STAATSMINISTERIUM DES INNERN 11. 0 1 11 IM\ MB& Offl Z re Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12988 Thema: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gern. Art. 29 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) — Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN- BRK Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Aktionsplan der Staatsregierung heißt es: ,Anpassung des Wahlrechts : Sachsen wird nach der Stellungnahme beziehungsweise gesetzgeberischen Reaktion des Bundes auf die nunmehr vorliegende Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen prüfen, ob und welche Maßnahmen für das Landes- und Kommunalwahlrecht sinnvoll und erforderlich erscheinen.' (S. 142)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist das Ergebnis der o.g. Prüfung bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf den im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK thematisierten Wahlrechtsausschluss (siehe Auszug oben) werden im Ergebniss o.g. Prüfung von der Staatsregierung vorgeschlagen? Frage 3: Sollen die unter 2. genannten Maßnahmen vor der Wahl des Sächsischen Landtags im Jahr 2019 umgesetzt werden, wenn ja, wann konkret , wenn nein, warum nicht? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/101 Dresden, 4. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS11N1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Wie im Aktionsplan ausgeführt, wird die Staatsregierung tätig, wenn die Stellungnahme bzw. eine gesetzgeberische Reaktion des Bundes zur Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vorliegt. Seitens des Bundes liegt bisher keine Reaktion vor. Derzeit ist vor dem Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde zu der Bundestagswahl 2013 zu diesem Themenkomplex anhängig. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat will dieses zunächst den Ausgang des Verfahrens abwarten. Sobald seitens des Bundes eine Reaktion vorliegt, wird geprüft, ob und welche Maßnahmen für das Landes- und Kommunalwahlrecht sinnvoll und erforderlich erscheinen. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, Menschen mit Behinderung darin zu unterstützen sowie zu bestärken, von ihrem passiven und aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen? Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat vor der Landtagswahl 2009 unter dem Titel „Wie wir wählen — Landtagswahl 2009" eine Broschüre in Leichter Sprache mit fachlicher Unterstützung durch das Staatsministerium des Innern herausgebracht , die Menschen mit Lernschwierigkeiten die Wahl und das Wahlverfahren erläutert . Vor der Landtagswahl 2014 wurde eine überarbeitete, aber inhaltlich vergleichbare Broschüre, ebenfalls in Leichter Sprache, vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit dem Präsidenten des Sächsischen Landtages veröffentlicht. Nach Auskunft des Beauftragten ist geplant, auch im nächsten Jahr wieder eine vergleichbare Broschüre herauszugeben . Nach der Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe ) werden Projekte gefördert, die zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beitragen. Dabei sind auch immer wieder Projekte, die die Vermittlung von Politik, von Wissen um aktuell diskutierte politische Themen oder auch um die barrierefreie Gestaltung der Wahlen für die jeweilige Zielgruppe (z. B. blinde und sehbehinderte Menschen oder auch gehörlose Menschen) zum Gegenstand haben. Miteteundlichen G ißen rof.t Dr. Roland Wöller Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2018-05-04T09:02:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes