STAATSM1N1STER111M DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13033 Thema: „Planenschlizter"-Banden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Immer häufiger werden die Planen von Lkw zu der Vorbereitung von Diebstählen beschädigt. Am 09.04.2018 berichtete die ,Sächsische Zeitung ' (SZ) mit dem Beitrag ,Tatort Autobahn -Rastplatz' davon. Darin heißt es u. a., dass ‚Planenschlitzer'-Banden im vorigen Jahr auf sächsischen Autobahnrastplätzen 220 Mal zugeschlagen hätten. Deutschlandweit sei ein wirtschaftlicher Schaden von mehr als zwei Milliarden Euro verursacht worden. Die Banden kämen hauptsächlich aus Polen, seien professionell organisiert und gingen brutal und skrupellos vor. Bei letzteren Angaben bezieht sich die SZ auf Informationen von Ralf Schaffelke vom Landeskriminalamt Sachsen. Oft würden die Diebe von gefährlichen und bewaffneten ‚Schutztruppen' begleitet, heißt es weiter . Inzwischen sei zur Bekämpfung dieser Kriminalität beim LKA eine Koordinierungsstelle ‚Plane' eingerichtet worden, erst kürzlich sei eine Tätergruppe verhaftet worden. Abschließend zitiert die SZ im Bericht einen Lkw-Fahrer mit den Worten: ,Es gibt in Sachsen viel zu wenig gesicherte Parkplätze und zu viele, die nachts stockfinster sind'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1 bis 3 liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Die Beantwortung erfolgt insofern auf der Grundlage des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS), wobei belastbare Daten aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen erst ab dem Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Die nachfolgenden Angaben können sich auf- P; 1 11! Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/68 Dresden, 9. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERTUM DES 1NNERN grund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen ggf. noch verändern. Frage 1: Wie viele Diebstähle aus Lkw gab es in den Jahren 2007 bis 2017 auf sächsischen Autobahnrastplätzen, wie viele gab es in Sachsen insgesamt und wie hoch war die dadurch verursachte Schadenssumme? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und nach Schadenssumme, die auf Rastplätzen entstand und Schadenssumme insgesamt) Jahr 2016 2017 Ladungsdiebstahl aus Lastkraftwagen (Lkw) gesamt 377 315 darunter mit Bundesautobahn -(BAB) -Bezug 287 214 Ladungsdiebstählel mittels „Planenschlitzen" 290 220 darunter mit BAB-Bezug 256 183 Der erfasste Stehlschaden beim Ladungsdiebstahl betrug 2016 insgesamt 2.765.265 Euro und 2017 2.047.970 Euro. Der Schaden bei den Fällen, die sich auf Parkplätzen der BAB, BAB-Raststätten sowie auf Autohöfen (unmittelbare BAB-Nähe) ereigneten, betrug 2016 1.767.500 Euro und im Jahr 2017 1.344.944 Euro. Frage 2: Wie häufig wurden Lkw in den Jahren 2007 bis 2017 zur Vorbereitung oder zur tatsächlichen Durchführung eines Diebstahls auf sächsischen Autobahnrastplätzen beschädigt, wie viele Beschädigungen (im Rahmen vorbenannter Handlungen ) gab es in Sachsen insgesamt und wie hoch war die dadurch verursachte Schadenssumme? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und nach Schadenssumme, die auf Rastplätzen entstand und Schadenssumme insgesamt) Freistaat SAC1-I SEN 2016 Versuche Vollendungen gesamt Ladungsdiebstahl aus Lkw gesamt 199 178 377 darunter mit BAB-Bezug 165 122 287 Ladungsdiebstählei mittels „Planenschlitzen" 172 118 290 darunter mit BAB-Bezug 159 97 256 1 Taten mit dem Modus Operandi „Planenschlitzen" sind eine Teilmenge der Gesamttaten des Ladungsdiebstahls aus Lkw. Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SEN 2017 Versuche Vollendungen gesamt Ladungsdiebstahl aus Lkw gesamt 199 178 377 darunter mit BAB-Bezug 165 122 287 Ladungsdiebstähle' mittels „Planenschlitzen" 172 118 290 darunter mit BAB-Bezug 159 97 256 Erkenntnisse zu Sachschäden im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor, da im PASS bei Diebstahlsdelikten lediglich der Stehlschaden erfasst wird. Frage 3: Welche Ergebnisse hatten die Ermittlungsverfahren, die zu den Taten nach Ziffern 1. und 2. geführt worden sind, insbesondere jene, die unter der Leitung der Koordinierungsstelle „Plane" durchgeführt worden sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach ermittelten Tätern - in wie vielen Verfahren bezogen auf wie viele Taten, Herkunft der Täter, Tatort, Verurteilungen, Einstellungen, Haft und ggf. Vermögensabschöpfung) Die Koordinierungsstelle Plane (KoSt Plane) führt keine eigenen Ermittlungsverfahren. Die Hauptaufgabe der KoSt Plane ist insbesondere die Koordinierung des Informationsaustausches , der Auswertung, der Fahndung und der Prävention. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. In keinem der darin aufgeführten Fälle erfolgte bislang eine Vermögensabschöpfung. Frage 4: Wie häufig und welche Verfahren nach Ziffer 3. wurden der Organisierten Kriminalität zugeordnet und wie häufig spielte bei den Verfahren nach Ziffer 3. die Begleitung durch bewaffnete „Schutztruppen" eine Rolle? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach besonderer OK-Einordnung und Mitführung sowie Benutzung von Waffen und dadurch ggf. verletzte Personen) Grundlage für die Beantwortung ist eine gesonderte jährliche Erfassung von OK- Verfahrenskomplexen. Diese Erfassung dient insbesondere den Lagedarstellungen in Bund und Ländern und bildet nur zum Teil statistische Werte ab. Die in der Fragestellung formulierte „OK-Zuordnung" wird hier so interpretiert, dass darunter die OK-Deliktsfelder der OK -Verfahrenskomplexe zu subsumieren sind. Zu den OK -Verfahrenskomplexen werden die Tätigkeitsfelder der Gruppierungen erfasst . Pro Gruppierung können bis zu drei OK-Deliktsfelder (einschließlich der Taten mit dem Modus Operandi „Planenschlitzen" sind eine Teilmenge der Gesamttaten des Ladungsdiebstahls aus Lkw. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • •-• ffl= I V vorzunehmenden Eingrenzungen) erfasst werden, welche die Aktivitätsschwerpunkte der Gruppierungen abbilden. Darüber hinausgehende Aktivitätsfelder der Gruppierungen werden nicht erfasst und können daher auch nicht recherchiert werden. Bei den nachfolgenden OK -Verfahrenskomplexen wurde der Ladungsdiebstahl im Deliktsbereich Eigentumskriminalität erfasst: Jahr Anzahl Fälle OK-Deliktsfeld Eingrenzung 2013 2 Eigentumskriminalität Ladungsdiebstähle Darüber hinaus wurden im Jahr 2014 weitere zwei OK -Verfahrenskomplexe im Bereich der Eigentumskriminalität geführt. Wenngleich eine Eingrenzung auf „Ladungsdiebstähle " nicht vorgenommen wurde, so lassen die Beschreibungen dennoch darauf schließen , dass zumindest Teile der Ladung weiterveräußert wurden. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im Rahmen der statistischen Erhebungen zur Organisierten Kriminalität werden keine Angaben über eine Begleitung durch bewaffnete Mittäter, dem Mitführen oder Benutzen von Waffen und ggf. verletzte Personen gespeichert. Diese Informationen könnten nur mit Hilfe einer manuellen Auswertung der zwei aufgeführten OK -Verfahrenskomplexe erhoben werden. Wenn man einen Zeitansatz von 40 Stunden für die Auswertung eines OK -Verfahrenskomplexes ansetzt, wären dies 160 Stunden für die Auswertung aller OK -Verfahrenskomplexe. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp vier Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN B L ...MIM .1M1 Frage 5: Wie viele Autobahnrastplätze und sonstige Rastplätze in Sachsen werden besichert und wie viele werden davon beleuchtet? (Bitte aufschlüsseln in welchem Umfang und durch wen die Sicherung und Beleuchtung erfolgt) Im Verantwortungsbereich des Freistaates Sachsen gibt es auf Bundesautobahnen zwölf bewirtschaftete Rastanlagen (Raststätte, Tankstelle, Motel) und 47 unbewirtschaftete Rastanlagen. Keine dieser Rastanlagen wird besichert. Auf den bewirtschafteten Rastanlagen wird die Verkehrsanlage (Fahrgassen, Parkflächen, Gehwege) beleuchtet . Gehwege innerhalb der Erholungsflächen von bewirtschafteten Rastanlagen bleiben in der Regel unbeleuchtet. Auf bewirtschafteten Rastanlagen ist der Bund Kostenträger für den Bau der Beleuchtung, Kostenträger für die Unterhaltung der Beleuchtung ist der jeweilige Konzessionsnehmer. Auf den unbewirtschafteten Rastanlagen wird das unmittelbare Umfeld des WC-Gebäudes beleuchtet; Kostenträger für Bau und Unterhalt der Beleuchtung ist der Bund. Für die Bemessung der Beleuchtung der Verkehrsanlagen gilt die DIN EN 13201. Diese Richtlinienvorgabe wurde auf allen Rastanlagen des Freistaates Sachsen umgesetzt. Mit-freundlichen ßrüßen 3 of. E (A.7(/(4, Hof. Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 Anlage zur Drs.-Nr. 6/13033 Anzahl Tatverdächtige/ Anzahl Beschuldigte/ Zuordnung zu Gewinn- Verfahrenstand/ Jahr Tatort Delikt Ergänzung zum Delikt Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit U-Haft OK abschöpfung Verfahrensabschluss a.) Urteil, Freiheitsstrafe in Höhe von Rastanlage Muldental § 244 1/2 Ja 1 Jahr und 6 Monaten 2016 Süd Strafgesetzbuch Planenschlitzen 2/Polen 2/Polen/Deutschland (mittlerweile Nein Nein b.) Einstellung nach § 170 11 (StGB) erledigt) Strafprozessordnung (StPO) Rastanlage Muldental Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 2/Polen 1/Deutschland Nein Nein Nein Süd Rastanlage Muldental Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein Nord Rastanlage Finkenberg Strafbefehl, Freiheitsstrafe in Höhe von 2016 West § 243 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein 1 Jahr (Bewährung) 2016 Waldkirchen i. R. Hof § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Rumänien Nein Nein Nein Einstellung nach § 170 II StPO 2016 Waldkirchen i. R. Hof § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Rumänien Nein Nein Nein Einstellung nach § 170 II StPO 2016 Am Mühlbachtal § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein Einstellung nach § 170 II StPO Rastanlage Hansens Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Polen 2/Polen Nein Nein Nein Holz Nord 2016 Am Neukirchener Wald § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 2/Polen Nein Nein Nein Verbindung mit einer anderen Sache 2016 Kapellenberg -Ost § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 2/Polen 2/Polen/Deutschland Nein Nein Nein Verbindung mit einer anderen Sache Ja a.) Urteil, Freiheitsstrafe in Höhe von 2016 Bachfurt -Ost § 244a StGB sonstige Modi Operandi 2/Polen 2/Polen/Deutschland (mittlerweile Nein Nein 1 Jahr und 6 Monaten erledigt) b.) Einstellung nach § 170 II StPO Ja a.) Urteil, Freiheitsstrafe in Höhe von 2016 Birkenwald Süd § 244a StGB Planenschlitzen 2/Polen 2/Polen/Deutschland (mittlerweile Nein Nein 1 Jahr und 6 Monaten erledigt) b.) Einstellung nach § 170 11 StPO Ja Anklage vor dem Strafrichter 2016 Bachfurt -West § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 1/Polen (mittlerweile Nein Nein erledigt) Ja Urteil, Freiheitsstrafe in Höhe von 2016 Ebersbach-Neugersdorf . ' § 243 StGB Planenschlitzen 2/Polen/Tschechische 1/Tschechische Republik (mittlerweile Nein Nein 8 Monaten (Bewährung) OT Ebersbach/Sa. Republik erledigt) Rastanlage Muldental Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein Süd Rastanlage Muldental Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 2/Polen Nein Nein Nein Nord Am Angerberg, Einstellung nach § 170 II StPO 2016 .. § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 2/Polen Nein Nein Nein Hockendorf 2016 Burgstädt § 243 StGB sonstige Modi Operandi 4/Deutschland Nein Nein Nein Einstellung nach § 170 11 StPO Mühlenberg, Strocken Einstellung nach § 170 II StPO 2016 § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Polen 2/Polen Nein Nein Nein Süd Einstellung nach § 154 I StPO 2016 Altenberg; OT Fürstenau § 243 StGB sonstige Modi Operandi 1/Tschechische Republik Nein Nein Nein 2016 Am Mühlbachtal § 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Polen Nein Nein Nein Einstellung nach § 170 II StPO Am Steinberg i. R. Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2016 5 244a StGB sonstige Modi Operandi 1/Polen Nein Nein Nein Chemnitz Seite 1 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/13033 Anzahl Tatverdächtige/ Anzahl Beschuldigte/ Zuordnung zu Gewinn- Verfahrenstand/ Jahr Tatort Delikt Ergänzung zum Delikt U-Haft Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit OK abschöpfung Verfahrensabschluss 2016 Mühlau 5 243 StGB sonstige Modi Operandi 2/Deutschland 1/Deutschland Nein Nein Nein Verbindung mit einer anderen Sache Oberwiesenthal; Kurort; Verbindung mit einer anderen Sache 2016 OT 5 244a StGB sonstige Modi Operandi 1/Litauen Nein Nein Nein Hammerunterwiesenthal Abgabe an eine andereStaatsanwaltschaft 2016 Oelsnitz/Vogtl. 5 244a StGB sonstige Modi Operandi 1/Litauen Nein Nein Nein a.) Urteil, Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 2016 Delitzsch 5 242 StGB sonstige Modi Operandi 2/Deutschland Nein Nein Nein b) Urteil, Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen Abgabe an eine andereStaatsanwaltschaft 2017 Rastanlage Pösgraben 5 243 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein 2017 Leipzig; OT Thekla 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 Total Autohof A14 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) Leipzig; OT Lützschena- Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB sonstige Modi Operandi 5/Polen Nein Stahmeln Rastanlage Hansens Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Holz Rastanlage Am Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein Steinberg Rastanlage Verbindung mit einer anderen Sache 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Neukirchener Wald Rastanlage Dresdner Abgabe an eine andere 2017 Tor Nord 5 244a StGB Planenschlitzen 3/Polen 1/Polen Nein Nein Nein Staatsanwaltschaft C!außnitz; OT Urteil, Freiheitsstrafe in Höhe von 2017 Diethensdorf 5 243 StGB Planenschlitzen 2/Deutschland Nein Nein Nein 6 Monaten (Bewährung) Rastanlage Rossauer Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Polen Nein Nein Nein Wald Dresden.' OT anhängig 2017 5 244/1/1 StGB sonstige Modi Operandi 2/Deutschland Nein Nein Nein Friedrichstadt Rastanlage Auerswalder Nein Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 SüdBlick Sud 244/1/2 StGB Planenschlitzen 3/Polen Rastanlage Auerswalder UmtragUmtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244/1/2 StGB sonstige Modi Operandi 3/Polen Nein Nein Nein Blick Süd Sonstige Rötha; OT Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Espenhain Rastanlage Eichelberg- Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Süd 2017 Rastanlage Dresdner 5 244a StGB Planenschlitzen 3/Polen Nein Nein Nein Abgabe an eine andere Tor Nord Staatsanwaltschaft Rastanlage Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Neukirchener Wald Seite 2 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/13033 Anzahl Tatverdächtige/ Anzahl Beschuldigte/ Zuordnung zu Gewinn- Verfahrenstand/ Jahr Tatort Delikt Ergänzung zum Delikt U-Haft Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit OK abschöpfung Verfahrensabschluss , Rastanlage Muldental . Anklage vor dem Jugendschöffengericht 2017 5 244/1/2 StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Süd Rastanlage Mühlenberg Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244/1/2 StGB Planenschlitzen 1/Polen Nein Nein Nein Süd Chemnitz; OT Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Stelzendorf 2017 ' Borna ' 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 ' Rötha; OT Espenhain 244a StGB ' Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Js-Register (anhängig) Schwarzenberg/Erzgeb.; . 5 Einstellung nach 5 154 I StPO 2017 OT 5 243 StGB Planenschlitzen 1/Deutschland Nein Nein Nein Wildenau/Brückenberg _ , Wolkenstein; OT Einstellung nach 5 170 11 StPO 2017 5 243 StGB Planenschlitzen 3/Deutschland Nein Nein Nein Hilmersdorf 2017 Maxi Autohof Nossen 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Ja -Register (anhängig) Rastanlage Eichelberg- Umtrag ins Ja -Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Süd 2017 Leipzig; OT Lützschena- 244a Planenschlitzen Nein Nein Nein Anklage vor der Großen Strafkammer Stahmeln 5 StGB 5/Polen , Leipzig; OT Lützschena- Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein , Stahmeln . 'Rastanlage Anklage vor der Großen Strafkammer 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 3/Polen 5/Polen Nein Nein Nein Neukirchener Wald 2017 Rastanlage Finkenberg 5 244a StGB ' Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Umtrag ins Ja -Register (anhängig) 2017 ' Shell -Autohof Nossen ' 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen 4/Polen Nein Nein Nein anhängig Leipzig; OT Mockau- Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Nord 2017 Maxi Autohof Nossen 5 244a StGB Planenschlitzen 2/Polen Nein Nein Nein anhängig Leipzig; OT Umtrag ins Js-Register (anhängig) 2017 5 244a StGB Planenschlitzen 5/Polen Nein Nein Nein Wiederitzsch 2017 Wurzen 5 242 StGB sonstige Modi Operandi 2/Deutschland 2/Deutschland Nein Nein Nein Einstellung nach 5 170 II StPO Wolkenstein; OT Einstellung nach 5 170 II StPO 2017 '5 242 StGB sonstige Modi Operandi 3/Deutschland 3/Deutschland Nein Nein Nein Hilmersdorf Seite 3 von 3 2018-05-11T13:13:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes