STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13064 Thema: Ermittlungen gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung der „Reichsbürgerszene" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite des MDR ist unter der Überschrift „Reichsbürger ' sollen rechte Terrorvereinigung gegründet haben' zu lesen: ,Die Bundesanwaltschaft hat wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung in drei Bundesländern Razzien gegen die sogenannte Reichsbürgerszene durchgeführt. Wie die Behörde in Karlsruhe am Sonntag mitteilte, wurden in Berlin, Brandenburg und Thüringen Wohnungen von acht Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen durchsucht.' (Quelle, https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/razziareichsbuerger -generalbundesanwaltschaft-100.html, zuletzt aufgerufen am 09.04.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erfolgten in Sachsen Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Ermittlungen aus der Vorbemerkung? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Standort!) Frage 2: Sind der Staatsregierung Kontakte von Personen, gegen die sich die Ermittlungen aus der Vorbemerkung richten, zu Organisationen, Gruppierung oder einzelnen Angehörigen der extremen Rechten bzw. der „Reichsbürgerszene" aus Sachsen bekannt? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/75 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UTV1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Sind der Staatsregierung Ermittlungsverfahren in Sachsen gegen Personen, gegen die sich die Ermittlungen aus der Vorbemerkung richten, bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, ermittelnder Behörde und Ermittlungsstand !) Frage 4: In wie vielen Fällen wurden sächsische Behörden um Ermittlungsunterstützung zu Ermittlungsverfahren aus der Vormerkung ersucht bzw. erfolgte an sächsische Behörden ein Ermittlungsersuchen bezüglich der Ermittlungsverfahren aus der Vormerkung? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Anfrage, anfragender Behörde und Straftatbeständen!) Frage 5: In wie vielen Fällen erfolgte eine Anfrage an sächsische Behörden um Unterstützung jedweder Art in Bezug auf der Ermittlungsverfahren aus der Vormerkung? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Anfrage, anfragender Behörde und Straftatbeständen !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Seitens der sächsischen Polizei sind zu einem Teil der Personen, gegen die sich die Ermittlungen aus der Vorbemerkung richten, in den Jahren 2013 bis 2015 Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 170 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. § 244a StGB, § 267 StGB und § 129 StGB („Deutsches Polizei Hilfswerk") geführt worden ; sämtliche Ermittlungen sind abgeschlossen. Darüber hinaus ist wiederum zu einem Teil der o. g. Personen der personengebundene Hinweis „Sogenannter Reichsbürger " im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen gespeichert. Im Übrigen sind im Zusammenhang mit den in der Vorbemerkung bezeichneten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft der Staatsregierung bislang keine weiteren der fragegegenständlichen Bezüge nach Sachsen bekannt. Ft r\i)Ft-fr undlichen Grüßen , I o(cmlif U rof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-11T13:10:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes