STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe! (AfD) Drs.-Nr.: 6/13003 Thema: Verkehrsaufkommen und Unfälle auf der Autobahn A4 zwischen Görlitz und Dresden -Nord Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war das Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A4 zwischen Görlitz und Dresden -Nord in den letzten zehn Jahren jeweils? (Bitte für jedes Jahr — 2008 bis 2017 — den Durchschnitt der Fahrzeuge pro Tag angeben!) Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf dem gesamten Abschnitt der A 4 zwischen Autobahndreieck (AD) Dresden -Nord und der Bundesgrenze zur Republik Polen in Görlitz stellt sich wie folgt dar: Jahr Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), Mo. - So. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 28.463 28.055 29.045 30.280 30.842 31.442 33.459 35.528 37.933 41.638. Im Übrigen wird auf die online abrufbaren automatischen Zählstellen der Bundesanstalt für Straßenwesen verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/51/59 Dresden, 8. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hat sich im gleichen Zeitraum das Unfallaufkommen auf dieser Strecke entwickelt ? (Bitte für jedes Jahr die Anzahl der Verkehrsunfälle, Verletzten und Toten angeben!) Das Unfallaufkommen und die hierbei Verunglückten im Zeitraum von 2008 bis 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Recherche entsprechend der Fragestellung durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen nicht möglich ist. Aus diesem Grund erfolgte die statistische Auswertung der betreffenden Unfalldaten durch das Polizeiverwaltungsamt anhand der vorliegenden Verkehrsunfallzahlen der Europäischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa). Für die Jahre 2008 bis 2010 liegen in EUSKa nur noch Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 3 vor. Aus diesem Grund wurden für Vergleichszwecke neben der in Spalte 2 dargestellten Gesamtzahl der Verkehrsunfälle auch die in Spalte 3 dargestellten Verkehrsunfälle mit Personenschaden (Kategorie 1 bis 3) aufgeführt. Jahr Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfälle Kategorie 1-3 Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte 2008 - 64 3 37 82 2009 - 59 3 14 68 2010 - 72 3 28 84 2011 676 67 0 22 81 2012 661 58 5 15 80 2013 683 63 3 22 75 2014 627 45 1 20 46 2015 655 65 3 25 61 2016 728 85 3 45 106 2017 786 93 2 33 120 Legende: Kategorie 1 — Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2 — Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3 — Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Frage 3: Wie veränderte sich die Personalstärke der Verkehrspolizei mit der Zuständigkeit für diesen Streckenabschnitt im genannten Zeitraum Jahr für Jahr? (Bitte für jedes der zehn Jahre den Personalbestand angeben!) Die Veränderung der Personalstärke für den genannten Zeitraum ist der Anlage zu entnehmen. Seite 2 von 4 STAATSN11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren gab es in den zurückliegenden zehn Jahren jeweils entlang des genannten Autobahnabschnitts? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Statistische Angaben zu Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren auf Autobahnen oder auf speziellen Autobahnabschnitten werden durch die Jahresstatistik des Einsatzgeschehens der Feuerwehren im Freistaat Sachsen nicht erhoben. Entsprechende Informationen könnten nur den Einsatzberichten der Feuerwehren entnommen werden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beeinträchtigt, weil die Beantwortung eine Anforderung und händische Auswertung aller Einsatzberichte der Landkreise Görlitz, Bautzen und der Landeshauptstadt Dresden erfordern würde. Allein im Jahre 2017 wurden von deren Feuerwehren 49.860 Einsätze geleistet, so dass über den erfragten Zeitraum rund 500.000 Einsatzberichte zu prüfen wären. Die Beantwortung ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten. Frage 5: Welche Maßnahmen sind zur Entlastung des genannten Autobahnabschnitts jeweils ab welchem Datum geplant? (z.B. Freigabe des Standstreifens, Überholverbot für Lkw, Ausbaumaßnahmen,...) Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Verkehrszahlen wurde im letzten Jahr eine Untersuchung zu Möglichkeiten der Ausweitung des Lkw-Überholverbotes auf allen sächsischen Autobahnen erstellt. Auf dieser Grundlage wird für die A 4 östlich von Dresden - zusätzlich zu den bereits bestehenden - auch die Anordnung eines Lkw- Überholverbots für den Abschnitt Anschlussstelle (AS) Ohorn bis AS Hermsdorf empfohlen . Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Ergebnisse der automatischen Dauerzählstellen für alle Autobahnabschnitte in Sachsen werden regelmäßig ausgewertet, um die Notwendigkeit weiterer Lkw- Überholverbote und Tempolimits bei steigenden Verkehrsbelastungen zu prüfen. Für die Freigabe von Stand -/Seitenstreifen ist die Einordnung des sechsstreifigen Ausbaus im Bundesverkehrswegeplan/Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen Voraussetzung . Der sechsstreifige Ausbau der A 4 östlich von Dresden ist aktuell nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Damit besteht kein Planungsrecht, weder für eine Seitenstreifenfreigabe noch für einen regelkonformen sechsstreifigen Ausbau, für den Freistaat Sachsen als Auftragsverwaltung. Es ist deshalb vorgesehen, für die Erweiterung der A 4 zwischen AD Dresden -Nord und AS Pulsnitz (S 95) (bis Burkau in Prüfung) einen Antrag nach § 6 Fernstraßenausbaugesetz beim Bund zu stellen. Der Bund bewertet die Vorhaben analog dem Bewertungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan. Bei entsprechendem Nutzen -Kosten- Verhältnis ist eine nachträgliche Einordnung in den Bedarfsplan bzw. die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen durch den Bund möglich. Ziel ist die Erlangung des Planungsrechts für einen weiteren regelkonformen Ausbau. Zwischenlösungen, z. B. Seitenstreifenfreigaben sind nicht zielführend und bedürfen ebenfalls erheblicher planerischer und baulicher Aufwendungen. Neben Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung der A 4 werden auch Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung auf die Schiene in Betracht gezogen. Eine Entlastung der A 4 erhofft sich der Freistaat Sachsen bereits durch die Fertigstellung der Niederschlesischen Magistrale. Die Inbetriebnahme der Gesamtstrecke soll Ende 2018 erfolgen. Langfristig wird zusätzlich auch das Modell der Rollenden Landstraße geprüft. Hierzu steht der Freistaat Sachsen bereits mit der Deutschen Bahn und Vertretern der Logistikbranche im Austausch. Mirfrämdlichen Grüßen Pröf. Or. Rbland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13003 Personalstärke der Verkehrspolizei Streckenabschnitt auf der BAB 4 (Dresden -Nord und Görlitz) Dienststelle 2008 2009 2010 2011 2012 PVD PVD PVD PVD PVD Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge Autobahnpolizeirevier Dresden 86 100 102 93 90 87 85 82 85 83 Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien Autobahnpolizeirevier Bautzen 60 54 65 67 65 63 70 64 65 65 Dienststelle 2013 2014 2015 2016 2017 PVD PVD PVD PVD PVD - Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Polizeidirektion Dresden Verkehrspolizeiinspektion 166 157 163 152 154 151 150 150 150 148 Polizeidirektion Görlitz* _ Verkehrspolizeiinspektion 83 79 Autobahnpolizeirevier Bautzen 79 77 79 78 79 78 75 77 * Zum 1. Februar 2017 wurde u. a. auch in der Polizeidirektion Görlitz eine Verkehrspolizeiinspektion eingerichtet. Die Autobahnpolizeireviere sind Bestandteil der Verkehrspolizeiinspektionen. Abkürzungsverzeichnis: PVD Polizeivollzugsdienst 2018-05-08T09:20:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes