CHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/13086 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Thema: Tagespflege in Sachsen - Bedarf und Angebot Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung zur Nachfrage und vorhandenem Angebot an Plätzen für Tagespflege in Sachsen? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln in Landkreisen und kreisfreien Städten!) Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse zur Nachfrage von Tagespflegeplätzen in Sachsen. Statistiken dazu werden vom Freistaat Sachsen nicht erhoben. Die Zahl der verfügbaren Plätze in Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen betrug nach der vom Statistischen Landesamt am 15. Dezember 2015 erhobenen Pflegestatistik insgesamt 4.113. Zur Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten wird auf die Anlage verwiesen. Die Datenerhebung durch das Statistische Landesamt erfolgt nur alle zwei Jahre. Die Auswertung für das Jahr 2017 steht noch nicht zur Verfügung. Frage 2: Wie viele Einrichtungen stellen ein Angebot zur Tagespflege zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Trägern und Landkreisen und kreisfreien Städten!) Nach der o. g. Pflegestatistik betrug die Anzahl der Einrichtungen in Sachsen , die Angebote zur Tagespflege zur Verfügung stellen, am 15. Dezember 2015 insgesamt 268. Zur Aufschlüsselung nach Trägern bzw. nach Landkreisen und Kreisfreien Städten wird auf die Anlage verwiesen. ln der Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen sind aktuell 372 Einrichtungen der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) ausgewiesen (https://www.pflegenetz.sachsen.de/pflegedatenbank). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/361 Dresden, 6 . Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: ln welchem Umfang realisieren kommunale Einrichtungen ein Angebot zur Tagespflege? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln in Landkreisen und kreisfreien Städten!) Nach der o. g. Pflegestatistik befanden sich am 15. Dezember 2015 acht Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen in kommunaler Trägerschaft Diese stellten zum Stichtag insgesamt 101 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Zur Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: Wie wird sich der Bedarf an Tagespflege in den nächsten 10 Jahren entwickeln? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln in Landkreisen und kreisfreien Städten!) Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Bedarf an Tagespflege in den nächsten 10 Jahren entwickeln wird. Der Bedarf an Tagespflege wird im Freistaat Sachsen nicht zentral geplant. Frage 5: Wie vielen Anträgen auf Tagespflege kann nicht entsprochen werden, weil Angebote fehlen (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln in Landkreisen und kreisfreien Städten!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs- AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Anträge auf Pflegeleistungen sind bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese entscheidet auf Basis eines vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellten Pflegegutachtens über den Pflegegrad sowie die Gewährung von Pflegeleistungen. Die Staatsregierung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt und verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellung . Mit freundlichen Grüßen I / M 1/ I \1/,b.i ~ip~~/ Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs.-Nr.: 6/13086 Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen zum 15.12.2015 davon Einrichtungen in .... Trägerschaft Kreisfreie Stadt Anzahlder verfOgbare •II I freigemelnnlll2lg Landkreis Einrichtungen Platze PflegebedUrftige kommuna privat Paritätischer Z tralwohtf hrts- sonstiger Land •tj camas I ~akorne I Aw~ oR;fwoh::••••-] ;:ne der J~en=r g•~,~~':ger Chemnitz. Stadt 12 181 261 3 1 1 1 1 - 5 54 12 16 20 15 64 Erzgebirgskreis 18 264 335 1 5 - 5 1 3 - 3 15 82 70 14 45 38 Mittelsachsen 21 309 399 2 7 3 2 4 2 1 22 138 40 21 51 29 8 VogUandkreis 16 188 198 7 1 4 1 2 1 82 12 46 20 20 8 Zwickau 28 429 528 - 15 5 3 2 2 1 259 61 36 35 28 10 Dresden, Stadt 28 448 476 - 13 2 2 2 1 6 - 2 230 24 27 28 12 91 36 Bautzen 22 363 447 - 9 2 3 1 3 3 - 1 180 22 45 12 46 42 16 Görlitz 24 373 493 1 8 1 6 1 2 4 - 1 14 153 12 83 12 36 48 15 Meißen 26 403 513 1 14 3 4 4 - - 12 246 42 54 49 tiacns1scne :::;cnwe1z~ Osterzgebirge 18 316 378 12 1 - 2 2 - 1 199 10 59 36 12 Leipzig, Stadt 21 347 433 2 7 4 4 4 - 26 143 58 64 56 Leipzig 15 223 226 - 9 2 1 1 - 1 1 143 30 12 12 14 12 Nordsachsen 19 269 289 1 10 2 1 2 3 - 12 155 22 12 30 38 Sachsen 268 4.113 4.976 8 119 8 40 16 23 37 17 101 2.064 100 528 213 377 511 219 ~ Pflegestatistik 2018-05-07T14:49:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes