STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13058 Thema: Brandbrief der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG) zur Situation in den Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) Sachsens Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft richtete am 10.04.2018 folgenden ‚Brandbrief' an die Vertreter der sächsischen Kommunal- und Landespolitik: ,Der Mensch steht im Mittelpunkt der Betrachtung! Sowohl der in Not geratene Bürger als auch der Leitstellendisponent! Die Tätigkeit eines Leistellendisponenten in einer Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ist ausgesprochen anspruchsvoll. Mit der Entscheidung zum Aufbau und dem Betrieb von fünf Großleitstellen (IRLS) in Sachsen nahm der Umfang der Arbeitsaufgaben erheblich zu. Die vor Jahren definierten Qualifikationsanforderungen für den Disponenten wurden durch Entscheidungsträger nie konsequent umgesetzt. Es entstand in vielen Leitstellen ein Ausbildungsstau. Die Folge ist, dass mit dem Zusammenschluss der Rettungsleitstellen in Sachsen, zwar engagierte und erfahrene Disponenten zur Verfügung stehen, diese aufgrund begrenzter oder fehlender Qualifikationen per Gesetz nicht rechtssicher und umfänglich eingesetzt werden dürfen. Für viele Leitstellendisponenten aus den aufgelösten Leitstellen bedeutet dies im Dienstbetrieb einer Großleitstelle Tätigkeiten auszuüben , die im Bereich der Nicht - Gefahrenabwehr (Krankentransport, ohne Notrufannahme und Bearbeitung) angegliedert sind. Diese Kollegen und deren Familien spüren als Folge teils erhebliche Gehaltseinbußen sowie einen unverschuldeten Motivationsverlust! Für die umfassend ausgebildeten Bediensteten bedeutet dies eine noch größere Aufgabenverdichtung/Arbeitsbelastung. Der Quereinstieg und die Entwicklungsmöglichkeit für Beschäftigte des Rettungsdienstes zum Leitstellendisponenten einer Integrierten Regionalleitstelle sind unter den aktuell herrschenden Verhältnissen kaum möglich. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/51/71 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Kreis der qualifizierten Disponenten beschränkt sich fast ausschließlich auf den Personalbestand der Berufsfeuerwehren. Doch auch diese kämpfen schon jetzt und zukünftig noch intensiver, aus verschiedensten Gründen, mit personellen Schwierigkeiten. Es wird immer schwieriger, Personal aus den Reihen der Berufsfeuerwehren mit der gesetzlich festgeschriebenen Laufbahnausbildung, zum Disponenten fortzubilden. Fünfeinhalb Jahre Ausbildungszeit nach geltender Qualifikationsanforderung für den Leitstellendisponenten sind durch die Berufsfeuerwehren als Leistungserbringer nur noch sehr eingeschränkt umzusetzen . Fehlende Kapazitäten an der Landesfeuerwehrschule, hohe körperliche Anforderungen für den Einstieg in die Ausbildung zur Laufbahngruppe 1/2 der Fachrichtung Feuerwehr und die Ausbildung zum Leitstellendisponenten ist vergleichbar mit einem akademischen Abschluss. Der Inhalt, das Maximum an Ausbildung der laufbahnrechtlichen Möglichkeiten, plus ein weiteres Staatsexamen als Notfallsanitäter (als äquivalent zum Rettungsassistenten) ist im Tarif-, Laufbahn- und Besoldungsrecht nicht entsprechend Abgebildet. Die spürbare Folge ist der akute Personalmangel in den fünf Integrierten Regionalleitstellen Sachsens. Die Versäumnisse der Vergangenheit, hinsichtlich der Ausbildung, Qualifizierung und Gewinnung von Leitstellendisponenten, dürfen und können nicht auf dem Rücken unserer Kollegen und des vorhandenen Leitstellenpersonals ausgetragen werden. Zur Lösung der Situation schlagen wir folgende Maßnahmen vor: - Zeitnahe qualifizierte feuerwehrtechnische Modulausbildung für Leitstellendisponenten ohne Laufbahnausbildung Feuerwehr. - Einführung einer qualifizierten medizinischen Modulausbildung der Leitstellendisponenten ohne RA/NotSan Abschluss, angelehnt an die ehemalige Ausbilung für Rettungsassistenten. - Die Arbeit des Disponenten findet in einem gesundheitlichen Hochrisikobereich statt. Daher ist die Anerkennung der Dienstzeiten in Leitstellen als Einsatzdienstjahre , analog der Kollegen des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes unumgänglich. - Anpassung des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) und der Sächsischen Laufbahnverordnung (SächsLVO), um den hohen Qualifikationsstand und hoher Verantwortung des Leitstellendisponenten gerecht zu werden. - Schaffung ausreichender Ausbildungskapazitäten an der Landesfeuerwehrschule . Diese Maßnahmen sind notwendig, um die personelle Betriebsbereit - schaft der Integrierten Regionalleitstellen.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Aus welchen Gründen können keine Abstriche bei der feuerwehrtechnischen Ausbildung, auch mit Blick auf die körperliche Leistungsfähigkeit der Tätigkeit im Innendienst, der Leitstellendisponenten gemacht werden? Um die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Kenntnisse langfristig zu erhalten , ist der regelmäßige praktische Einsatz der Disponenten sowohl im abwehrenden Brandschutz als auch im Rettungsdienst grundsätzlich sicherzustellen, vgl. § 18 Abs. 3 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0). Hierfür ist die vorgeschriebene Ausbildung in den Bereichen Rettungsdienst und Brandschutz sowie eine den Vorschriften entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich . Frage 2: Welche Qualifikationen müssen Leitstellendisponenten haben und welche Qualifikation haben wie viele Disponenten in welcher IRLS? (Bitte aufschlüsseln nach IRLS, Qualifikation und diesbezüglichem Personal -soll und Personal -ist) Frage 3: Wie viele Leitstellendisponenten haben bereits mehr als 5 jährige Diensterfahrung als Leitstellendisponent (z. B. durch die Tätigkeit in einer der alten Leitstellen ) und dürfen jetzt wegen mangelnder Qualifikation nur eingeschränkt Aufträge (z. B. „Nichtgefahrenabwehr") entgegen nehmen. (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger IRLS) Frage 4: Wie viele Leitstellendisponenten, die auch Gefahrenabwehr disponieren dürfen, der jeweiligen IRLS haben eine berufliche Vorerfahrung im a) feuerwehrtechnischen Dienst oder b) im Rettungsdienst oder c) im feuerwehrtechnischen- und Rettungsdienst. (bitte aufschlüsseln nach IRLS) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 SächsLRettDPV0 müssen Disponenten über die Befähigung zur zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr oder einen vergleichbaren Abschluss und einen Abschluss als Disponent an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung verfügen sowie Notfallsanitäter oder Rettungsassistent sein. Disponenten, die am 1. Januar 2014 in einer Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst im Freistaat Sachsen mindestens zwei Jahre diese Funktion ausgeübt haben, dürfen abweichend davon in dieser Funktion verwendet werden, wenn sie mindestens über die Befähigung zum Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr verfügen, Rettungssanitäter sind und einen Abschluss als Disponent an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung erworben haben, vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 SächsLRettDPV0. Seite 3 von 4 STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN giP1 1131 Freistaat SACHSEN Die von den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes im Rahmen der Jahresstatistik für den Rettungsdienst vorgelegten Daten zur Anzahl und Qualifikation der Disponenten in den Integrierten Regionalleitstellen sind als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Diese ist im vorliegenden Fall nicht gegeben . Allgemeine Auskunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 5: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die im Brandbrief angesprochenen Defizite auszugleichen und Vorschläge umzusetzen. Die Staatsregierung hat sich dazu bekannt, die Ausbildungskapazitäten für die Feuerwehren durch die Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zu erhöhen. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie auf einen ggf. erforderlichen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess bzw. Planungen der Staatsregierung gerichtet ist. Mitlidindlichen Grüßen Pfof. Dr.°Rollaird Wölrer Anlage Seite 4 von 4 Jahresstatistik Rettungsdienst 2017 (Stand: 31. Dezember 2017) Anlage zu Drs.-Nr. 6/13058 Anzahl und Qualifikation Disponenten Qualifikation* Integrierte Regionalleitstelle Disponenten Anzahl Disponenten (Ausbildung Landes- GESAMT Rettungsassistenten Rettungssanitäter Gruppenführer Gruppenführer feuenNehr- und Sonst Ausbildung Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Katastrophenschutzschule ) Ostsachsen 62 43 19 22 38 62 2 (gehobener Feuerwehrdienst) Dresden 68 49 18 36 32 68 1 (Krankenschwester) 10 (4x Truppmann Freiwillige Feuerwehr, Leipzig 68 47 21 41 16 54 4x Truppführer Freiwillige Feuerwehr, 2x Notfallsanitäter) Chemnitz 38 37 1 32 6 38 Zwickau 56 56 0 40 12 50 2 (gehobener Feuerwehrdienst) * jeweils höchstwertige Ausbildung 2018-05-11T13:11:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes