STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirfschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.; 6/13066 Thema: Verbotszonen für den Aufstieg und Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen - Aktualisierung der Kleinen Anfra¬ ge in Drs. 6/11055 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 65-1053/41/35 Dresden, f l Mai/ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und für welche Dauer und für welche örtlichen Bereiche sind im Jahre 2017 Verbotszonen für den Aufstieg und den Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen durch welche Behörden eingerichtet worden? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verbotszonen gemäß Frage 1 sind festgestellt worden und wurden diese Verstöße geahndet bzw. wie viele dieser Verstöße blieben aus welchen Gründen unaufgeklärt und ungeahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Ordnungswidrigkeiten und Straftaten!) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wurden keine entsprechenden Zonen eingerichtet. Frage 3: Wie viele Anträge auf Erlaubnis einer Nutzung von Drohnen und Flugmodellen sind im Jahr 2017 gestellt worden? Im Freistaat Sachsen gilt eine Allgemeinverfügung für die Erteilung der Be¬ triebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle gemäß § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und die Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten gemäß § 21b LuftVO. Einzelheiten sind unter folgen¬ dem Link veröffentlicht: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/index.- asp?ID=12256&art param=478. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaptatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Steuerer von Drohnen und Flugmodellen, die von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen und gegenüber der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Erklärung abge¬ geben haben, benötigen für ihren Betrieb unter Beachtung der luftrechtlichen Regelun¬ gen der LuftVO keine zusätzliche Erlaubnis. 2017 gaben 518 Steuerer von Drohnen und Flugmodellen eine entsprechende Erklä¬ rung ab. Darüber hinaus wurden für Nutzungen, welche über den Rahmen der Allge¬ meinverfügung hinausgehen, 27 Erlaubnisse erteilt. Frage 4: Wie viele Verstöße gegen die Erlaubnispflicht zum Aufsteigen von Drohnen und Flugmodellen wurden in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Rechtsvorschrift, Verstößen!) Frage 5: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Flugdrohnen und Flugmodellen wurden in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Rechtsvorschrift!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Im maßgeblichen Zeitraum wurden folgende Verstöße gegen die Erlaubnispflicht fest¬ gestellt, welche als Ordnungswidrigkeit gelten: Verstoß (Rechtsgrundlage) 2015 2016 2017 Betrieb ohne Aufstiegserlaubnis (58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i. V. m. §44 Abs. 1 Nr. 17a LuftVO) 1 3 10 Verstoß gegen Auflagen der Erlaubnis (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 11 LuftVG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 17b LuftVO) 2 4 keine Seite 2 von 2 2018-05-11T13:13:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes