STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-N r.: 6/12997 Thema: Kontrollen zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Alkoholkontrollen bei Polizeibediensteten in den Jahren 2010 bis 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kontrollen zur Feststellung von Verstößen von Polizeibediensteten gegen das Betäubungsmittelgesetz und zu Verstößen gegen das Alkoholverbot wurden in welchen Dienststellen — ohne Frage 2 und 3 — der Sächsischen Polizei in den Jahren 2010 bis 2017 durchgeführt und wie viele Verstöße wurden festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen, Anzahl der BTM-Kontrollen, Anzahl der Alkoholkontrollen, Anzahl der kontrollierten Bediensteten nach Beamtinnen und Beamten sowie Laufbahngruppe, Tarifbeschäftigte der Wachpolizei, Tarifbeschäftigten ohne Wachpolizei, Anzahl der Verstöße und Straftatbestand!) Frage 2: Wie viele Kontrollen zur Feststellung von Verstößen von Polizeibediensteten gegen das Betäubungsmittelgesetz und zu Verstößen gegen das Alkoholverbot wurden an der Hochschule der Sächsischen Polizei, an den Polizeifachschulen sowie den Fortbildungseinrichtungen der Sächsischen Polizei in den Jahren 2010 bis 2017 durchgeführt und wie viele Verstöße wurden festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen und Standorten, Anzahl der BTM-Kontrollen, Anzahl der Alkoholkontrollen, Anzahl der kontrollierten Bediensteten nach Beamtinnen und Beamten in Vorbereitung, Beamtinnen und Beamten sowie Laufbahngruppe, Tarifbeschäftigten, Anzahl der Verstöße und Straftatbestand!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/51/57 Dresden, 7. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Kontrollen zur Feststellung von Verstößen von Bediensteten in Ausbildung der Sächsischen Wachpolizei gegen das Betäubungsmittelgesetz und zu Verstößen gegen das Alkoholverbot wurden an welchen Ausbildungsstandorten in den Jahren 2015, 2016, 2017 durchgeführt und wie viele Verstöße wurden festgestellt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Ausbildungsstandorten, Anzahl der BTM-Kontrollen, Anzahl der Alkoholkontrollen, Anzahl der kontrollierten Bediensteten in Ausbildung, Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie Laufbahngruppe , Tarifbeschäftigten, Anzahl der Verstöße und Straftatbestand!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: In den Polizeidienststellen sowie den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei finden bei den Polizeibediensteten grundsätzlich keine Kontrollen zur Feststellung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und zu Verstößen gegen das Alkoholverbot statt. Im Einzelfall werden bei einem entsprechenden Verdacht Kontrollen durchgeführt. Aktenkundig werden nur die Fälle, bei denen sich der Verdacht bestätigt. Statistiken hierüber werden nicht geführt. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine weitergehende Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine händische Recherche in den Personalakten aller sächsischen Polizeibediensteten (einschließlich der Beamten in Ausbildung) durchgeführt werden müsste. Der Zeitaufwand für das Ziehen, Auswerten und Wiedereinordnen einer Personalakte sowie die statistische Erfassung des Rechercheergebnisses beträgt für diesen Vorgang mindestens 15 Minuten. Für die Auswertung der Personalakten der ca. 14.500 sächsischen Polizeibediensteten einschließlich der Beamten in Ausbildung zum Stand 1. April 2018 ergäbe sich damit ein Zeitaufwand von ca. 3.625 Stunden. Unter Zugrundelegung einer 40 -Stunden -Arbeitswoche wäre ein Sachbearbeiter aus dem Personalbereich ca. 91 Wochen durchgängig mit dieser Recherche beschäftigt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Personalverwaltung nicht zu leisten ist.17Mi undlichen Grüßen ( of. Dr. oland Wöllerof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-05-08T09:14:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes