STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13076 Thema: Großrazzia in Lauter-Bernsbach, Sicherstellung von 15 Hunden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln einem Artikel vom 19.05.2017 wurde über eine Großrazzia berichtet, in deren Verlauf 15 Hunde sichergestellt wurden. (https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-lauter-razzia-waffenhunde -besitzer-munition-fund-255097)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist mit den beschlagnahmten Hunden geschehen? Insgesamt mussten zunächst 35 Hunde einer Haltergemeinschaft auf Grund tierschutzrechtlicher Verstöße fortgenommen werden. Drei Hunde konnten an eine Halterin, nach dem Nachweis tierschutzgerechter Haltung, zurückgegeben werden. Ein Hund musste auf Grund eines Bandscheibenvorfalls an der Halswirbelsäule eingeschläfert werden. Die übrigen 31 Hunde kamen ins Tierheim. Zwischenzeitlich konnten bereits einige wieder vermittelt werden . Frage 2: Erhält das Tierheim, bzw. erhalten die Tierheime, welches, bzw. welche die Hunde aufgenommen haben, ausreichend Mittel für die Unterbringung und Pflege der Hunde? Das Tierheim, welches die Hunde aufgenommen hat, erhält ausreichend Mittel für die Unterbringung und Pflege der Hunde. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/311 Dresden, ?l April2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wer trägt die Kosten für die Unterbringung der 15 Hunde vor allem für den Fall, dass der ehemalige Halter nicht zahlt? Das Tierheim stellt die Kosten der Unterbringung und Pflege der Hunde dem Landkreis in Rechnung. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, wie z. B. Tierarztkosten. Sofern die ehemaligen Halter der Hunde zahlungsunfähig sein sollten und über kein vollstreckbares Vermögen verfügen, bleiben die Kosten beim Landkreis. Frage 4: Hat sich der Verdacht der unerlaubten Hundezucht mittlerweile bestätigt ? Der Verdacht der unerlaubten Hundezucht hat sich bisher nicht bestätigt. Frage 5: Wenn ja, welche Folgen hat das für den ehemaligen Halter? Siehe Antwort auf Frage 4. Mit freu~fic····h.e7 Grüße.n \ ·~~ ;;,L _J vÜJ, ~· Sarbara II<.Yepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-04-30T11:51:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes