SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13057 Thema: Förderung von Witaj-Kindertagesstätten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 1. März 2018 fand die Festveranstaltung '20 Jahre Witaj-Sprachpro~ramm' in Cottbus statt. Nach 20 Jahren hat das Modellprojekt Witaj nicht nur eine regionale Bedeutung, sondern hat inzwischen eine landesweite und europäische Dimension erlangt. Das entscheidende Bildungsprojekt für die Sorben in der ganzen Lausitz muss konsequent umgesetzt werden ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kitas werden gefördert? (namentlich) Frage 2: Wie und in welchem Umfang werden die Kitas gefördert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für Kindertageseinrichtungen, die nach dem WITAJ-Sprachprogramm arbeiten, erfolgt grundsätzlich die öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten sowie der Baukosten nach dem Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG), ebenso wie für alle anderen Kitas im Freistaat Sachsen. Nach § 20 SächsKitaG werden in Kindertageseinrichtungen des sorbischen Siedlungsgebietes auf Wunsch der Eitern sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet. Näheres über die Arbeit in diesen Einrichtungen sowie ihre Förderung ist in der Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet (SächsSorbKitaVO) geregelt. Nach§ 5 Abs. 1 dieser Verordnung erhält der Träger einer Kita zur Förderung der sprachlichen Entwicklung der Kinder jährlich einen zusätzlichen Landeszuschuss von 5.000 Euro je Gruppe, wenn folgende fachliche Anforderungen erfüllt sind: Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 12. April 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/4 Dresden, ~ Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN - Es wird in der Gruppe- ergänzend zu den Zielen und Aufgaben aller Kindertageseinrichtungen nach § 2 Abs. 1 bis 3 SächsKitaG - die Entwicklung der Kinder mit dem Ziel einer umfassenden Zweisprachigkeit gefördert. - Es werden die Voraussetzungen geschaffen, um den Kindern den Besuch einer sorbischen Grundschule oder einer zweisprachigen Grundschule zu ermöglichen, mit denen eng zusammenzuarbeiten ist. - Bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ist in der Regel sorbisch zu sprechen. Soweit jedoch bei Kindern die Kenntnisse der deutschen Sprache nicht altersgemäß entwickelt sind, ist auch das Erlernen der deutschen Sprache ausreichend zu unterstützen. - Tätige pädagogische Fachkräfte müssen der sorbischen und der deutschen Sprache mächtig sein. Die Träger haben darauf hinzuwirken, dass für die sorbisch sprachige Betreuung Fachkräfte eingesetzt werden, die die sorbische Sprache in muttersprachlicher Qualität beherrschen. Sonstige Mitarbeiter müssen Grundkenntnisse der sorbischen Sprache besitzen. Nach welchem pädagogischen Konzept diese Anforderungen erfüllt werden, entscheidet der Träger der Einrichtung. Der zusätzliche Landeszuschuss ist im Umfang von 88 % zur Finanzierung des über den geltenden Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG hinausgehenden zusätzlichen Personalbedarfes und im Umfang von 12 % zur Finanzierung des spezifischen Bedarfes an Fachberatung und Fortbildung einzusetzen. Die Kindertageseinrichtungen , die im Jahr 2018 eine Förderung nach § 5 Abs. 1 SächsSorbKitaVO erhalten, sind in der Anlage aufgelistet. Frage 3: Welche Maßnahmen werden von der Staatsregierung ergriffen, um: a) den jetzigen Betreuungsschlüssel an den Witaj Kitas zu verbessern, b) auch in Zukunft die Anzahl an Erziehernl-innen mit sorbischen Sprachkenntnissen an den Kitas abzusichern? ln den Jahren 2015 bis 2017 wurde für die WITAJ-Kitas ebenso wie für alle anderen Einrichtungen in Sachsen der gesetzliche Personalschlüssel im Kindergarten von 1:13 auf 1:12 und in der Krippe von 1 :6 auf 1 :5,5 verbessert. Ab September 2018 wird in der Krippe der Schlüssel 1:5 gelten. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind weitere Qualitätsverbesserungen in den sächsischen Kitas im Umfang von 75 Mio. Euro jährlich geplant. Eine gesonderte Personalschlüsselveränderung für Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet ist von der Staatsregierung aktuell nicht vorgesehen. Zur Absicherung der erforderlichen Anzahl von pädagogischen Fachkräften mit sorbischen Sprachkenntnissen wurde an der Sorbischen Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, im Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Bautzen der Bildungsgang zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher eingerichtet. Für alle Fachschülerinnen und Fachschüler ist die Teilnahme am sorbischen Sprachunterricht in unterschiedlichen Niveaugruppen obligatorisch. Darüber hinaus erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler Kenntnisse über die sorbische Sprache, Geschichte und Kultur. Seit dem Schuljahr 2007/2008 erhalten Fachschülerinnen und Fachschüler, deren Muttersprache Sorbisch ist, eine zusätzliche spezifische Ausbildung nach dem Modell WITAJ. Dabei werden sie auf die frühe Zweisprachigkeit Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS tii SACHsEN und die sorbischsprachige Erziehung von Kindergartenkindern, vor allem in WITAJ- Gruppen bzw. WITAJ-Kindertageseinrichtungen, vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen t.n~;v Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13057 Landkreis Bautzen 1 Kindertageseinrichtung "Lutki" Bergen, Am Anger 27, 02979 Elsterheide 2 Kindertageseinrichtung "Zum Wassermann", Hauptstraße 48, 01920 Räckelwitz 3 Kindertageseinrichtung "Grashüpfer" Neustadt, Hammer 5, 02979 Spreetal 4 Kinderhaus "Am Storchennest", Muschelwitz Nr. 15, 02633 Göda 5 Hort Sorbische Grundschule, Friedrich-List-Straße 8, 02625 Bautzen 6 Kinderhaus "Jakubetzstift", Bautzener Straße 30, 02997 Wittichenau 7 Katholisch-Sorbisches Kinderhaus "Aiois Andritzki", Dorfplatz 1, 02627 Radibor 8 Sorbische Kindertageseinrichtung Ostro, Burgwallstraße 27, 01920 Panschwitz-Kuckau 9 Sorbische Kindertageseinrichtung Crostwitz, Hornigstraße 36, 01920 Crostwitz 10 Kindertageseinrichtung "Dr. Jurij Mlynk" Ralbitz, Dorfplatz 5, 01920 Ralbitz-Rosenthal 11 Witaj-Kindertageseinrichtung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz 12 Kindertageseinrichtung "Pumpet" Dörgenhausen, Zum Wehr 17, 02977 Hoyerswerda 13 Kindertageseinrichtung Panschwitz-Kuckau, An der Hohle 6, 01920 Panschwitz-Kuckau 14 Kindertageseinrichtung "Haus der Zwerge", Sollschwitz Nr. 7, 02997 Wittichenau 15 Sorbische Kindertageseinrichtung "Jan Skala", Gartenstraße 1 a, 01920 Nebelschütz 16 Kindertageseinrichtung "Jan-Radyserb-Wjela", Friedrich-Engels-Piatz 8, 02625 Bautzen 17 Kindertageseinrichtung "Zwergen land", Neudorfer Straße 16c, 02699 Königswartha 18 Kindertageseinrichtung "Am Waldsee" Bröthen, Gartenstraße 33, 02977 Hoyerswerda 19 Hort "Am Adler", Dresdener Straße 43b, 02977 Hoyerswerda 20 Kindertageseinrichtung Wittichenau, August-Bebei-Straße 21, 02997 Wittichenau 21 Kindertageseinrichtung "Max und Moritz", Puschwitzer Straße 5, 02699 Neschwitz 22 Kindertageseinrichtung "Knirpsenland", F.-J .-Curie-Straße 63, 02625 Bautzen 23 Kindertageseinrichtung "Maria Kubasch", Unter den Eichen 2, 02627 Radibor 24 Kindertageseinrichtung "Sonneneck", Zum Sportplatz 9, 02627 Hochkirch 25 Kindertageseinrichtung "Lutki-Haus" Zeißig, Dorfaue 2, 02977 Hoyerswerda 26 Kindertageseinrichtung "Krabat" Schwarzkollm, Am Teich 4, 02977 Hoyerswerda 27 KindertageseinreihtunQ "Giückskäfer", Flinzstraße 15b, 02625 Bautzen Landkreis Görlitz 1 Kindertageseinrichtung "Pfiffikus", Friedensstraße 83, 02959 Schleife 2 Kindertageseinrichtung "Milenka" Rohne, Trebendorfer Weg 82, 02959 Schleife 3 Kindertageseinrichtung "Lutki", Sportplatzstraße 2, 02959 Trebendorf Datenquelle: Angaben der Landkreise Bautzen und Görlitz Seite 1 von 1 2018-05-03T13:14:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes