STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13085 Thema: Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen 2017 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und wie viele Ehen gemäß § 1353 BGB wurden in Sachsen im Jahr 2017 geschlossen (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen und Geschlecht differenzieren sowie bei Ehen nach Inkrafttreten der Änderung § 1353 BGB zum 1.10.2017 nach gleichoder verschiedengeschlechtlich differenzieren)? Die Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben der Kommunen. Frage 2: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz wurden in Sachsen im Jahr 2017 aufgelöst und viele Ehen gemäß BGB wurden in Sachsen im Jahr 2017 geschieden (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen und Geschlecht differenzieren sowie bitte bei Ehen nach Inkrafttreten der Änderung § 1353 BGB zum 1.10.2017 nach gleich- oder verschiedengeschlechtlich differenzieren)? Die Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/42/111 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Staatsanwaltschaften) vom 18. Dezember 2017 und hier insbesondere durch die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F -Statistik, Anlage 1 zur VwV) wird sowohl die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 FamFG als auch die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend Ehescheidungen je Amtsgericht erfasst. Hinsichtlich der rechtskräftig aufgehobenen Lebenspartnerschaften differenziert die Statistik außerdem nach dem Geschlecht der Lebenspartner. Eine Unterscheidung nach gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Ehen im Hinblick auf die zum 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Änderung des § 1353 BGB trifft die amtliche Statistik dagegen nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der erst seit 1. Oktober 2017 bestehenden Möglichkeit zur Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und im Hinblick auf die für eine Scheidung erforderlichen Trennungszeiten der Ehepartner sowie unter Berücksichtigung der Verfahrenslaufzeiten bei den Amtsgerichten bis zum 31. Dezember 2017 keine rechtskräftige Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe erfolgt ist. Eine Aufschlüsselung entsprechend der Fragestellung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen kann der amtlichen Statistik weder für aufgehobene Lebenspartnerschaften noch für Ehescheidungen entnommen werden und ist auch anhand einer Datenbankauswertung bei den Amtsgerichten technisch nicht möglich. Die Aufschlüsselung erfolgt daher anhand der einzelnen sächsischen Amtsgerichte. Frage 3: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz bestanden am 31.12.2017 in Sachsen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen sowie Geschlecht differenzieren!) Die Angaben können der Anlage 3 entnommen werden. Die Angaben beruhen auf der Basis des Datenbestandes des Sächsischen Melderegisters vom 26. April 2017, da die Daten nicht stichtagsbezogen gespeichert werden. Eine Rückrechnung auf den Bestand zum 31. Dezember 2016 ist nicht möglich (s. Erläuterungen der Anlage 3). Es erfolgt keine Erfassung der im Freistaat Sachsen eingetragenen Lebenspartnerschaften , sondern der im Freistaat Sachsen gemeldeten Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben; es kann daher auch sein, dass nur einer der Lebenspartner im Freistaat Sachsen lebt. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden 2017 gemäß § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz in eine Ehe umgewandelt? Die Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben der Kommunen. Mrtyundlicen Grüßen/ I / I 11,1A 1 ' erof. IN Roland Wöller Anlagen: 3 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13085 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schw.-Osterzgeb. Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Freistaat Sachsen zu Frage 1: eingetragene Lebenspartnerschaften gl.-geschl. Ehen Gesamt 1/17 insg. 1 m 1 w 11/17 insg. 1 m 1 w 111/17 insg. 1 m 1 w 1V/17 insg. 1 m 1 w 2017 insg. 1 m i w 5 4 1 5 1 4 10 6 4 22 11 11 42 22 20 2 2 - 2 2 - 2 1 1 8 3 5 14 8 6 3 3 - 0 - - 4 1 3 8 1 7 15 5 10 2 - 2 0 - - 7 5 2 1 - 1 10 5 5 3 - 3 4 1 3 1 1 - 19 5 14 27 7 20 5 1 4 17 11 6 21 6 15 16 6 10 59 24 35 2 2 - 4 2 2 4 1 3 6 - 6 16 5 11 - - - 2 1 1 6 4 2 15 13 2 23 18 5 - - - 2 - 2 0 - - 8 4 4 10 4 6 2 2 - 7 3 4 3 1 2 11 6 5 23 12 11 12 7 5 19 7 12 23 16 7 16 10 6 70 40 30 2 1 1 8 2 6 8 3 5 3 1 2 21 7 14 1 - 1 4 2 2 4 1 3 2 - 2 11 3 8 39 22 17 I 74 32 42 I 93 46 47 1 135 60 I 75 I I 341 160 181 , verschgeschl. Ehen 1V/2017 — — 161 215 153 115 229 574 _ 189 _ _ 139 225 181 515 228 153 3077 zu Frage 4: Umwandlungen ' 1V/2017 19 6 8 7 19 77 9 9 9 19 44 9 11 246 Rechtskräftig aufgehobene Lebenspartnerschaften: I. Quartal 2017 II. Quartal 2017 Quartal 2017 IV. Quartal 2017 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13085 Amtsgericht Anzahl der Verfahren weiblich männlich Chemnitz 1 - 1 Dippoldiswalde 1 - 1 Dresden 2 2 - Leipzig 5 4 1 Zwickau 1 1 - gesamt 10 7 3 Amtsgericht Anzahl der Verfahren weiblich männlich Dresden 2 1 1 Pirna 2 1 1 Borna 2 2 Leipzig 4 3 1 Zwickau 2 2 - gesamt 12 9 3 Amtsgericht Anzahl der Verfahren weiblich männlich Chemnitz 1 1 Dresden 1 1 Weißwasser 1 1 - Eilenburg 1 1 Leipzig 1 1 Plauen 1 1 Zwickau 1 1 gesamt 7 7 Amtsgericht Anzahl der Verfahren weiblich männlich Aue 1 1 Dippoldiswalde 1 1 Dresden 1 - 1 Meißen 3 1 2 Bautzen 1 - 1 Zittau 1 - 1 Eilenburg 1 1 - Leipzig 2 2 - gesamt 11 6 5 2017 Anzahl der Verfahren weiblich männlich 40 29 11 1 Ehescheidungen 2017: Amtsgericht I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Aue 84 75 74 74 Auerbach 88 55 45 49 Bautzen 67 46 61 45 Borna 64 58 49 70 Chemnitz 107 108 91 84 Dippoldiswalde 46 44 47 47 Döbeln 70 67 63 63 Dresden 207 227 176 194 Eilenburg 58 34 59 49 Freiberg 53 42 43 46 Görlitz 31 27 27 31 Grimma 67 59 52 46 Hohenstein-Ernstthal 60 56 47 56 Hoyerswerda 30 20 16 13 Kannenz 49 40 40 38 Leipzig 194 214 193 195 Marienberg 60 77 61 82 Meißen 55 60 43 55 Pirna 59 57 39 49 Plauen 54 55 63 51 Riesa 53 28 31 16 Torgau 27 23 28 38 Weißwasser 31 23 20 44 Zittau 52 41 47 30 Zwickau 82 88 73 79 gesamt 1748 1624 1488 1544 6404 I 2 Anlage 3 zu Drs -Nr 6/13085 Ermittelt wurde die Anzahl der mit Alleiniger oder Hauptwohnung aktuell gemeldeten Personen, für die eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Datum der Begründung < 01.01.2018 eingetragen ist, zzgl. der Anzahl der Einträge ohne Angabe zum Datum der Begründung. Hierbei wurde eine Differenzierung nach Landkreis/Kreisfreie Stadt und dem Geschlecht vorgenommen, eine nach dem Quartal ist jedoch nicht möglich. Die bereits zur letzten Auswertung vom 26.04.2017 formulierten Einschränkungen und Hinweise gelten hierbei fort und werden daher in aktualisierter Form erneut aufgeführt: 1. Vom Auswertungsgegenstand betroffene Personen, die im Zeitraum 01.01. — 20.04.2018 aus einer sächsischen Gemeinde verzogen sind, sind bei einem Wegzug aus Sachsen nicht berücksichtigt und werden bei einem Umzug in einen anderen sächsischen Landkreis nicht am Wohnort zum Stichtag 31.12.2017, sondern am aktuellen Wohnort gezählt. 2. Punkt 1 gilt auch für einen VVohnungsstatuswechsel. 3. Personen, die im Zeitraum 01.01. — 20.04.2018 verstorben sind, werden nicht berücksichtigt. 4. Personen, deren Familienstand sich im Zeitraum 01.01. — 20.04.2018 geändert hat, werden nicht berücksichtigt. Landkreis/Kreisfreie Stadt weiblich männlich Bautzen 50 72 Chemnitz, Stadt 117 113 Dresden, Stadt 361 470 Erzgebirgskreis 47 44 Görlitz 55 66 Leipzig 87 87 Leipzig, Stadt 571 683 Meißen 66 92 Mittelsachsen 58 56 Nordsachsen 32 68 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 91 70 Vogtlandkreis 54 65 Zwickau 68 93 Freistaat Sachsen gesamt 1657 1969 3626 2018-05-11T13:07:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes