SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13046 Thema: Beirat - Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im ‚Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen ‘ heißt es unter der Überschrift ‚Beirat als begleitendes Gremium‘: „Der Beirat wird in gleicher Zusammensetzung auch die Umsetzung des Landesaktionsplans begleiten und dazu mindestens einmal im Jahr unter der Leitung des Referats Gleichstellung im SMS/GI zusammentreten . Dadurch soll sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen auch nachhaltig wirksam sind und im Alltag der Betroffenen ankommen. Gegebenenfalls ist an dieser Stelle auch zu reflektieren, welche Maßnahmen eine Neuausrichtung benötigen. Aufgabe des Beirats ist es, die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans kritisch zu überprüfen und den Dialog über die Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen zu verstetigen.“ (S. 15)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch Vertreterinnen und Vertreter welcher Hierarchieebenen werden welche Institutionen im Beirat vertreten und inwiefern sind Abgeordnete aller im Landtag vertreten Fraktionen beteiligt? Sofern Abgeordnete aller im Landtag vertreten Fraktionen nicht im Beirat vertreten sind, warum nicht? Im Beirat sind vertreten: Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-18/331 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 3 Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ressorts der Staatsregierung, zwei Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz , Gleichstellung und Integration im Sächsischen Landtag (SLT), drei Vertreterinnen und Vertreter der LSBTTIQ-Community, eine Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, ein Vertreter der Landesfachstelle für Männerarbeit, ein Vertreter der Aids-Hilfe e. V. Dresden, eine Vertreterin des Antidiskriminierungsbüros Sachsen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Ressorts werden auf Fachebene und bezogen auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen des Landesaktionsplans in die Diskussionen des Beirats einbezogen. Die Vertreterinnen und Vertreter der LSBTTIQ-Community sind Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsstelle der LAG Queeres Netzwerk Sachsen. Der Vertreter der Landesfachstelle für Männerarbeit ist dessen Leiter. Der Vertreter der Aidshilfe Dresden e.V. ist Leiter von deren Beratungsstelle. Die Vertreterin des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V: ist dessen Geschäftsführerin. Der Landesaktionsplan beruht auf einem Kabinettsbeschluss. Für seine Umsetzung sind die Ressorts der Staatsregierung bezogen auf konkrete Maßnahmen entsprechend festgelegter Zuständigkeiten verantwortlich. Die Staatsregierung erachtet eine Vertretung des Parlaments über zwei Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gleichstellung und Integration für ausreichend, da dieses Landtagsgremium für die Aktivitäten des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im SMS zuständig ist. Damit ist die parlamentarische Beteiligung abgesichert. Frage 2: Wie viele Sitzungen o.g. Beirats haben bisher stattgefunden? Bisher hat eine Sitzung des Beirats im Prozess der Planerstellung am 14. April 2017 stattgefunden. Frage 3: In welchem Turnus finden die Sitzungen des Beirats statt und wann findet die nächste Sitzung des Beirats statt? Es sind eine bis zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen. Die nächste Sitzung ist für den Juni 2018 geplant, eine weitere für den Herbst 2018. Frage 4: Wie arbeitet o.g. Beirat mit dem ‚Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen‘ zusammen? Eine Zusammenarbeit wird problembezogen stattfinden, sobald sich der Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen konstituiert hat. Seite 3 von 3 Die Maßnahme „Merkmalsübergreifende Beratungsstrukturen zum Antidiskriminierungsschutz werden modellhaft gefördert und mit den spezifischen Beratungsangeboten für LSBTTIQ verknüpft.“ (LAP Kapitel, 3.6 Ziel 1) wird umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2018-05-14T10:43:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes