STA AT SM 1N1 STER I UM FÜR SOZIALES UND VERBR All C H ER S CH U TZ Freistaat S SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-14/627 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- Oktober2014 NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/13 Thema: Antivirale Arzneimittel - Bevorratung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch die veröffentlichten Studien der Cochrane Collaboration und die damit verbundenen Zweifel an der Wirksamkeit der beiden Grippemittel Tamiflu und Relenza ist die Diskussion um die Versorgung der Bevölkerung mit antiviralen Arzneimitteln erneut entfacht. Die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln ist in den Ländern sehr unterschiedlich.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Staatsregierung Tamiflu und/oder Relenza in Sachsen vorsorglich eingelagert worden? Im Freistaat Sachsen sind 69000 Therapieeinheiten des Fertigarzneimittels Tamiflu und 200000 Therapieeinheiten des Fertigarzneimittels Relenza eingelagert worden. Frage 2: Wie lange sind die bevorrateten antiviralen Arzneimittel noch haltbar? Das Verfalldatum, das auf den Packungen der in Antwort 1 genannten Fertigarzneimittel angegeben ist, ist bereits überschritten. Jedoch belegen Stabilitätsuntersuchungen die weitere Verwendbarkeit von Tamiflu bis zum Jahr 2016 und von Relenza bis zum Jahr 2015. Frage 3: Was gedenkt die Staatsregierung mit den derzeitigen Vorräten an Tamiflu und Relenza zu tun? Die Vorräte an Tamiflu und Relenza bleiben weiter eingelagert, solange deren weitere Verwendbarkeit mit Stabilitätsdaten belegt ist. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Frage 4: Wie viele eingelagerte Mengen von Tamiflu und Relenza wurden aufgrund des Ablaufdatums nach Kenntnis der Landesregierung bisher vernichtet? Bisher wurden weder Tamiflu noch Relenza vernichtet. Frage 5: Hält die Staatsregierung an einer weiteren Bevorratung der Grippemittel Tamiflu und Relenza fest? (Wenn ja, bitte begründen) Die Staatsregierung hält an der Bevorratung mit den eingelagerten Arzneimitteln Tamiflu und Relenza fest, da deren weitere Verwendbarkeit z. Z. mit Stabilitätsdaten belegt ist. Mit f ' Chri: Seite 2 von 2