzten zwölf Monaten mindestens zweimal wegen eines Verbrechens in Erscheinung getreten sind. Die Auswertung zu den „MITA" bildete bisher nur die Personen ab, die in den letzten zwölf Monaten mehr als fünf Straftaten begangen haben. Nunmehr werden alle Personen ausgewiesen, welche in den letzten zwölf Monaten die Vergabekriterien erfüllt haben sowie die Personen, bei denen der PHW bereits erfasst ist und die in den letzten zwölf Monaten mindestens eine weitere Straftat begangen haben. Vor diesem Hintergrund ist eine Vergleichbarkeit mit früheren Auswertungen zum Thema „MITA" nicht mehr gegeben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/47 Dresden, 4. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 1. Quartal 2018 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)9 Für den Tatzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2018 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen 915 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet : Freistaat SACHSEN 0 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände (StGB) 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze V Verkehrsstraftaten Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* V Chemnitz, Stadt - 2 30 44 13 7 18 12 1 Erzgebirgskreis 1 2 4 7 - 1 5 2 - Mittelsachsen - - 2 17 2 2 1 3 3 Vogtlandkreis - - 8 35 - 4 16 7 - Zwickau - - 18 11 - - 7 7 - Dresden, Stadt 1 - 54 129 33 12 21 38 1 Bautzen - - 10 7 1 1 7 - 8 Görlitz - 1 15 12 1 - 6 5 - Meißen - - 7 6 3 2 1 3 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - - 3 1 1 1 - - - Leipzig, Stadt - 3 27 54 27 6 18 44 3 Leipzig - - 21 4 1 1 9 1 - Nordsachsen - 3 4 - 2 2 2 - Gesamt 2 8 202 331 82 39 111 124 16 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 16. April 2018 sind im Freistaat Sachsen 1.403 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Schutzberechtigte u. Asylberechtigte/Kontingentflüchtlinge", „Duldung" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 127 Erzgebirgskreis 61 Mittelsachsen 67 Vogtlandkreis 73 Zwickau 65 Dresden, Stadt 289 Bautzen 92 Görlitz 68 Meißen 71 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 60 Leipzig, Stadt 275 Leipzig 92 Nordsachsen 63 Gesamt 1.403 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 54 Ägypten 4 Albanien 19 Algerien 47 Armenien 2 Bangladesch 1 Bosnien und Herzegowina 1 Eritrea 5 Gambia 5 Georgien 169 Guinea 3 Guinea -Bissau 2 Indien 21 Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Irak 43 Iran, Islamische Republik 15 Israel 2 Jordanien 2 Kap Verde 1 Kasachstan 1 Kenia 1 Kirgisistan 1 Kosovo 24 Kuba 1 Libanon 21 Libanon, Libyen 1 Libyen 282 Mali 1 Marokko 162 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 9 Montenegro 1 Pakistan 15 Peru 1 Portugal 1 Russische Föderation 34 Serbien 20 Somalia 15 Staatenlos 3 Südsudan 1 Syrien, Arabische Republik 114 Tunesien 275 -Türkei 9 Ukraine 8 Venezuela 1 Vietnam 3 Zentralafrikanische Republik 1 Ungeklärt 1 Gesamt 1 1.403 Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 23. April 2018 befanden sich 260 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 6 Ägypten 1 Albanien 1 Algerien 11 Armenien 1 Bangladesch 1 Georgien 19 Guinea 1 Indien 4 Irak 5 Iran, Islamische Republik 3 Israel 1 Kap Verde 1 Kosovo 1 Libanon 2 Libyen 62 Marokko 39 Montenegro 1 Pakistan 2 Russische Föderation 9 Somalia 4 Südsudan 1 Syrien, Arabische Republik 13 Tunesien 66 Türkei 4 Zentralafrikanische Republik 1 Gesamt 260 Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Ein Abgleich der nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus Sachsen abgeschobenen Personen mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA hat ergeben, dass im Zeitraum 1. Januar bis 11. Februar 2018 neun MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden. Die Herkunftsländer und Ausreisezielländer der neun MITA sind in der nachfolgenden Tabelle abgebildet: Abgeschobene MITA Herkunftsland Ausreisezielland 4 Tunesien Tunesien 2 Marokko Marokko 1 Georgien Georgien 1 Pakistan Pakistan 1 Serbien Serbien Aufgrund der Tatsache, dass der Abgleich immer „blockweise" erfolgt, liegen die Informationen für den Zeitraum 12. Februar bis 31. März 2018 aktuell noch nicht vor. Diese stehen voraussichtlich Ende Mai zur Verfügung. Zu den im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2018 nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht ausgereisten Asylbewerbern und den freiwilligen Ausreisen — bewilligt nach dem REAG1/GARP2-Programm der International Organization for Migration (I0M) — gibt es keine Einzelauflistung, die einen Abgleich mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA ermöglicht. Von einer Beantwortung wird aufgrund dessen seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer 1Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany 2 Government Assisted Repatriation Program Freistaat SACHSEN Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Einzelbearbeitung der über 400 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von über 1.600 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. 'en Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2018-05-04T08:57:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes