STAATSMINISTERìUIM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Ðresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13002 Thema: Luftqualitätsmessungen bei Feralpi und deren Ergebnisse Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zur Bewertungder Luftqualität nutzt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) nicht nur die ständig im Luftmessnetz erhobenen Messwerte. Zusätzlich werden zeitlich befristet Sondermessungen zuÍ Klärung der Luftbelastung in bestimmten Gebieten, im besonderen behördlichen lnteresse oder in Folge von Bürgerbeschwerden durchgeführt. Beispielsweise wurden in Riesa in den Jahren 2008/2009 und 20ll bis 2013 Sondermessungen durchgeführt . Die Ergebnisse der Messkampagnen sind teilweise öffentlich im lnternet unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelUlufUl 5935.htm (Stand: o.A.; Abrul am 27.03.20181 zugänglich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 10. April 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t112 Dresden, 0l,Oî, lOll simu[+ Frage l: Frage 2: Welche Messstellen betreibt das LfULG mit welchem konkreten Ziel und seit wann zur Übelwachung der Staub- / Schadstoffemission im Umfeld der ESF Elbe-Stahlwerke Feratpi (Lage, Übe¡rynachungsplan - lnhaltsstoffe, Frequenz der Messungen, tagesgenauer Zeitpunkt der Messung)? Gab es seit der Überwachung der Staub- / Schadstoffemission im Umfeld der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi Veränderungen der Messstellen (Ort, lnhaltsstoffe, Zeitplan etc.) und wenn ja, aus welchem Grund? oh:utùñÈhebh &i 3¡&hñbhlñLÌdùßft rùmhùhd hñeùñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu er¡eichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signiêrtê sowie für verschlússeìte elektronische Dokumênts s o) sf oo o c{ Seite 1 von 3 STAATSNIìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat in den Jahren 200812009 und von 2011 bis 2013 lmmissionsmessungen zur Ermittlung der Luftqualität in Riesa durchgeführt. Bei der Sondermessung in den Jahren 2008 und 2009 erfolgten die Messungen am Friedrich-Ebert-Platz (Feinstaub PM10, Stickoxide und ab Februar 2009 Staubniederschlag ). Des Weiteren erfolgten Staubniederschlagsmessungen in der Haldenstraße, der Uttmannstraße und der Hafenstraße. Ziel der Messungen war die Überprüfung der berechneten lmmissionssituation zur Beurteilung der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid und die Untersuchung des Einflusses der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH auf die Luftqualität. Bei derWiederholungsmessung in den Jahren 2011 bis 2013 wurden am Messpunkt Hafenstraße im Staubniederschlag die Konzentrationen von Dioxinen, Furanen und Biphenylen (PCDD/F- und PCB) ermittelt. Grund für die Wiederholungsmessung war, dass bei der Sondermessung in den Jahren 2008 und 2009 im sachsenweiten Vergleich erhöhte Konzentrationen an PCDD/F- und PCB an diesem Messpunkt auftraten. Die detaillierten Messergebnisse und Messparameter sind auf der lnternetseite des LfULG vollständig veröffentlicht. https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/PCDDF PCB STN Riesa qesamt. pdf, https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/lufVbericht kehrproben Endfassunq. doc.pdf und https://pu blikationen. sachsen. de/bd b/artikel/1 3850. Frage 3: Wie stellt sich die Staub- und Schadstoffemission einzelner Emi:sionsquellen der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi seit dem Beginn der Uberwachung bis dato dar (Schredder, Schlacken, Dachöffnungen, Schornsteine etc.)? Die Staub- und Schadstoffemissionen der Emissionsquellen der Anlagen der ESF Elbe- Stahlwerke Feralpi GmbH werden messtechnisch an den folgenden Emissionsquellen übenruacht: Emissionsquellen E1 und E3 (Abgas des Elektro-Lichtbogenofens), Emissionsquelle E2 (Wärmebehandlungsofen Walzwerk), Emissionsquelle E4 (Siloentstaubung Zuschlagstoffe), Emissionsquelle E20 (Kondirator). Vollständigkeitshalber sei noch die Emissionsquelle E7.2 (Schlackenaufbereitungsanlage ) enryähnt. Das Teilvorhaben zur Anderung der Schlackenaufbereitung wurde noch nicht vollständig realisiert. Seite 2 von 3 STAATSI\4 I NI STERI U I\4 FÜR UÌMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geforderten Emissionsmessungen werden jeweils nach lnbetriebnahme der geänderten Anlage einschließlich Nebenanlagen und dann wiederkehrend aller drei Jahre durchgeführt. An den Emissionsquellen E1 und E3 wird zusätzlich Gesamtstaub kontinuierlich ermittelt. An den Dachöffnungen der Werkshalle wurden Emissionsmessungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchgeführt. Die jeweils aktuellen Messwerte der Emissionsquellen werden auf der lnternetseite der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH Riesa veröffentlicht: https://www.feralpi. de/de/umwelt/messwerte. htm l. Frage 4: Welche baulichen Veränderungen mit dem Ziel der Emissionsminderung wurden jeweils wann seit dem Jahr 2008 bei der ESF Elbe- Stahlwerke Feralpi aus welchem Anlass vorgenommen? Zur Emissionsminderung des Kondirators (Sanierung) wurde am 13. Dezember 2012 eine nachträgliche Anordnung erlassen. Die Maßnahmen zur Emissionsminderung wurden mit den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vom 14. November 2014 und 16. November 2015 genehmigt und zwischenzeitlich umgesetzt. Nachfolgend sind die einzelnen Emissionsminderungsmaßnahmen aufgeführt: . Genehmigung vom 14. November 2014 - umfangreiche emissionsmindernde Maßnahmen, insbesondere am Kondirator, . Genehmigung vom 16. November 2015 - Maßnahmen am Kondirator, o Genehmigung vom 15. November 2Q16 - emissionsmindernde Maßnahmen im Fallwerk und Errichtung einer Schallschutzwand und o Genehmigung vom 8. November 2017 - Einhausung Kippstelle E-Ofenschlacke Fallwerk. Frage 5: lnwiefern konnte durch die in der vorangehenden Frage erfragten baulichen veränderungen eine Auswirkung auf die Emissionssituation a) nachgewiesen oder b) auf welcher fachlichen Grundlage {Gutachten o.ä.) angenommen werden? Nach Umsetzung von genehmigten Maßnahmen zut Emissionsminderung werden für gefasste Quellen Emissionsmessungen durchgeführt und die Messberichte ausgewertet . Hinsichtlich der konkreten Messergebnisse wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Eine Bewertung der Auswirkung einer Emissionsminderungsmaßnahme auf die Emissionssituation wird generell nicht vorgenommen. Maßgeblich ist ausschließlich die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Mit freundlichen Grüßen lr Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-05-03T13:53:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes