STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13061 Thema: Überprüfung von Personen des Bewachungsgewerbes durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen im I. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anfragen von Gewerbebehörden an das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zur Überprüfung von Personen des Bewachungsgewebes erfolgten im I. Quartal 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Rechtsgrundlage, Monaten, Zahl der Anfragen und Zahl der Personen !) Im 1. Quartal 2018 gingen insgesamt 715 schriftliche Anfragen der Gewerbebehörden betreffend diesen Personenkreis (Bewachungsgewerbe) im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ein. Diese verteilen sich auf die einzelnen Monate wie folgt: Monat Anzahl der angefragten Personen gern. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Januar 2018 235 Februar 2018 225 März 2018 255 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3320 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele der Überprüfungen aus Frage 1 ergaben Hinweise zu welchen Phänomenbereichen des „Extremismus" bzw. der politisch motivierten Kriminalität und in wie vielen Fällen waren diese Hinweise gerichtsverwertbar, so dass eine Übermittlung dieser Hinweise vorgenommen werden konnte? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Übermittlungen und Phänomenbereichen!) Das LfV Sachsen teilte im genannten Zeitraum in elf allesamt gerichtsverwertbaren Fällen Erkenntnisse i. S. d. § 34a Absatz 1 Satz 4 GewO den Gewerbebehörden mit. Diese betrafen allein den Phänomenbereich des Rechtsextremismus. Im Januar und Februar 2018 erfolgten jeweils drei Mitteilungen und im März 2018 fünf Mitteilungen. In den Bereichen Linksextremismus und Ausländerextremismus sind in dem genannten Zeitraum keine derartigen Erkenntnisse angefallen. Frage 3: Wie viele Fälle sind aus dem I. Quartal 2018 bekannt, bei denen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit entsprechend § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewO und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bewachungsverordnung eine bewachungsrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörden versagt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Phänomenbereichen, Erlaubnisversagung gegen Unternehmen , Erlaubnisversagung gegen Personen in Unternehmen!) Nach Auskunft der zuständigen Behörden wurde im 1. Quartal 2018 keinem Unternehmen die Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 GewO versagt. Im gleichen Zeitraum wurde insgesamt 46 Personen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Bewachungsverordnung die Beschäftigung mangels Zuverlässigkeit versagt . Im Januar und Februar 2018 betraf dies jeweils elf Personen, im März 2018 18 Personen . Bei weiteren sechs im 1. Quartal 2018 betroffenen Personen war keine monatsweise Zuordnung möglich. Unter den mangels Zuverlässigkeit abgelehnten Personen befanden sich drei sog. Reichsbürger. Soweit Angaben vorlagen, gab es keine Ablehnungen aus Gründen mit Extremismus -Bezügen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Fälle sind aus dem I. Quartal 2018 bekannt, bei denen aufgrund extremistischer Bezüge unzuverlässige Personen mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum tätig sind bzw. waren? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und Phänomenbereich !) Nach Kenntnis der Gewerbebehörden sind im 1. Quartal 2018 keine wegen bekannter Bezüge zum Extremismus unzuverlässigen Personen im Bewachungsgewerbe — hier insbesondere mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten, bei denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann — tätig gewesen. ibundlicheniGrüßen r Prof. Dr.-Roland VVöller Seite 3 von 3 2018-05-11T13:16:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes