STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12998 Thema: Behördlicher Rechtsschutz nach der VwV des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Sachsen in Straf- und anderen Verfahren (VwV Rechtsschutz) in den Jahren von 2007 bis 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf behördlichen Rechtsschutz sind von den Bediensteten welcher Behörden des Freistaates Sachsen — ohne Polizei gemäß Frage 2 — in den Jahren 2007 bis 2017 gestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Ministerien und Behörden, Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten, Strafverfahren und anderen Verfahren !) Frage 3: Wie viele Anträge gemäß Frage 1 wurden positiv beschieden und wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Ministerien und Behörden, Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten, Strafverfahren und anderen Verfahren, positiv beschieden, abgelehnt und Begründung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Die vollständige und gesicherte Aufschlüsselung der von den Bediensteten in den Geschäftsbereichen des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums für Kultus gestellten Anträge auf behördlichen Rechtsschutz in der abgefragten Merkmalskombination ist nicht möglich. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/45/64 Dresden, 7. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Einer vollständigen Beantwortung für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern stehen zunächst Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Einer vollständigen Auskunftserteilung steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Antragsteller zu den abgefragten Rechtsschutzverfahren auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen . Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der jeweiligen Antragsteller fällt zugunsten des Grundrechts aus. Denn aufgrund der teilweise ausführlichen medialen Berichterstattung über Rechtsstreitigkeiten — bei welchen Bedienstete des Freistaates Sachsen als Partei beteiligt sind — und der vergleichsweise geringen Anzahl von Rechtsschutzverfahren im abgefragten Zeitraum, ist davon auszugehen, dass — insbesondere aufgrund der abgefragten, ausführlichen Merkmalskombination für die Anwendungsfälle der VwV Rechtsschutz — durch Dritte konkrete Rückschlüsse auf einzelne Bedienstete des Freistaates Sachsen gezogen werden können. Um dennoch im Kern eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen, wurde von einer behördenkonkreten Darstellung abgesehen. Weiter ist die Staatsregierung gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben, dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten, auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung Rücksicht zu nehmen, begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch die vollständige und gesicherte Beantwortung der Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern wurde die Anzahl der Anträge auf behördlichen Rechtsschutz der Bediensteten der bis zum 1. März 2013 bestehenden drei Landesdirektionen nach der Zusammenlegung zur Landesdirektion Sachsen (LDS) nicht statistisch erfasst und gesondert vorgehalten. Eine gesicherte Beantwortung der Fragestellung ist somit für die Jahre 2007 bis 2011 nicht möglich. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind aus diesem Zeitraum keine Fälle bekannt bzw. zur weiteren Bearbeitung an die LDS übergeben worden. Ob nicht dennoch weitere Verfahren nach der VwV Rechtsschutz in dem durch die Kleine Anfrage vorgegebenen Zeitraum der Jahre 2007 bis 2017 bearbeitet worden sind, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beantwortet werden. Eine Durchsicht der Buchungsdaten zur maßgeblichen Haushaltsstelle hat zunächst keine Anhaltspunkte für weitere Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN Verfahren ergeben. Eine vollständige und gesicherte Beantwortung der Kleinen Anfrage würde mithin die Durchsicht sämtlicher Personalakten der aktuell vorhandenen sowie der seit dem Jahr 2007 ausgeschiedenen Bediensteten des Geschäftsbereiches erfordern. Die Anzahl der zu sichtenden Personalakten würde sich allein im Personalreferat des Staatsministeriums des Innern auf ca. 1.500 Stück belaufen. Die auf diesem Weg gewonnenen Einzeldaten wären sodann zu dokumentieren und im Sinne der Fragestellungen auszuwerten. Für jeden Einzelfall wäre — aufgrund der zusätzlich notwendigen Überprüfung, ob eine Verwendung in einer der drei Landesdirektionen erfolgte — ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von mindestens 15 Minuten zu veranschlagen. Der sich daraus ergebende zeitliche Gesamtaufwand würde sich daher allein innerhalb des Staatsministeriums des Innern auf ca. 375 Arbeitsstunden belaufen. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus wird die Anzahl der Anträge auf behördlichen Rechtsschutz der Bediensteten an den sächsischen Schulen nicht statistisch erfasst und gesondert vorgehalten. Eine Beantwortung der Fragestellung ist für die entsprechenden Bediensteten nicht möglich. Dazu müsste mithin eine manuelle Auswertung aller Personalakten der sächsischen Lehrkräfte vorgenommen werden. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich bei manueller Sichtung der Personalakten auf durchschnittlich mindestens zehn Minuten pro Fall. Bei insgesamt ca. 33.000 Lehrkräften im angegebenen Zeitraum ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca. 5.500 Arbeitsstunden. Selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen wären somit ca. 37 Sachbearbeiter mit der Datenermittlung für die Beantwortung der Frage beschäftigt, ohne auch nur eine sonstige weitere Aufgabe in diesem Zeitraum erledigen zu können. Da Personalaktendaten verarbeitet werden, wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Übertragung der Aufgabe auf sonstige Verwaltungsbedienstete zulässig (vgl. § 111 Absatz 3 Satz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes). Die Staatsregierung verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten in den Personalverwaltungen beider benannter Geschäftsbereiche, um eine solche zeitaufwändige Beantwortung ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit vornehmen zu können. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten. Von einer vollständigen und gesicherten Beantwortung wird demnach abgesehen. Zur Beantwortung der Fragen wird auf Anlage 1. Bei in der Anlage nicht angegebenen Jahren oder Behörden lagen jeweils keine Rechtsschutzverfahren vor. Frage 2: Wie viele Anträge auf behördlichen Rechtsschutz sind von den Bediensteten der Sächsischen Polizei in den Jahren 2007 bis 2017 gestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen, Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten , Strafverfahren und anderen Verfahren!) Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Anträge gemäß Frage 2 wurden positiv beschieden und wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren , Dienststellen, Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten, Strafverfahren und anderen Verfahren, positiv beschieden, abgelehnt und Begründung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Die Aufschlüsselung der in den Jahren 2007 bis 2012 von den Bediensteten der sächsischen Polizei gestellten Anträge auf behördlichen Rechtsschutz in der abgefragten Merkmalskombination ist nicht möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben, dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten, auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung Rücksicht zu nehmen, begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch die Beantwortung der Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Unterlagen oder Daten zur Anzahl der Anträge auf behördlichen Rechtsschutz der Bediensteten der sächsischen Polizei liegen in den dem Staatsministerium des Innern nachgeordneten Polizeidienststellen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) nicht vor. Die entsprechenden Daten wurden und werden von den Dienststellen nicht statistisch erfasst und vorgehalten. Durch die Neuorganisation der sächsischen Polizei mit Wirkung vom 1. Januar 2013 ist es auch nicht möglich, diese Fragen mit zumutbarem Aufwand für die Jahre von 2007 bis 2012 zu beantworten. Dazu müsste mithin eine manuelle Auswertung aller Personalakten der Bediensteten der sächsischen Polizei vorgenommen werden. Der Aufwand für die Erhebung der Daten beliefe sich bei manueller Sichtung der Personalakten auf durchschnittlich mindestens zehn Minuten pro Fall. Bei insgesamt ca. 10.930 aktiven Beamten des Polizeivollzugsdienstes und ca. 4.400 seit dem Jahr 2007 ausgeschiedenen Beamten ergäbe sich ein zeitlicher Aufwand von ca. 2.555 Arbeitsstunden. Selbst bei vollständiger Ausnutzung der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von vier Wochen wären somit 16 Sachbearbeiter mit der Datenermittlung für die Beantwortung der Frage beschäftigt, ohne auch nur eine sonstige weitere Aufgabe in diesem Zeitraum erledigen zu können. Da Personalaktendaten verarbeitet werden, wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Übertragung der Aufgabe auf sonstige Verwaltungsbedienstete zulässig. Die Staatsregierung verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten in den Personalverwaltungsbereichen der Polizeidienststellen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), um eine solche zeitaufwändige Beantwortung ohne Gefährdung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit vornehmen zu können. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Frage- Seite 4 von 5 STAATSIV11N1STER11J1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN recht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten. Zur Beantwortung der Fragen für den Zeitraum seit dem Jahr 2013 wird auf Anlage 2 verwiesen. Bei in der Anlage nicht angegebenen Jahren oder Dienststellen lagen jeweils keine Rechtsschutzverfahren vor. Frage 5: Kosten in welcher Höhe sind dem Freistaat Sachsen für bewilligten Rechtsschutz gemäß Fragen 3 und 4 jährlich entstanden? (Bitte aufstellen nach Jahren und Aufschlüsselung zu Frage 1 und nach Aufschlüsselung zu Frage 2!) Auf die Anlagen wird verwiesen. Mitfreundlichesi Grüßen Ilirof. Dr:Roland Wöller Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12998 Staatskanzlei Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt : Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung I Strafverfahren 1 1 bisher keine I 0 , - Strafverfahren I 0 1 - 0 Anderes Verfahren - 0 - 0 Anderes Verfahren 0 - 0 Jahr: 2017 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: iBewilligt . Kosten I Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten I Abgelehnt i Begründung der Ablehnung I Strafverfahren 0 . - 0 - Strafverfahren 0 ; - 0 Anderes Verfahren 1 1 bisher keine 0 - Anderes Verfahren o : - 0 I - Staatsministerium des Innern Jahr: 2011 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 1 Behörde: Geschäftsbereich (ohne Dienststellen des Polizeivollzugsdienstes) davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt : Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung Strafverfahren I 1" 1 133.507,47€ 0 _ Strafverfahren I 0 ; - I 0 - Anderes Verfahren o : - 0 - Anderes Verfahren o : - 0 , 1)zunächst ablehnende Behördenentscheidung; vorläufige Verpflichtung zur Bewilligung im Verfahren gemäß § 123 VvvG0 durch Sächs0VG; verwaltungsgerichtliches Verfahren in der Hauptsache anhängig beim Sächs0VG. Jahr: 2013 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt i Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt i Kosten Abgelehnt . Begründung der Ablehnung Strafverfahren o - 121 ./vooirivamusfäsentzgiuicnhgeerfnünnitcht,o I Strafverfahren 0 , - I 0 Anderes Verfahren o Anderes Verfahren 0 . - 0 - Verwaltungsgerichtliches Verfahren in der Hauptsache anhängig beim Sächs0VG. 1 von 9 Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt 1 Kosten Abgelehnt ! Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt j Begründung der Ablehnung Strafverfahren I ! o : - 13) .Voraussetzungen nicht ;vollumfänglich erfüllt Strafverfahren I o 1 - o Anderes Verfahren o I - o I Anderes Verfahren ;0 . - 0 - Zunächst ablehnende Behördenentscheidung; Verpflichtung zur Bewilligung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Hauptsache durch VG Dresden. Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 3 davon Beamte: 2 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt ! Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt ! Begründung der Ablehnung Strafverfahren 23) 1 1.215,34€ o - Strafverfahren 1 I 464,69€ i0 - Anderes Verfahren o : - o - Anderes Verfahren o : - i io - Staatsministerium der Finanzen Jahr: 2007 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 1 Behörde: Staatsministerium davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt ' Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 I - 0 - Strafverfahren 0 1 - 0 - IAnderes Verfahren 1 1 1 19.254,97€ 0 - Anderes Verfahren 1 0 1 - 0 Jahr: 2008 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ;Kosten Abgelehnt ;Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt ;Kosten Abgelehnt :Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 : - 0 . Strafverfahren o o , - Anderes Verfahren 1 i 4.461,68€ 0 - Anderes Verfahren o - o - 2 von 9 Jahr: 2014 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt i Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung ' davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren o l - o _ Strafverfahren o ! - o i - Anderes Verfahren i1 , 4434,19€ 0 Anderes Verfahren o i o i - - Staatsministerium der Finanzen Jahr: 2012 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Landesamt für Steuern und Finanzen davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt : Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren I 1 1 Keine. 0 Strafverfahren I 0 1 0 - Anderes Verfahren 0 1 0 - Anderes Verfahren 0 : - 0 - Staatsministerium der Finanzen Jahr: 2017 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt : Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung Strafverfahren I 0 1 - I 0 - Strafverfahren I 1 : 1.600,00€ I 0 - Anderes Verfahren 0 i i 0 ' -i Anderes Verfahren 0 1 - i 0 i'. Staatsministerium für Kultus Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 2 Behörde: Landesamt für Schule und Bildung (Verwaltung) davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt : Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt: Kosten Abgelehnt : Begründung der Ablehnung Strafverfahren I 2 1 1.033,76€ I 0 _1 Strafverfahren I 0 1 - I 0 Anderes Verfahren 0 1 - 0 1 - Anderes Verfahren 0 I - 0 ,, 3 von 9 Staatsministerium der Justiz Jahr: 2010 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 2 Behörde: Staatsministerium davon Beamte: 2 Richter Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt 1 Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung ;fehlende Gebotenheit der i Strafverfahren 0 : . • 1 ; !Rechtsverteidigung -Strafverfahren 0 - 0 i ,, a) lediglich außergerichtliche Rechtsdurchsetzung b) keine hinreichenden Anderes Verfahren 0 - 1 Erfolgsaussichten Anderes Verfahren o - o c) zumindest teilweise fehlende Rechtsverletzung Jahr: 2012 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Richter im Ruhestand Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt ! Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung Strafverfahren 1 ; 1.300,00€ 0 l - Strafverfahren . o ; o i - Anderes Verfahren 0 ;, - 0 I - Anderes Verfahren o i - o i - Jahr: 2013 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 davon Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren I0 I - o - Strafverfahren I0 I - I0 - Anderes Verfahren 0 Fehlen der Voraussetzungen nach Ziff. IV.2 VwV Rechtsschutz a.F.1 (Rechtsschutz vor parl. Untersuchungsausschüssen) Anderes Verfahren o o - Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Richter Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 I 0 , Strafverfahren 0 ; - 0 , -. Anderes Verfahren 0 I - ;Fehlende Unzumutbarkeit der1 !vorläufigen Kostentragung Anderes Verfahren 0 : - ,'0 , -,. 4 von 9 Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Richter Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten I Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung I davon: ;Bewilligti Kosten I Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung I Strafverfahren 0 1 0 : - Strafverfahren 0 1 0 - 'a) hehlende Unzumutbarkeit der vorläufigen Kostentragung b) endgültige Kostenübernahme Anderes Verfahren 0 - 1 wegen Fehlens der Anderes Verfahren 0 - 0 - Voraussetzungen nach Ziff. 111.5 abgelehnt Staatsministerium der Justiz Jahr: 2007 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Oberlandesgericht Dresden davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung , Strafverfahren i1 ! 610,41 € 0 - Strafverfahren ; -0 ; o ; I Anderes Verfahren I 0 ; - 0 - Anderes Verfahren I 0 ; . 0 - Jahr: 2010 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten I Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt ; Kosten I Abgelehnt i Begründung der Ablehnung I Strafverfahren 1 : 88409€ 0 - Strafverfahren 0 . - 0 - Anderes Verfahren 0 ; 0 - Anderes Verfahren o 1 - , o '; Jahr: 2014 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 14) Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung I Strafverfahren I 0 , - 0 - Strafverfahren I 0 . - 0 Anderes Verfahren o : o Anderes Verfahren- o ; - ,o -; 5 von 9 4) Rücknahme durch Antragsteller. Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 2 davon Beamte: 2 ') Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren o I - o Strafverfahren o i - 0 ; - Anderes Verfahren 0 , - 1 iVerfahren vor Sozialgericht Anderes Verfahren o I o I - In einem Fall ohne abschließende Entscheidung, da keine weitere Verfolgung durch den Antragsteller. Staatsministerium der Justiz Jahr: 2012 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren 1 i 336,29 € 0 , - Strafverfahren 0 : o ,, - Anderes Verfahren o I o ; Anderes Verfahren 0 i - , ,0 -' Staatsministerium der Justiz Jahr: 2011 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Justizvollzugsanstalt Dresden idavon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 I 1 ;kein dienstliches Interesse StrafverfahrenStra erfahren o I ,o ; I Anderes Verfahren I 0 I I 0 1 - Anderes Verfahren I 0 : - 0 Staatsministerium der Justiz Jahr: 2017 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Justizvollzugsanstalt Bautzen davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 : 0 1 Strafverfahren 0 1 0 , -, Anderes Verfahren 0 I 1 Ikein dienstliches Interesse Anderes Verfahren 0 i - 0 . ' - 6 von 9 Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Jahr: 2007 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 5 Behörde: Staatsministerium davon Beamte: 4 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung I Strafverfahren 4 1 439.000,00 € 0 - Strafverfahren 1 ; 800,00€ 0 - Anderes Verfahren 0 I - 0 Anderes Verfahren 0 I - , 0 - Jahr: 2010 Rechtsschutzverfahren insgesamt: davon Beamte: 3 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt t Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren 1 I 9.100,00€ 0 1 - . Strafverfahren I 0 1 I 0 1 - Anderes Verfahren 2 ; 1800,00€ 0 Anderes Verfahren 0 1 - 0 . , ' Jahr: 2011 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren t0 . - 0 - Strafverfahren I0 , - I0 - Anderes Verfahren 1 i 4.800,00€ 0 - Anderes Verfahren o I - 0 .' Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 2 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 I - 0 Strafverfahren o I o . Anderes Verfahren 1 I 13.900,00€ 0 - Anderes Verfahren 1 ; 14.700,00€ 0 , - 7 von 9 Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr Jahr: 2010 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Landesamt für Straßenbau und Verkehr ''davon Beamte: 0 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt I Kosten I Abgelehnt ' Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt ;Kosten Abgelehnt ;Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 : 0 - Strafverfahren I 1 : 700,00 € I 0 - Anderes Verfahren 0 : - 0 Anderes Verfahren 0 I - o . 1 - Jahr: 2012 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 0 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt 1 Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: . Bewilligt; Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung Strafverfahren 10 I 0 Strafverfahren I0 I , 0 I Anderes Verfahren 0 : - 0 _ Anderes Verfahren 0 -1 !Nicht von VwV Rechtsschutz 1 !erfasst Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 5 Behörde: Sächsisches Krankenhaus Rodewisch davon Beamte: 0 Tarifbeschäftigte: 5 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt ' Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ' Begründung der Ablehnung Strafverfahren o : 0 Strafverfahren io - o - Anderes Verfahren 0 -I o - Anderes Verfahren 5 I 8.600,00€ 0 - 8 von 9 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Jahr: 2008 Rechtsschutzverfahren insgesamt: Behörde: Staatsbetrieb Sachsenforst davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung /Strafverfahren 1 ! 1.200,00€ 0 . Strafverfahren 0 , 0 .. Anderes Verfahren 0 ! - 0 '. Anderes Verfahren 0 I - 0 . Jahr: 2017 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 0 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt i Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt i Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung Strafverfahren o ; o i - Strafverfahren 1 i 500,00€ 0 - Anderes Verfahren 0 -; o ; Anderes Verfahren 0 i 0 i - Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Jahr: 2010 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Behörde: Landesamt für Archäologie davon Beamte: 0 Tarifbeschäftigte: 1 davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 : - o i Strafverfahren 1 i 3.600,00€ 0 . Anderes Verfahren o I o 1 Anderes Verfahren o I - 0 ; - 9 von 9 Dienststelle: Polizeidirektion Chemnitz Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12998 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ! Kosten Abgelehnt ! Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 - Verfahren noch nicht1 abgeschlossen Strafverfahren 0 - 0 - Verfahren 0 - ... 0 - Anderes Verfahren 0 -I A n d e r e s o _ Dienststelle: Polizeidirektion Dresden Jahr: 2013 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 2 davon Beamte: 2 _Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt . Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt 1 Kosten Abgelehnt . Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 - i 1 !Kein dienstliches Interesse. Strafverfahren 0 : - 0 - Anderes Verfahren 1 438,58 € i 0 i -, Anderes Verfahren 0 1 -! 0 - Jahr: 2014 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren 1 56308€ 0 _ Strafverfahren i0 . -. 0 - Anderes Verfahren 0 - 0 - Anderes Verfahren 0 i - 0 - 1 von 3 Jahr: 2015 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 1 davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt! Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 - 1 !Kein dienstliches Interesse. Strafverfahren i0 ; -. 0 - Anderes Verfahren 0 - .i0 -i Anderes Verfahren 0 i - 0 - Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insaesamt: 2 davon Beamte: Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt I Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren 2 1.309,60 € o _ Strafverfahren 0 : -! 0 Anderes Verfahren 0 - 0 - Anderes Verfahren 0 : - 0 . - Dienststelle: Polizeidirektion Leipzig Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ' Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 i;0 - Strafverfahren o : - 0 - Anderes Verfahren 0 - 1 :Kein dienstliches Interesse. Anderes Verfahren 0 i -i 0 - 2 von 3 Dienststelle: Polizeidirektion Zwickau Jahr: 2014 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 0 Strafverfahren 0 I - 0 - Anderes Verfahren 0 - Verfahren erfolgreich, daher tragt 1 :Kläger Kosten. Anderes Verfahren 1 0 1 - 0 - Jahr: 2015 echtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt . Kosten Abgelehnt I Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 - IVerfahren noch nicht1 Strafverfahren 0 - 0 - ;abgeschlossen. Anderes Verfahren 0 - 0 i -. Anderes Verfahren 0 - 0 - Jahr: 2016 Rechtsschutzverfahren insgesamt: 1 davon Beamte: 1 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt ; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt; Kosten Abgelehnt ; Begründung der Ablehnung Strafverfahren 0 I - .0 . - Strafverfahren 0 I - .0 -.. Anderes Verfahren 0 : - 1 !Keine schwierige Rechtslage. Anderes Verfahren 0 { - .0 -, Dienststelle: Präsidium der Bereitschaftspolizei Jahr: 2017 Rechtsschutzverfahren insgesamt: davon Beamte: 4 Tarifbeschäftigte: 0 davon: Bewilligt . Kosten Abgelehnt Begründung der Ablehnung davon: Bewilligt i Kosten Abgelehnt 1 Begründung der Ablehnung Strafverfahren 3 764,85 € 0 - Strafverfahren 0 ; - 0 I - Anderes Verfahren 0 0 - Anderes Verfahren 0 i - 0 I - In einem Fall zurückgestellt, da Strafverfahren noch offen. 3 von 3 2018-05-07T09:32:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes