SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/13031 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Umsetzung des Handlungskonzepts "W wie Werte" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind die einzelnen im Handlungskonzept "W wie Werte" formulierten 31 Handlungsparadigmen bzw. Maßnahmen jeweils verbindlich und in welcher Form wurde die Verbindlichkeit hergestellt (etwa durch die Änderung von Schulordnungen, Lehrplänen, Erlassen o.ä.)? Frage 2: ln welchem Zeitraum sollen die Handlungsparadigmen bzw. Maßnahmen jeweils umgesetzt werden? Frage 3: Welche Ressourcen stellt die Staatsregierung zur Umsetzung der einzelnen Handlungsparadigmen bzw. Maßnahmen jeweils zur Verfügung ? (Bei konkreten Maßnahmen bitte Stellenumfang, Haushaltstitel und Höhe der finanziellen Mittel angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Handlungsempfehlungen stellen Vorschläge des von der ehemaligen Staatsministerin für Kultus berufenen Expertengremiums dar. Mit Kabinettsbeschluss vom 27. Februar 2018 wurde das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen. Derzeit und bis Sommer 2018 erarbeitet das SMK in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, Behörden, Institutionen und Partnern Umsetzungspläne für alle Handlungsempfehlungen. Erst dann ist eine vollständige Übersicht der notwendigen Ressourcen möglich. Diese stehen für den Umsetzungszeitraum ab 2019 unter Vorbehalt der Haushaltsentscheidung des Sächsischen Landtages. Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/1 Dresden, (9~ . Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Erste Maßnahmen, die aus den Handlungsempfehlungen abgeleitet werden konnten, haben bereits begonnen. So ist beispielsweise die Winterakademie als zentrales Fortbildungsangebot (Handlungsempfehlung 27) im Februar 2018 gestartet, mit dem Schuljahr 2018/2019 beginnen die Projekte "Schule im Dialog" der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (Handlungsempfehlung 14) und "Deine Idee? Deine Schule. Deine Entscheidung!" in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Jugendstiftung (Handlungsempfehlung 3.c) . Andere Handlungsempfehlungen benötigen einen größeren planerischen Vorlauf, sodass diese erst ab 2019 bzw. zum Schuljahresbeginn 2019/2020 starten können . Nicht alle Empfehlungen können derzeit genauso, wie im Handlungskonzept vorgeschlagen, umgesetzt werden, insbesondere wegen der aktuell stark angespannten Lehrerpersonalsituation . Dies betrifft speziell die Klassenleitertätigkeit (Handlungsempfehlung 2) und die Arbeit der Vertrauenslehrer (Handlungsempfehlung 5) . Zu diesen beiden Punkten prüft das SMK, ob und ggf. wann eine Realisierung möglich ist bzw. ob es alternative Umsetzungsformen gibt, die einer vom Expertengremium intendierten Wertschätzung bzw. Professionalisierung entsprechen. Frage 4: Wann wird der in Punkt 31 des Handlungskonzepts genannte Beirat gebildet, der den Prozess der Umsetzung und die kontinuierliche Qualitätsentwicklung ermöglichen soll? Frage 5: Welche Mitglieder gehören diesem Beirat an? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Landesbildungsrat (LBR) wird gemäß § 63 SächsSchuiG beim SMK gebildet. Der LBR ist das oberste Beratungsgremium des SMK bezüglich des Schulwesens, setzt sich aus Vertretern aller am Bildungsauftrag beteiligten gesellschaftlichen Gruppen zusammen, repräsentiert ein breites Meinungsspektrum und bündelt ein breites Spektrum an Kompetenz. Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, dass sich der LBR einmal jährlich und ansonsten anlassbezogen mit dem Umsetzungsprozess zum Handlungskonzept befasst. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-07T15:36:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes