STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13079 Thema: Notärzte in Sachsen, Stand 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notärzte waren in Sachsen im Jahr 2017 tätig? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln in Landkreisen und kreisfreien Städten!} ln dem Jahr 2017 haben zirka 1.300 aktive freiberufliche Notärzte mit den zuständigen Kostenträgern für die notärztliche Leistung abgerechnet. Die Anzahl darüber hinausgehender, aktiver Notärzte in Sachsen ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 2: Wie viele Notärzte hatten ihren Hauptwohnsitz nicht in Sachsen ? Frage 3: Wie viele der Notärzte sind festangestellte Krankenhausärzte? (Bitte aufschlüsseln, wenn möglich, in welchem Krankenhaus die Notärzte angestellt sind!} Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Staatsregierung liegen keine Informationen über die Wohnsitze der Notärzte in Sachsen und zu den Arbeitsverhältnissen von Notärzten auf der Basis eines Anstellungs-, Arbeits- oder Dienstvertrages in Sachsen vor. Frage 4: Welche Notarztstandorte haben bei unbesetzten 12-Stunden- Diensten die Versorgung übernommen? Frage 5: Lässt sich auflisten, wie sich unbesetzte 12-Stunden-Dienste auf die Einhaltung der Hilfstristen ausgewirkt haben? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31 .0141 .51-18/360 Dresden, 11 . Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Auf Nachfrage der Staatsregierung teilte die Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) mit, dass im Falle offener Notarztdienste stets eine Prüfung seitens der ARGE NÄV dahingehend stattfindet, ob der benachbarte Notarztstandort besetzt ist und durch diesen eine notärztliche Mitversorgung erfolgen kann. Darüber hinaus gehende Kenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Hilfstrist bemisst sich als Vorgabe für den Einsatz der Rettungsmittel bei der Durchführung der Notfallrettung nach dem Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeuges oder Rettungshubschraubers oder Notfallkrankenwagens nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung . Aus diesem Grund ist eine Auflistung über die Auswirkung von unbesetzten 12-Stunden-Diensten auf die Einhaltung der Hilfstristen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen 0. t/lt{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-05-11T13:49:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes