STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13036 Thema: Abschiebungen aus Kita und Schulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Maßnahmen an Schulen bzw. Kindertagesstätten zur Vorbereitung der Abschiebung und im Rahmen der konkreten Vollzugsmaßnahmen stellen in der Praxis den absoluten Ausnahmefall dar. Die Achtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und das Vorgehen mit der notwendigen Sensibilität, insbesondere bei polizeilichen Maßnahmen sind in diesem besonderen Umfeld selbstverständlich. Auswirkungen des Polizeieinsatzes auf den/die Betroffenen und Dritte werden auf das notwendige Maß beschränkt. Frage 1: Wo und wann gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 2014 Abschiebungen aus Kindertageseinrichtungen oder Schulen in Sachsen? (bitte nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der/des Betroffenen sowie Ort der Bildungseinrichtung sowie Datum und Zielland der Abschiebung aufschlüsseln) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie sei- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/106 Dresden, 9. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN nen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Landesdirektion Sachsen führt keine Statistiken über Zugriffe in Kindestageseinrichtungen oder Schulen. Es finden auch keine Erhebungen zum Zugriffszeitpunkt statt, sodass auch keine Schlussfolgerungen aus der Tatsache gezogen werden können, dass es sich bei den abgeschobenen Personen um Kinder bzw. Jugendliche gehandelt hat. Zur Beantwortung der Frage müssten alle 212.000 aktuell in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) geführten Akten einzeln händisch ausgewertet werden. Eine derartige Auswertung würde einen Sachbearbeiter durchschnittlich eine Stunde pro Akte binden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit abgesehen. Frage 2: Gab und gibt es in diesen Fällen Vorabinformationen der Pädagoginnen /Mitarbeiterinnen von Schulen und Kita über die drohenden Abschiebe -Maßnahmen? Es erfolgen keine Vorabinformationen über drohende Abschiebemaßnahmen. Frage 3: Welche Empfehlungen zum Umgang mit Abschiebungen gibt es für die Mitarbeiter *innen der benannten Einrichtungen seitens der Staatsregierung als Schulträger bzw. überörtlicher Träger der Jugendhilfe? Frage 4: Welche Anweisungen zum Umgang mit Abschiebungen aus Schulen/Kita gibt es seitens der Staatsregierung für die die Abschiebung vollziehenden Polizeibeamtinnen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Bereich der Staatsregierung gibt es keine Empfehlungen oder gesonderten Anweisungen hinsichtlich des Vollzugs der Abschiebung. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 5: Welche psychologische Unterstützung zur Verarbeitung der mitunter traumatischen Erfahrung gibt es für die Kinder/Jugendlichen, Eltern und Mitarbeiterinnen der benannten Bildungseinrichtungen? Zur psychologischen Unterstützung im Schulsystem für die Kinder/Jugendlichen, Lehrkräfte und Eltern stehen Schulpsychologen, Betreuungslehrer, Beratungslehrer und Schulsozialarbeiter zur Verfügung. Für die weiteren Mitarbeiter der Schulen ist seitens der Schulaufsicht keine psychologische Unterstützung vorgesehen. Mit-eundlichen Grüßen(//, rof. OCReland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-05-09T12:03:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes