STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 J 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 11-0141.50-60/1301/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanka Kliese, Fraktion der SPD Drs.-Nr.: 6/1301 Thema: Bildungsausgaben Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich einen ,Bildungsberichts in welchem im Ländervergleich u. a. auch die öffentlichen Ausgaben für ausgewählte allgemeinbildende Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr dargestellt werden. Während die öffentlichen, zumeist staatlichen Kosten für das Personal relativ einfach zu ermitteln sind, gilt dies nicht für die zumeist kommunal getragenen Sachkosten. Um die im DESTATIS-Bericht veröffentlichten Zahlen einschätzen zu können, richte ich folgende Nachfragen an die Staatsregierung:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf der Grundlage welcher Meldungen Sachsens werden diese Ausgaben je Schüler für Sachsen für das Jahr 2012 ermittelt? Das Statistische Bundesamt nutzt zur Berechnung der Ausgaben je Schüler die Jahresrechnungsstatistiken des Landes sowie der Kommunen, welche die Ausgaben des Freistaates bzw. der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Datengrundlage sind darüber hinaus die Angaben der Schulstatistik zu Schülern, Lehrern und Unterrichtsstunden. Frage 2: Wie hoch waren nach diesen Meldungen jeweils die Personalkosten im Jahr 2012 pro sächsischen Schüler an Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien? Konkrete Werte der Personalkosten je Schüler werden vom SMK nicht berechnet und auch nicht an das Statistische Bundesamt gemeldet (vgl. Antwort zu Frage 1). Hingegen nutzt das Statistische Bundesamt ein gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz sowie der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung entwickeltes Schätzverfahren, mit dem die Daten der Finanzstatistik sowie der Schulstatistik zueinander in Beziehung gesetzt und auf die einzelnen Schularten aufgeteilt werden. In der Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACH SEIM Veröffentlichung „Ausgaben je Schülerinnen und Schüler 2012“ werden die Personalausgaben je Schüler mit durchschnittlich 5.300 € angegeben. Eine Unterscheidung der einzelnen Schularten wird nicht veröffentlicht und liegt auch dem SMK nicht vor. Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Werten der Personalausgaben je Schüler sei angemerkt, dass diese neben den unmittelbaren Ausgaben für im Schuldienst tätige Lehrer auch Ausgaben für die allgemeine Schulplanung und Schulverwaltung des Landes (z. B. Schulaufsicht, Erstellen von Lehrplänen, Aufwendungen für Eltern- und Schülervertretungen), für in die Verwaltung abgeordnete Lehrer sowie für Lehrer im Vorbereitungsdienst, d. h. Referendare, enthalten. Als Personalausgaben auf kommunaler Ebene werden beispielsweise die Kosten für Schulhausmeister, Sekretärin u. Ä. berücksichtigt. Frage 3: Wie hoch waren im Jahr 2012 für Sachsen, sofern enthalten, die öffentlichen Kosten für die Schülerbeförderung pro Schüler jeweils an Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien? Im Jahr 2012 hatten die sächsischen Kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Schülerbeförderung insgesamt Ausgaben für diesen Bereich in Höhe von 48.715.839 € (Quelle: Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden/Gemeindeverbände). Zu berücksichtigen ist dabei, dass in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau die Schülerbeförderung aus dem Haushalt ausgegliedert war und folglich nicht in der vorgenannten Summe enthalten ist. Die Schülerzahl in den übrigen Landkreisen sowie den Kreisfreien Städten belief sich auf 333.151 Schüler (davon 246.448 an allgemeinbildenden und 86.703 an beruflichen Schulen, jeweils Schuljahr 2012/2013). Damit resultierten je Schüler Kosten für die Schülerbeförderung von etwa 146 €, diese sind auch in den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die drei oben genannten Landkreise nicht berücksichtigt werden können. Eine weitere Aufteilung der Kosten auf einzelne Schularten ist nicht möglich. Frage 4: Wie hoch waren die investiven Anteile an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Ausgaben je Schüler jeweils an Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien in Sachsen? In der Veröffentlichung „Ausgaben je Schülerinnen und Schüler 2012“ des Statistischen Bundesamtes werden die Ausgaben für Investitionen mit durchschnittlich 600 € angegeben. Eine Unterscheidung der einzelnen Schularten wird nicht veröffentlicht und liegt auch dem SMK nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2