STAATSIMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13062 Thema: Kontaktaufnahme der sächsischen Polizei zum späteren „Amokfahrer von Münster" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 8.04.2017 ist zu lesen: ,Der 48- jährige Jens R. hatte nicht nur Wohnungen in Münster, sondern auch in Sachsen. In der Nacht zu Sonntag durchsuchten Beamte zwei Standorte in Pirna und Dresden, so das Polizeipräsidium Münster gegenüber LVZ.de. [...] Bereits Ende März gab es wegen Jens R. Kontakt zur Polizei in Dresden und Pirna. Damals hatte sich der Täter per E-Mail unter anderem bei einem Nachbarn gemeldet. Die Nachricht habe ,vage Hinweise auf suizidale Gedanken' enthalten. Die Polizei traf den Mann nicht in seiner Münsteraner Wohnung an, informierte deshalb auch die Beamten in Sachsen. Doch auch dort suchten die Beamten vergebens die Wohnanschriften von Jens R. auf.' (Quelle http://www.lvz.de/Reqion/Mitteldeutschland/Todesfahrer-von- Muenster-Polizei-durchsuchte-offenbar-Wohnungen-in-Sachsen, zuletzt aufgerufen am 09.04.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde welche Dienststelle der sächsischen Polizei über mögliche suizidale Gedanken des „Amokfahrers von Münster", Jens R., informiert ? Frage 2: Welche Immobilien wurden wann durch Beamte welcher Dienststelle der sächsische Polizei aufgesucht, um Kontakt zum späteren „Amokfahrer von Münster", Jens R., herzustellen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/73 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi,sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen wurden durch welche Dienststelle der sächsischen Polizei ergriffen, um Kontakt zum späteren „Amokfahrer von Münster", Jens R., herzustellen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Am 29. März 2018 informierte das Polizeipräsidium (PP) Münster die Polizeidirektion (PD) Dresden über einen Suizidverdacht bei Jens R. und ersuchte um eine diesbezügliche Überprüfung an dessen Nebenwohnsitz in Heidenau. Daraufhin suchten Beamte der PD Dresden am 29. März 2018 den Nebenwohnsitz in Heidenau auf, trafen die Person jedoch nicht an. In Abstimmung mit dem PP Münster wurden keine darüber hinausgehenden Maßnahmen veranlasst. Frage 4: Wann wurden die Wohnungen des späteren „Amokfahrers von Münster", Jens R., in Sachsen durchsucht und wurden dabei Waffen und gefährliche Gegenstände bzw. für den Bau von Brand- und Sprengsätzen geeignete Gegenstände sichergestellt ? Die von Jens R. gemietete Nebenwohnung in Heidenau wurde am 8. April 2018 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen durchsucht. Bei der Prüfung einer mutmaßlich weiteren gemieteten Nebenwohnung in Pirna wurde festgestellt, dass Jens R. dort nicht mehr wohnhaft ist. Diese Wohnung war aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Abmeldung zunächst mit in den Fokus der Ermittlungen geraten. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft gegenüber dem Landtag und den Abgeordneten verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Dies ist hier nicht der Fall, denn die Frage betrifft insoweit den Verantwortungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Frage 5: Wann wurden welche Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände in Sachsen gegen den späteren „Amokfahrer von Münster", Jens R., eingeleitet bzw. mit welchem Ergebnis wie abgeschlossen bzw. eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, ermittelnder Behörde und Ermittlungsstand!) Mit Stand vom 26. April 2018 war im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen kein Ermittlungsverfahren gegen Jens R. registriert. »Vlii undlic en Grüßen‘ i j •Ä ° Pro . Dr. Roland WöllerProf. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-11T13:15:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes